Balkonkraftwerk an normaler Steckdose: Jetzt gibt es eine Entscheidung!

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Schon lange Zeit forderten Verbände und Vereine für Balkonkraftwerke den Anschluss über die haushaltsübliche Steckdose. Bisher war diese Anschlussmöglichkeit jedoch kein Bestandteil der VDE-Norm. Mit dem neusten VDE-Entwurf könnte sich das ändern. Zumindest, wenn einige Auflagen beachtet werden.
Balkonkraftwerk an normaler Steckdose - Jetzt gibt es eine Entscheidung!
Balkonkraftwerk an normaler Steckdose - Jetzt gibt es eine Entscheidung!Bildquelle: GreenAkku

Im neusten veröffentlichten DIN-VDE-Entwurf auf dem Entwurfsportal des VDEs werden auch Schukostecker als mögliche Anschlüsse für Balkonkraftwerke gelistet. Bisher hatten Haushalte zwar bereits die Möglichkeit, die Balkonkraftwerke über diese Anschlüsse ans Netz zu bringen. Die VDE-Richtlinien sind jedoch vor allem in Schadenfällen für Versicherer ausschlaggebend. Ein über die Haushaltssteckdose angeschlossenes Balkonkraftwerk konnte somit dazu führen, dass Haushalte in Schadensfällen leer ausgehen. Wird der VDE-Entwurf so übernommen, gehört das der Vergangenheit an.

Anschluss über Haushaltssteckdose erlaubt – unter diesen Bedingungen

Wer keine Wieland-Steckdose einbauen kann oder will, dürfte den aktuellen Entwurf zur neuen VDE-Richtlinie begrüßen. Die VDE-Norm DIN EN IEC 62868-2-2/A1 (VDE 0715-18-2-2/A1): 2024-06 sieht vor, dass Balkonkraftwerke über die haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden können. Jedenfalls, sofern sie über eine „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1): 2016-11, 5.2.7“ verfügen. Möglichkeiten, diesen Zustand zu erreichen, sieht der VDE in mechanischen oder elektromechanischen Lösungen auf Erzeugerseite. Mithilfe von Zusatzkomponenten wie zusätzlichen Sicherungen oder Schaltern könnte man dies gewährleisten. In diesem Zuge wird einmal mehr deutlich, warum eine Abschaltautomatik bei Wechselrichtern so entscheidend ist. Dieses Niveau an Sicherheit wäre nötig, um der VDE-Norm zu entsprechen und auszuschließen, dass bei Defekten weiterer Strom über die Haushaltssteckdose in das Hausnetz gelangen kann.

VDE bleibt bei Forderung für 960 Watt

Eine weitere Neuerung im VDE-Entwurf stellt die Begrenzung der Modulleistung auf 960 Watt dar. Während die Bundesregierung sich für bis zu 2.000 Watt an Leistung ausgesprochen hat, hält der VDE die 960 Watt für die „maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module“. Der Wert beruht auf den neu vorgeschriebenen 800 Watt an Wechselrichterleistung sowie den üblichen 20 Prozent Aufschlag, den man als Modulleistung für einen Wechselrichterwert angemessen hält. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Solarpakets I hatte man von einer solchen Limitierung gehört. Nun ist klar, dass diese Beschränkung tatsächlich den Weg in den Entwurf der neusten Norm gefunden hat. Mithilfe der Richtlinie dürfte der VDE die Zeitspannen, in dem die vollen 800 Watt auf den Leitungen des Hausnetzes liegen, minimieren wollen.

Bei einer hohen Modulleistung von 2.000 Watt könnten diese Werte viel häufiger erreicht werden, was zu einer größeren Belastung für das Hausnetz führen kann. Bei einer solch andauernden Überlastung wären Kabelbrände ein möglicher Risikofaktor, der mit der Richtlinie beschnitten werden soll. Theoretisch können sich Haushalte zwar bewusst dagegen entscheiden, der VDE-Norm zu folgen. Sie ist keine gesetzliche Vorschrift, die verpflichtend einzuhalten ist. Doch wie zuvor erwähnt, könnte sich diese Entscheidung in einem Versicherungsfall rächen.

Sollte bei Untersuchungen festgestellt werden, dass mehr als die 960 Watt an Modulleistung angeschlossen sind, zahlen Versicherungspolicen im Schadensfall womöglich nicht. Wer auf der sicheren Seite mit dem Betrieb seines Balkonkraftwerks sein möchte, sollte sich daher an diesem Wert orientieren. Natürlich ist die neue VDE-Norm bisher nur ein Entwurf. Änderungen an der Fassung sind somit weiterhin möglich. Ob eine Erhöhung der Modulleistung in der finalen VDE-Norm folgen wird, bleibt jedoch zu bezweifeln. Bis zum 3. Juli 2024 können Einsprüche gegen den Entwurf eingelegt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist würde der Entwurf als finale VDE-Norm in Kraft treten.

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