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Nach Monaten der Verzögerung will der Bundestag den gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes nun für Wohnungseigentümer und Mieter beschließen. Am 3. Juli 2024 einigten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.