Frist nicht verpassen: Solaranlage vor 1. August anschließen

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Wenn du von einer möglichst hohen Einspeisevergütung profitieren möchtest, solltest du deine PV-Anlage noch vor dem 1. August anschließen. Ab diesem Stichtag sinkt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nämlich erneut um 1 Prozent.
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Frist nicht verpassen: Solaranlage vor 1. August anmeldenBildquelle: Foto von Watt A Lot auf Unsplash

Die Einspeisevergütung garantiert Besitzern von PV-Anlagen über 20 Jahre lang eine feste Einnahmequelle. Sämtlicher Strom, den du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Netz einspeist, erwirtschaftet dir einen festgelegten Betrag. Dabei entscheidet der Zeitpunkt, an dem du deine PV-Anlage in Betrieb nimmst, darüber, wie viel Einspeisevergütung du erhältst. Schon bald könnte es sogar keine Einspeisevergütung, wie wir sie heute kennen, mehr geben. Die Ampel-Regierung plant eine Umstrukturierung der Einspeisevergütung in den kommenden Jahren.

Solaranlage vor 1. August anschließen – Vergütung sinkt

Wie hoch deine Einspeisevergütung ausfällt, bestimmen insgesamt drei Faktoren. Zum einen der Zeitpunkt, an dem du deine Anlage zum ersten Mal in Betrieb genommen hast. Dieser Stichtag sorgt dafür, dass ab dem 1. August die Einspeisevergütung für Anlagen um 1 Prozent sinkt. Neben dem ersten Betriebstag ist die Maximalleistung deiner PV-Anlage in Kilowattpeak (kWp) sowie die Frage entscheidend, ob du deine Anlage mit oder ohne Eigenverbrauch ins Netz einspeisen lässt. In der Regel lohnt es sich für Privatpersonen nur, in eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch zu investieren. Zu Beginn der Einspeisevergütung, als die Einspeisung deutlich höher vergütet wurde, als heute, sah dies anders aus. Zurzeit erhältst du jedoch lediglich maximal 12,87 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als Volleinspeiser. Für jede eigen verbrauchte Kilowattstunde zahlst du hingegen mindestens 26 Cent (für Neukunden).

Mit Eigenverbrauch erhältst du zwar höchstens 8,11 Cent pro kWh. Dafür benutzt du jedoch möglichst viel des erzeugten Stroms direkt und sparst für jede eigenverbrauchte kWh deutlich mehr Kosten ein. Liegt die Leistung deiner PV-Anlage über 10 kWp, erhältst du für den Anteil der darüberliegenden Leistung etwas weniger Einspeisevergütung. Für Volleinspeiser sind das 10,79 Cent, mit Eigenverbrauch hingegen 7,03 Cent. Es lohnt sich jedoch, jetzt noch für 20 Jahre die gesicherte Einspeisevergütung über das EEG-Konto zu erhalten. Selbst wenn du deine Anlage erst nach dem Stichtag anschließen kannst. So ändert sich die Einspeisevergütung zum nächsten Stichtag:

Leistung der PV-Anlagemit Eigenverbrauch (Teileinspeisung)ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Bis 31. Julibis 10 kWp8,11 Cent pro kWh12,87 Cent pro kWh
Bis 31. Julifür Anteil zwischen 10 kWp bis 40 kWp7,03 Cent pro kWh10,79 Cent pro kWh
Ab 1. Augustbis 10 kWp8,03 Cent pro kWh12,73 Cent pro kWh
Ab 1. Augustfür Anteil zwischen 10 kWp bis 40 kWp6,95 Cent pro kWh10,68 Cent pro kWh

Änderung der Einspeisevergütung steht bevor

Schon in den kommenden Jahren dürfte sich die Einspeisevergütung grundlegend ändern. Zurzeit diskutiert die Ampel-Regierung, in welchen Schritten eine Umstellung von der Einspeisevergütung hin zur Direktvermarktung von Strom aus PV-Anlagen erfolgen soll. Im gleichen Zug soll innerhalb der nächsten Jahre die Bürokratie für die Direktvermarktung von Strom deutlich reduziert werden. Vieles über diese Pläne befindet sich noch in der Ausarbeitung, ein Faktor sticht jedoch bereits hervor. Die Einspeisevergütung, wie wir sie heute kennen, gibt es dann nicht mehr für 20 Jahre garantiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit deiner PV-Anlage dann genauso viel Überschuss erwirtschaften kannst wie mit der Einspeisevergütung, ist vergleichsweise gering. Denn gerade dann, wenn deine Anlage den meisten Strom liefert, werden andere genauso einen Überschuss in das Stromnetz einspeisen können.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild CARvision

    wieder super, dass solche Änderungen wieder Kurzfristig umgesetzt werden.

    Die Behörden und Verwaltungn sind so lahmarschig in der Bearbeitung, daß man mit einem laufenden Prozess jetzt mal wieder der looser ist.
    Man muss immer hoffen, dass die Regierung nicht kurzfristig eine Änderung einfallen lässt die dann zu Lasten des Betreibers geht. wieso gibt es hier nicht auch eine investutionschutzklausel wie bei ausländischen Investoren.
    Die klagen sich bei solchen RegierungsEingriffen, den entgangenen Gewinnzurück.

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