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Wallbox fürs E-Auto: Alle Details zum Förderprogramm ab 2022

4 Minuten
Wer ein E-Auto besitzt, kann das auch Zuhause aufladen. Für diesen Fall gibt es ein Förderprogramm vom Staat, der die private Wallbox fördert. Doch seit 2022 hat sich vieles geändert. Was man zum Förderprogramm nun wissen muss und was sich geändert hat, liest du hier.
Ladevorrichtung an einem Volkswagen Passat GTE
Bildquelle: Volkswagen

Elektrisch fahrende Autos sind das Thema, das immer mehr in den Vordergrund rückt. Klassische Verbrennungsmotoren sollen in den kommenden Jahren von den Straßen verschwinden. Das Problem: Das Ladenetz im öffentlichen Raum ist bis dato mickrig. Deutschland hat hier enormen Nachholbedarf – im Detail mehr als 800.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, wie eine Studie Ende 2020 ermittelte. Die EU-Kommission sieht hingegen einen Gesamtbedarf von über sechs Millionen Ladepunkten in Europa.

Seit dem 24. November 2020 gab es deswegen ein Förderprogramm des Staats, der dir bei dem Kauf einer privaten Wallbox mit 900 Euro unter die Arme griff. Mehrmals wurde das Budget aufgestockt, sodass letztlich 800 Millionen Euro zur Verfügung standen. Lief das KfW-Förderprogramm mit dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr vorerst für Privatpersonen aus, verlängerte die Ampel-Koalition rund um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Wallbox-Zuschuss. Der Fördertopf wurde nun erneut mit 350 Millionen Euro bestückt, wie etwa die Tagesschau berichtete.

Ab 2022 ändert sich im Hinblick auf förderfähige Personen: Anstatt Privatmenschen stehen nun in erster Linie Kommunen sowie Unternehmen im Vordergrund. Doch: Wie funktioniert das Zuschussprogramm? Und was fördert der Staat eigentlich genau?

„Private“ Wallbox: Förderung ab 2022 nur noch für Unternehmen

Bis 2021 konnten auch Privatmenschen die Wallbox-Förderung beim Bund beantragen. Doch der Fördertopf dafür ist erschöpft und ist bis dato auch nicht neu aufgestockt worden. Stattdessen sind nun Unternehmen, Kommunen und Co. an der Reihe, sich bei der Installation von privaten Ladepunkten bezuschussen zu lassen. Und privat meint hier nicht den Privatmensch, sondern den banalen wie offensichtlichen Knackpunkt der Förderung: Die Ladestation muss privat und darf nicht öffentlich zugänglich sein. Dazu zählt nicht nur die Ladestation an sich, sondern auch der Anschluss sowie die „notwendigen Nebenarbeiten“ an Gebäuden oder Ähnlichem für die Bereitstellung des Stellplatzes. Die entsprechende Station muss außerdem neu sein.

Voraussetzung für die Förderung ist darüber hinaus, dass die Ladestation eine Ladeleistung von 22 kW (bei Privatpersonen waren es 11 kW) besitzt, sowie intelligent steuerbar ist, sprich mit anderen Komponenten innerhalb des Stromnetzes kommunizieren kann. Weiterhin muss die private Station ihre Ressourcen ausschließlich aus erneuerbaren Energien beziehen.

Zu beachten ist, dass das entsprechende Gebäude bereits bestehen muss. Wer noch baut, erhält keine Förderung. Dieser Umstand ändert sich jedoch, sobald das Gebäude in Benutzung geht, also beispielsweise ein Unternehmen in das Haus einzieht. Dann wird auch dieses als bestehendes Gebäude gewertet.

Was muss bei der Förderung beachtet werden?

Den Zuschuss für private Ladestation für Unternehmen, Kommunen und Co. kannst du über das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Förderung als solche funktioniert wie ein Investitionszuschuss, sodass der Förderbetrag direkt auf dein Bankkonto überwiesen wird. Der Bund setzt den Zuschuss dabei unabhängig von den Gegebenheiten auf 900 Euro an. Allerdings musst du den Antrag bei dem KfW vor der Bestellung der Ladestation im entsprechenden Zuschussportal beantragen. Das Institut ermittelt anhand folgender Kriterien, ob du die Förderung erhältst:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Pro Ladepunkt kannst du den Zuschuss in Höhe von 900 Euro bekommen. Die Anzahl der Stationen, die du planst, kannst du direkt im Antrag angeben. Zu beachten ist allerdings, dass die Gesamtkosten die Förderung übersteigen müssen, da du sonst keine Förderung erhältst. Das heißt: Liegen die Gesamtkosten beispielsweise bei 700 Euro, gehst du leer aus. Liegt der Betrag bei 950 Euro oder mehr, erhältst du den Zuschuss. Bei Unternehmen muss der Betrag über 1.285,71 Euro liegen, damit das Programm greift. Zeitgleich kannst du neben der Förderung für private Ladepunkte auch weitere Bezuschussungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel für die Installation einer Photovoltaik-Anlage oder wenn du dein Haus gegen Einbruch schützen willst.

Ist der Förderungsantrag genehmigt, musst du einige Dokumente bei dem KfW einreichen. Privatpersonen müssen mitunter deine Identität, die Rechnung sowie die Installation der Ladestation nachweisen. Mehr Informationen zum Prozess findest du auf dem Zuschussportal des KfW.

Wer kann bei privaten Ladestationen bezuschusst werden?

Bis Ende 2021 schloss die Förderung Unternehmen wie auch beispielsweise Kirchen, Verbände oder kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts aus. Diese konnten keinen Antrag auf Förderung stellen. Die neue Regierung ändert das ab diesem Jahr allerdings, sodass ab sofort auch Unternehmen (auch Freiberufler und gemeinnützige Organisationen) sowie Kommunen Förderanträge bei der KfW einreichen können (Zuschuss 441). Wichtig zu wissen ist hier, dass man hier ebenso nur Firmen- und Privatwagen laden darf.

Stand Januar 2022 ist die Förderung für private Anträge nach wie vor erschöpft. Wann und ob der Staat die Fördermittel erneut aufstockt, ist nicht klar.

Mitreden

24 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Intessant.

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  2. Nutzerbild Schirmer

    Am besten finde ich den Satz „… in Privaträumen schneller zu erledigen“. Nun ja, da müsste man zunächst auch einen Elektriker finden, der einem die Wallbox montiert. Ich bin Elektromeister und bei mir rufen unzählige Kunden an, welche ich aber nicht bedienen kann, da ich für vorhandene Aufträge, die Wallboxen nicht bekomme. Dank Förderung haben sich die Onlineshops kräftig eingedeckt. Selbst gekaufte installieren wir wegen der Haftungsübernahme nicht. So hat der Kunde zwar seine Wallbox im Internet erhalten, aber braucht nun einen Elektriker, der ihm die Installation bestätigt. Und nun? Übrigens, was keiner sagt: die geförderten Wallboxen müssen laut Liste der KfW, intelligent und steuerbar sein. Dies z.B. um später Steuerung durch Energieversorger zu ermöglichen. Aktuell ist dies nicht auszuführen, sondern nur in der Wallbox möglich sein. Aber irgendwann wird dies benötigt und dann kann der Geförderte dazu aufgefordert werden, die aufwendige Anbindung zu realisieren. Also erstmal glaubhaft die Wallbox umsonst bekommen, wie es ja gern beworben wird, der Aufschlag folgt noch. Mit Sicherheit!

    Antwort
    • Nutzerbild A.C

      Also ich habe selber eine selbst gekaufte Box von Elektriker installieren lassen.Ohne Probleme.Der Elektriker garantiert eh nur die fachgerechte Installation der Box.Diese Box war nach kurzer Zeit defekt.Der Austausch der Box durch den Elektriker war problemlos.Due neue Box von Hersteller kostenlos ersetzt bekommen und die erneute Montage genau so.Was ist Uhr Problem?

      Antwort
    • Nutzerbild Maddin

      Sie wollen halt nur die lukrativen Aufträge, wo Sie auch an den Boxen ordentlich mitverdienen. Das ist legitim, Ihre Entscheidung.
      Deswegen das ganze aber schlecht machen, das ist unter der Gürtellinie.
      Nachdem die Förderung nun ausgelaufen ist und mehr Elektriker fit darauf sind, wissen was zu tun ist, wird sich jetzt kurzfristig einer finden der auch nur die Installation u. Inbetriebnahme macht – auch wenn die Förderung wieder aufgstockt werden sollte.

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  3. Nutzerbild JoeB

    „News“ hin oder her, in 2022 hat sich nichts bei der Förderung geändert.
    Das KfW441 gibt es seit Dezember 2021 und gilt nur für Unternehmen.
    Das KfW440 ist seit Herbst 2021 „geschlossen“

    Antwort
  4. Nutzerbild C.T.

    Die Förderung von Wallboxen von Privatpersonen in Wohngebäuden (Zuschuss 440) ist nicht mehr verfügbar. Die Mittel sind aufgebraucht. Daher ist eine Antragstellung seit längerem nicht mehr möglich. Eine Aufstockung der Mittel für 2022 ist auch nicht veröffentlicht. Das wird aus dem Artikel nicht deutlich!

    Antwort
  5. Nutzerbild Sven

    Die Förderung ist aktuell nicht möglich. Der Beitrag vermittelt falsche Informationen

    Antwort
    • Nutzerbild Simone Warnke inside digital Team

      Hallo Sven,

      im Beitrag findest du folgenden Absatz: „Aktuell (Stand 01/2022) sind die Fördermittel für private Anträge jedoch nach wie vor erschöpft. Wann der Staat die Fördermittel erneut aufstockt, ist noch nicht klar.“

      Viele Grüße aus der Redaktion!

      Antwort
      • Nutzerbild Jan J

        Schönen Gruß zurück!

        Der Artikel heisst „Private Wallbox fürs E-Auto: Alle Details zum Förderprogramm ab 2022“.

        Um festzustellen, daß es für Privathaushalte aktuell keine Förderung gibt, ist er ganz schön lang. Hätte er „Förderungen für Unternehmen“ gewissen, würde sich nicht so viele hier aufregen. Woanders nennt man sowas ‚Clickbait‘.

        Antwort
  6. Nutzerbild Ladeheinz

    Der Link zur KfW führt direkt auf den Hinweis, dass die Förderung nicht mehr beantragt werden kann! Was stimmt denn nun?

    Antwort
    • Nutzerbild Simone Warnke inside digital Team

      Hallo Ladeheinz,

      der Artikel klärt über alle Sachverhalte auf; den entsprechenden Hinweis zur privaten Förderung findest du ebenfalls im letzten Abschnitt: „Aktuell (Stand 01/2022) sind die Fördermittel für private Anträge jedoch nach wie vor erschöpft. Wann der Staat die Fördermittel erneut aufstockt, ist noch nicht klar.“

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Antwort
      • Nutzerbild Reiner030

        Trotzdem / gerade DESHALB ist dieser „refurbished“ Artikel vom OKTOBER 2021 für den 3. Januar 2022 FEHLERHAFT!
        Da die KFW.de/440 auch nicht mehr so explizit auf die Beendigung der Antragsmöglichkeit hingewiesen hat, war ich auch aufgrund des Artikels erfreut auf dem ersten Blick davon ausgegangen, einen Antrag stellen zu können!

        Scheint also eher in Richtung click-bait zu gehen, was für seriöse Medien nicht in dieser Form geeignet ist.

        Antwort
  7. Nutzerbild Marcus

    In einem anderen Artikel haben sie ebenfalls falsche Informationen angegeben.
    https://www.inside-digital.de/news/mit-dem-e-auto-2022-geld-sparen-diese-4-tipps-zeigen-es Hier schreiben sie „Abgesehen davon kannst du dich auch hier vom Staat fördern lassen. Der Zuschuss wurde ebenfalls von der neuen Regierung für 2022 bewilligt und der Fördertopf um 350 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 900 Euro kannst du dir bei der Einrichtung zurückholen.“

    Antwort
  8. Nutzerbild Marcus

    Ein alter Bericht mit aktuellem Datum.
    Das Datum der Veröffentlichung des Artikels lässt darauf schließen, dass sie neue Informationen hätten. Weiterhin schreiben Sie “ Lief das KfW-Förderprogramm mit dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr vorerst aus, verlängerte die Ampel-Koalition rund um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Wallbox-Zuschuss. Der Fördertopf wurde nun erneut mit 350 Millionen Euro bestückt“ Das ist ja mal definitiv falsch.

    Antwort
  9. Nutzerbild F. Schießl

    Wieder ein Artikel, der in der Überschrift verspricht was er nicht hält. Fakt ist, dass es diese Förderung für Privatpersonen nicht mehr gibt. Das ist auch nicht neu. Danke fürs umsonst freuen und vertane Lesezeit!

    Antwort
  10. Nutzerbild Simone Warnke inside digital Team

    Hallo zusammen,
    auch, wenn der entsprechende Hinweis bereits im Artikel stand, haben wir den Artikel um weitere Hinweise zur Förderung von Privatpersonen ergänzt. Hoffentlich sind eure Missverständnisse nun aus der Welt geräumt.

    Gruß aus der Redaktion!

    Antwort
    • Nutzerbild Maddin

      Das Problem des Mißverständnisses liegt im Titel Ihres Beitrages – solange der so „hoffnungsvoll“ ist, aber das nicht hält was er verspricht, wird man sich beschweren.

      Antwort
  11. Nutzerbild U. M.

    Ist das der neue Journalismus, Verbreitung von Fake News?
    Alte Artikel mit neuem Datum um glaubhaft zu machen, dass das Programm neu aufgelegt wurde?
    Auf den Seiten der KfW, steht nach wie vor, dass keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

    Antwort
    • Nutzerbild Tim Berger

      Die veröffentlichten Informationen sind zum Veröffentlichungszeitpunkt 04.01.2022 falsch!
      Es kann derzeit keine Förderung beantragt werden.
      Bitte korrigieren!

      Antwort
  12. Nutzerbild P.S.

    Sehr unseriöser Artikel:
    Die Information „verlängerte die Ampel-Koalition rund um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Wallbox-Zuschuss. Der Fördertopf wurde nun erneut mit 350 Millionen Euro bestückt, wie etwa die Tagesschau berichtete.“ ist FALSCH.

    Antwort
  13. Nutzerbild Etienne Engel

    Meine Wallbox wurde nicht fristgerecht geliefert und eingebaut, deshalb darf ich nichts bekommen obwohl rechtzeitig beantragt. Der Staat kennt die Problematik bei Elektronik, Lieferzeiten und Handwerkermangel trotzdem steht er nicht zu seinen Zusagen am Ende. Ärgerlich, ich verstehe nicht das man mehr Zeit beki3und das Geld reserviert bleibt

    Antwort
  14. Nutzerbild Frei

    Handwerker wollen oft selbstgekauftes Material nicht installieren, weil die Nichts an dem Material verdienen. Und das Material was die Handwerker selbst verkaufen ist oft WUCHER teuer… (Besonders in Sanitärbereich)
    Das Märchen von wegen Haftungsübernahme ist nur vorgeschobener Vorwand.
    Die Handwerker sind knapp, und nutzen es aus. Auch dürfen viele Arbeiten nicht ohne Meister durchgefährt werden, was die Meister ausnutzen.

    Antwort
  15. Nutzerbild Mario

    Die Redaktion möchte doch anscheinend nicht einsehen, dass man hier absichtlich in die Irre geführt wird. In Überschriften das Falsch zu behaupten ist heute leider in sehr vielen Medien beliebt. Also….was soll’s.

    Antwort
  16. Nutzerbild Franzl

    Na Toll…. was soll das jetzt heißen?? denke mal des heißt…
    in jenen Anträgen die noch im Jahre 2021 eine Zuschuss-Zusage bekommen haben steht ein Enddatum… bis dahin sollte die Installation abgeschlossen sein und der Antrag bei der KFW-Bank liegen… so verstehe ich das….
    in meinem Antrag steht da dass ich bis 02.05.22 zeit habe den Antrag zu stellen und förderfähig bleibe wenn ich….!! Erst nach erhalt des Zuschuss-Schreibens die Wallbox bestelle und verbauen lasse von einem „zugelassenen“ Elektriker!
    !!! Voraussetzung hierfür ist allerdings !!
    1. Installation der Wallbox erst nach KFW-Zusage
    2. Installation einer förderfähigen Wallbox durch zugelassenen Elektroinstallateur!
    3. Nachweis über 100%igen Ökostrom vom Stromlieferanten
    kann man alles recht schön nachlesen auf der KFW-Seite….
    jeder der noch bis zum genannten Enddatum in seinem Zuschuss-Schreiben seine Wallbox installiert bekommt und es noch rechtzeitig anmelden kann… der bekommt auch den Zuschuss… jedenfalls ich lese das so… lass mich gerne eines besseren Belehren… und ich meld mich wenn ich meinen Zuschuss erhalten habe…. schönes Leben noch….

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