Der Bußgeldkatalog, der seit nunmehr anderthalb Jahren gilt, hat es in sich. So sind etwa Tempoverstöße teurer geworden und die Strafen für Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind deutlich gestiegen. Für diese zwei Verhaltensweisen müssen Autofahrer sogar ihren Führerschein abgeben. Ebenfalls neu: Wer mit seinem Diesel oder Benziner auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge mit Ladesäule parkt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Doch auch E-Auto-Fahrer laufen Gefahr, eine Strafe zu kassieren. Nicht nur das – jetzt wird sogar abgeschleppt!
Mit Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz: So teuer wird es
Es ist verlockend, insbesondere in der Stadt, in der Parkplätze rar sind: das Parken auf einem freien Parkplatz für Elektrofahrzeuge. Auch, da Fahrer von Stromern an diesen Parkplätzen meist kostenlos parken – zumindest so lang sie ihr E-Auto aufladen. Doch seit dem 9. November 2021 wird das mit einem Bußgeld geahndet. Wer seinen Diesel oder Benziner auf einem Parkplatz für E-Autos abstellt, muss mit einer Strafe von 55 Euro rechnen.
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Auf solchen explizit für Stromer ausgeschilderten Parkplätzen mit öffentlich zugänglichen Ladesäulen dürfen nur Fahrzeuge parken, die ein Elektro-Kennzeichen haben. Ob es sich dabei um einen Plug-In-Hybrid oder ein reines E-Auto handelt, spielt keine Rolle. Doch nun kommt der Hammer.
Wie das Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2023 entschieden hat, dürfen Autos mit Verbrennungsmotor, die auf einem E-Auto-Parkplatz abgestellt wurden, abgeschleppt werden. Und das gelte auch, wenn neben dem unzulässigerweise belegten weitere E-Auto-Parkplätze frei sind.
Auch Fahrern von Elektroautos blüht ein Bußgeld
Doch nicht nur für Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor droht eine Strafe. Auch E-Auto-Fahrer müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Mehr noch. Im schlimmsten Fall können auch sie abgeschleppt werden. Weist ein Schild etwa auf eine maximal zulässige Parkdauer hin, sollten E-Auto-Fahrer diese keinesfalls überschreiten. Auch dann nicht, wenn die Batterie noch nicht voll aufgeladen ist. Wer länger parkt, als auf der Beschilderung angegeben, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Zudem erheben einige Ladesäulen-Betreiber auf solchen Parkplätzen empfindliche Strafen, wenn man den Parkplatz über die Ladedauer hinaus blockiert. Und es kann sogar vorkommen, dass sie dein E-Auto abschleppen lassen.
DONNERSTAG22 2023 18:00UHR BIS – 18:08UHRZURÜCK IN DIE ZUKUNFT