Umweltbonus ist Geschichte: Prämie fürs E-Auto gibt’s nicht mehr

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Weil Elektroautos teurer sind als Pkw mit Verbrennungsmotor, ist der Kauf aus finanzieller Sicht oft kein Vergnügen. Über den Umweltbonus kannst du den Preis aber senken. Oder besser: konntest du. Denn inzwischen ist er nicht mehr erhältlich. Früher als ursprünglich geplant.
BMW i3
Bildquelle: BMW

Die sogenannte „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ ist in Deutschland auch als Umweltbonus oder Innovationsprämie bekannt. Grundsätzlich galt die Kaufprämie zuletzt noch für Autos, die über einen reinen Elektroantrieb verfügen. Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb waren schon länger nicht mehr förderfähig. Die Höhe der tatsächlichen Prämie fiel abhängig vom Fahrzeugpreis unterschiedlich hoch aus. Mitte Dezember 2023 wurde der Umweltbonus aber überraschend gestrichen. Er fiel Sparanstrengungen der Bundesregierung zum Opfer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Haushaltslücke von mehreren Milliarden Euro stopfen musste.

Wie viel Geld bekomme ich als Umweltbonus zurück?

Für Autos, die rein elektrisch fahren, also über keinen Verbrennungsmotor verfügen, sollte der Umweltbonus eigentlich noch bis Ende 2023 bei 6.750 Euro liegen. Den gleichen Betrag gab es für den Kauf eines Fahrzeugs mit Brennstoffzelle. Davon übernahm der Staat 4.500 Euro Förderung, der Hersteller mindestens 2.250. Es gab aber auch Pkw-Fertiger, die den Eigenanteil freiwillig erhöhen. Durchaus denkbar, dass sie das auch über den Jahreswechsel 2023/2024 tun. Denn zahlreiche Experten erwarten, dass der Absatz von E-Autos jetzt einbrechen dürfte.

Die oben genannten Fördersätze galten nur für Elektroautos, deren Netto-Listenpreis (ohne Mehrwertsteuer) einen Betrag von 40.000 Euro nicht überstiegen. Vor allem Autos in der Kompakt- und Mittelklasse fallen darunter. Aber natürlich auch Kleinwagen wie der in Deutschland beliebte Renault Zoe oder der Opel Corsa-e. Für ein E-Auto, das zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto kostet, fiel der Umweltbonus geringer aus: 4.500 Euro – aufgeteilt auf 3.000 Euro Bundesanteil und mindestens 1.500 Euro als Anteil des Herstellers.

Autos, die mehr als 65.000 Euro netto kosten, erhielten keine Förderung. Zumindest keine staatliche. Die Hersteller selbst können Käufern ihrer Luxus-E-Autos natürlich trotzdem Rabatte gewähren.

Innovationsprämie auch für Leasing-Fahrzeuge

Auch wenn du dir ein Elektroauto mit einem Leasing-Vertrag finanzierst, konntest du den Umweltbonus einstreichen. Abhängig von der Leasinglaufzeit fiel der Bonus unterschiedlich hoch aus. Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick zu den bis zuletzt gültigen Konditionen; die vielleicht auch noch einmal reaktiviert werden. Denn unter anderem die Bundestagsfraktion der SPD kritisiert das plötzliche Aus des Umweltbonus scharf.

Bundesanteil Nettolilstenpreis bis 40.000 EuroHerstelleranteil
Nettolilstenpreis bis 40.000 Euro
Umweltbonus gesamtBundesanteil
Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
Herstelleranteil
Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
Umweltbonus gesamtMindesthaltedauer
Kauf E-Auto4.500 Euro2.250 Euro6.750 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro12 Monate
Leasing E-Auto
12-23 Monate
2.250 Euro1.125 Euro3.375 Euro1.500 Euro750 Euro2.250 Euro12 Monate
Leasing E-Auto
über 23 Monate
4.500 Euro2.250 Euro6.750 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro24 Monate

Unterschreitest du die vom Staat festgelegte Mindesthaltedauer deines Elektroautos, musst du die Förderung übrigens zurückzahlen. Zuletzt lag die Mindesthaltedauer bei einem Jahr. Bis Ende 2022 waren es im besten Fall nur sechs Monate, was von vielen Gebrauchtwagenhändlern ausgenutzt wurde, um junge Gebrauchte noch mit Gewinn ins europäische Ausland zu verkaufen.

Ab dem 1. Januar 2024 sollten eigentlich nur noch Fahrzeuge förderfähig sein, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal bei 45.000 Euro netto liegt. Teurere Elektroautos sollten dann anders als zuletzt nicht mehr mit einem Umweltbonus gefördert werden. Auch die Fördersätze selbst sollten dann noch einmal eine Anpassung erfahren. Beim Kauf eines Elektroautos war vorgesehen, den Umweltbonus auf nur noch 3.000 Euro zu beschränken. Ende 2024 sollte die Förderung von Elektroautos auslaufen.

Umweltbonus auch für Gebrauchtwagen

Auch junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte, waren förderfähig. Im Falle einer zweiten Zulassung durfte das Fahrzeug aber nicht älter als zwölf Monate alt sein, eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen und nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Unter diesen Voraussetzungen war eine Förderung von 5.000 Euro möglich. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) waren zuletzt nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Umweltbonus für Elektroautos zu beantragen.

Umweltbonus ausgelaufen – Formular führt ins Nichts

Um den Bonus zu beantragen, musste in der Vergangenheit die Homepage des BAFA angesteuert werden. Das elektronische Formular führt inzwischen aber ins Nichts. Eine Beantragung der Umweltprämie ist nicht mehr möglich.

BaFa-Homepage zum Ende des Umweltbonus

Sollte es durch die Bundesregierung kein abermaliges Umdenken hinsichtlich des Umweltbonus geben, ist es also für viele E-Auto-Käufer nicht mehr möglich, die staatliche Prämie einzustreichen. Es bleibt aber abzuwarten, was in den kommenden Wochen geschieht. Denn die Kritik an dem plötzlichen Aus, das quasi über Nacht kam, wird von vielen Seiten immer lauter.

Für welche Fahrzeuge gibt es den Umweltbonus?

Um die E-Auto-Kaufprämie in Anspruch nehmen zu können, musste sich das gekaufte Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (PDF) befinden. Zudem durfte eine Erstzulassung des Neuwagens nicht vor dem 18. Mai 2016 erfolgt sein. Anders ausgedrückt: Die Förderung gilt auch rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die seit diesem Datum gekauft wurden.

Und was ist mit der Kfz-Steuer?

Wer sich für ein E-Auto entscheidet, darf sich unter bestimmten Umständen auch über eine reduzierte KfZ-Steuer freuen. Nach § 3d KraftStG sind reine Elektrofahrzeuge für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent (§9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung gilt aktuell bis Ende 2030.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Dieter Henkel

    Da ich die Förderung noch nicht beantragt habe, werde ich es jetzt natürlich tun. Aber wie bekomme ich nachträglich die erhöhte Summe vom Fahrzeughersteller? Das Auto wurde im Dezember 2019 gekauft.

    Antwort
    • Wie genau du dir die Prämie sicherst, haben wir im Artikel ja beschrieben – inklusive Link. Einfach den Antrag ausfüllen, die Prämie vom Staat bekommst du auch rückwirkend gutgeschrieben.

      Details findest du auch hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Antragsverfahren/antragsverfahren.html

      Antwort
  2. Nutzerbild Hans-Joachim Groß

    E-Auto über 40.000 € Kaufvertrag vom 26.03.2019, Rechnung und Zulassung
    21.07.2020. Antrag gestellt am 09.09.2019, Zuwendungsbescheid vom 12.11.2019
    Antrag auf Zahlung gestellt am 22.07.20., Welche Förderung kanjn ich erwarten?

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