Mini-PV-Anlagen haben seit Beginn der Energiekrise an Beliebtheit gewonnen, da sie es ermöglichen, schnell und unkompliziert Strom mithilfe von Sonnenenergie zu erzeugen. Bereits vor einiger Zeit hat Mecklenburg-Vorpommern den ersten Schritt gewagt und ein großzügiges Förderprogramm für Balkonkraftwerke zugunsten seiner Bewohner gestartet. Inzwischen schließt sich ein drittes Bundesland der Balkonkraftwerk-Förderung an.
Berlin steigt in Balkonkraftwerk-Förderung ein
Seit dem 10. Februar 2023 können auch in Berlin Lebende von einer Balkonkraftwerk-Förderung profitieren. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern stellt Berlin dabei jedoch mehr Hürden für Interessenten auf. Den Antrag kannst du auf der Webseite der IBB Business Team GmbH stellen, die das Förderprogramm im Auftrag des Landes Berlin sowie der Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet. Um für den Antrag infrage zu kommen, musst du Mieter mit einem Erstwohnsitz in Berlin sein. Für Eigentümer gibt es keinerlei Fördermittel, um den Ausbau von PV-Anlagen zu begünstigen. Die neue Balkonkraftwerk-Förderung ist Teil des SolarPlus Programms und umfasst insgesamt 7 Millionen Euro an Fördermitteln. Bis zu 500 Euro Zuschuss werden gewährt, sodass die Fördermittel rechnerisch für 14.000 Anträge reichen.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen von Bundesländern darfst du bei diesem bei Antragsstellung dein Balkonkraftwerk weder gekauft noch bestellt haben. Dazu benötigst du das Einverständnis deines Vermieters, das du dir schriftlich geben lassen solltest, um es für den Antrag vorzuweisen. Der Anschluss der Anlagen darf nur an geeigneten Stromkreisen erfolgen. Ob dein Stromkreis geeignet ist, kannst du entweder über den Eigentümer oder über einen Elektrofachbetrieb erfragen. Ebenso sieht das Programm die Installation des Balkonkraftwerks durch Fachpersonal vor. Eine Woche nach der Anmeldung deiner Mini-PV-Anlage beim Berliner Stromnetz musst du die Anlage in Betrieb nehmen. In der Zwischenzeit wurde die Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Solange die Mittel nicht ausgeschöpft sind, kannst du somit weiterhin Anträge auf die Balkonkraft-Förderung stellen.
Eigentümer und Pächter können ab sofort ebenso Anträge stellen
Seit Anfang Oktober hat Berlin das eigene Förderprogramm erweitert. Ab sofort können auch Eigentümer von privatem Wohnraum als auch Pächter von Klein- und Erholungsgärten den Zuschuss für Balkonkraftwerke betragen. Von den bis zu 14.000 möglichen Balkonkraftwerken, wurden bisher rund 3.000 bewilligt. Die Fördergelder genügen somit noch für über 10.000 weitere Anträge. Eigentümer müssen bei der Einreichung ihrer Anträge versichern, dass sich durch die Montage keine Konflikte mit einer verstehenden Haus- oder Gemeindeordnung gibt. Für Pächter hingegen ist eine Erlaubnis des Besitzers oder Zwischenpächters notwendig, wenn das Balkonkraftwerk auf dem Dach einer Laube angebracht werden soll. Lediglich für Montagearten, die völlig rückbaubar sind, entfällt die Verpflichtung einer Genehmigung. Darunter zählen unter anderem ebenerdige Aufstellmethoden sowie Halterungen an Terrassenfassaden oder Zäunen.
Zusätzliche Fristen und Verpflichtungen
Für die Anschaffung und Installation der Anlage selbst nach Bewilligung deines Antrags wird dir jedoch mehr Zeit eingeräumt. Insgesamt ein Jahr gesteht dir das Förderprogramm hier zu, was gewiss gewährleisten soll, dass du ausreichend Zeit hast, einen Termin mit einem Elektrofachbetrieb vor Ort zu vereinbaren. Zusätzlich stellt das Förderprogramm weitere Bedingungen an dich. Nach Bewilligung der Förderung muss das Balkonkraftwerk für wenigstens drei Jahre an dem Ort verbleiben und genutzt werden, wo es installiert wurde. Ein Umzug mit deinem Balkonkraftwerk kommt also für drei Jahre nach Erhalt der Fördermittel nicht in Betracht. Zudem bist du als Besitzer des Balkonkraftwerks dafür verantwortlich, dass dieses sicher montiert ist und keine Gefährdung für Dritte darstellt. Du solltest daher sehr genau darauf achten, wie die Mini-PV-Anlage an deinem Balkon oder deiner Fassade befestigt ist.
Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: So viel Zuschuss ist möglich
In Mecklenburg-Vorpommern hat die Regierung mit einem 10-Millionen-Euro-Förderprogramm eine umfangreiche Unterstützung für seine Bürger bereitgestellt. Bis zu 500 Euro Förderung sind als Festbetrag pro steckerfertige PV-Anlage möglich. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die Mieterin Wohngebäuden sind, sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, sofern sie einen Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besitzen. Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Verbände, Genossenschaften und andere Gesellschaften sind von dem Förderprogramm ausgeschlossen. Alle Anlagen, die nach dem 7. November 2022 bestellt wurden, sind in Mecklenburg-Vorpommern förderfähig. Es ist sogar möglich, die Anlage bereits vor der Stellung des Antrags zu bestellen. Dabei empfiehlt es sich dennoch den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind.
Ist die Fördersumme von 10 Millionen Euro also aufgebracht, werden danach eingehende Anträge keinerlei Förderung mehr erhalten. Angesichts des Festbetrags von 500 Euro, der für die Anschaffung sowie Installation einer steckerfertigen PV-Anlage gewährt wird, genügen die Fördermittel für rund 20.000 Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern. Um eine Übersicht darüber zu ermöglichen, wie viele Fördermittel noch zur Verfügung stehen, stellt Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesförderinstitutes regelmäßig aktualisierte Daten zur Verfügung. Laut Stand vom 31. Dezember 2023 sind noch rund 9.652 Anlagen für Mieter, jedoch keine weiteren Anlagen für Eigentümer mehr förderfähig. Die Antragsformulare kannst du auf dieser Webseite des Landesförderinstitutes finden. Alle Mini-PV-Anlagen sind förderfähig, sofern es sich um steckerfertige Anlagen handelt, die die VDE-Normen erfüllen und eine Wechselrichterleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Die Anlagen müssen sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch im offiziellen Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Förderung für Mini-PV-Anlagen: Schleswig-Holsteins Unterstützungsprogramm
So wie das Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern startete Schleswig-Holstein eine Balkonkraftwerk-Förderung, die seit dem 16. Januar 2023 gilt. Künftig können Bewohner einen Förderantrag für den Kauf einer Mini-PV-Anlage stellen. Balkonkraftwerke, die bereits vor diesem Zeitraum gekauft worden, können rückwirkend leider nicht von dem neuen Förderprogramm investieren. Insgesamt kannst du dir bis zu 200 Euro Förderung für dein Balkonkraftwerk sichern. Dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss sich um eine sogenannte steckerfertige Mini-PV-Anlage handeln, die die VDE-Normen erfüllt. Um sicherzugehen, dass deine Mini-PV-Anlage darunter fällt, achte auf den angegebenen NA-Schutz sowie das CE-Zeichen an dem angebotenen Balkonkraftwerk. Das Konformitätszeichen CE erfordert die Prüfung und Zertifizierung nach IEC 61215, IEC 61646 sowie IEC 61730. PV-Module, die diese Voraussetzung einhalten, erfüllen die Europäische Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG. Der NA-Schutz stellt sicher, dass sich die PV-Anlage bei Wartungen oder Netzstörungen ausschaltet, sodass keinerlei Gefahr durch dein Balkonkraftwerk ausgeht.
Tatsächlich trifft dies auf die meisten Komplett-Sets zu, die du kaufen kannst. Ist dieser Schutz jedoch nicht vorhanden, musst du ihn nachrüsten lassen, um die Anlage in Betrieb nehmen zu dürfen. Weitere Bedingungen sind ohnehin Teil der Standardprozedur, um eine PV-Anlage in Betrieb zu nehmen. So müsst ihr die Anlage beim Netzbetreiber anmelden sowie ins Marktstammdatenregister aufnehmen lassen. Neben den formellen Kriterien spielt die Leistung der Mini-PV-Anlage eine Rolle. So sind mindestens 250 Watt und maximal 600 Watt Leistung möglich, was der Obergrenze zur Anmeldung eines Balkonkraftwerkes entspricht. Dabei ist jedoch nicht die Leistung der einzelnen Module entscheidend, sondern die Ausgangsleistung eures Wechselrichters. Es ist daher auch möglich, Anlagen mit über 600 Watt Modulleistung für das Förderprogramm anzumelden, solange der Wechselrichter nur 600 Watt Ausgabe zulässt.
Volle Fördersumme erst ab 400-Euro-Balkonkraftwerk
Ebenso solltest du dir bewusst sein, dass man dir nicht für jede Anlage die volle Fördersumme bereitstellt. Das Bundesland fördert bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten deines Balkonkraftwerkes mit einer Maximalsumme von 200 Euro. Kaufst du also eine Anlage, die weniger als 400 Euro kostet, erhältst du nur die Hälfte deines Kaufpreises zurück. Bei Balkonkraftwerken, die dich mehr als 400 Euro kosten, erstattet dir das Bundesland den Maximalbetrag von 200 Euro. Dennoch kann sich die Fördersumme lohnen – insbesondere angesichts des kürzlichen Preissturzes für Mini-PV-Anlagen. Dank der fallenden Preise sowie der Balkonkraftwerk-Förderung sind Mini-PV-Anlagen erschwinglicher denn je in Schleswig-Holstein. Eine Antragsstellung ist über das Serviceportal des Bundeslandes möglich. Das Balkonkraftwerk musst du dabei nach dem 16. Januar 2023 kaufen, bevor du den Antrag mit Rechnung dort stellen kannst.
Sachsen fördert Balkonkraftwerke mit 300 Euro
Seit Kurzem ist nun auch das Bundesland Sachsen dazu übergegangen, Balkonkraftwerke mit Zuschüssen zu fördern. Antragsberechtigt sind sämtliche Mieter sowie Eigentümer mit selbst genutztem Eigentum und Erstwohnsitz in Sachsen. Die 300 Euro werden dabei als Festbetrag ausgezahlt, sodass jeder Haushalt gleich viel Fördermittel auf sein Balkonkraftwerk erhält. Dadurch kannst du heutigen Anlagenpreisen von rund 600 Euro die Hälfte des Anschaffungspreises deines Balkonkraftwerks einsparen. Auch kleinere Anlagen erhalten die gleiche Fördersumme, sodass du dich ebenso für ein Modell mit nur einem Solarmodul entscheiden kannst.
Allerdings solltest du bei kleineren Mini-PV-Anlagen sicherstellen, dass sie die Mindestleistung von 300 Wattpeak besitzen, die die Mindestanforderung für die Förderung sind. Ebenso muss dein Balkonkraftwerk der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) entsprechen. Die meisten der hierzulande verkauften Balkonkraftwerke tun dies und verfügen über entsprechende Hin- und Nachweise beim Kauf. Damit du dein Balkonkraftwerk mit dem Festbetrag bezuschussen lassen kannst, darfst du deine Mini-PV-Anlage nicht vor dem 22. Juni 2023 gekauft haben.
Anlagen dürfen nicht vor Stichtag bestellt worden sein
Die Förderrichtlinien gelten erst ab diesem Stichtag, sodass Anlagen, die du vorher gekauft hast, sich nicht dafür qualifizieren. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen musst du mit dem Kauf und der Installation deines Balkonkraftwerks jedoch nicht bis zur Antragsstellung warten. Die Antragsstellung selbst soll gegen Ende August über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beginnen. Voraussetzung für deinen Antrag ist es, dass du dein Balkonkraftwerk bereits gekauft und erfolgreich installiert hast. Zu viel Zeit solltest du dir daher nicht mit dem geplanten Vorhaben lassen.
Zwar stehen knapp 6,5 Millionen Fördergelder für dieses Programm bereit, dank des Festbetrags reichen diese jedoch nur für knapp 21.666 Balkonkraftwerke. Reichst du deinen Antrag zu spät ein, weil die Installation sich verzögert, könntest du im schlimmsten Fall sogar leer ausgehen. Sachsen ist zudem das einzige Bundesland, das zugleich ein Förderprogramm für Energiespeicher aufgestellt hat. Seit dem 06. November 2023 sind die finanziellen MIttel für Eigentümer ausgeschöpft, für Mieter stehen jedoch noch weitere Fördergelder bereit. Bisher wurden laut Stand vom 5. Februar 2024 rund 11.381 Anträge eingereicht, von denen der größte Anteil zu den Eigentümern zählte.
Sehe ich genau so. Atomkraftwerke abzustellen und Kohle weiter abbauen ist ja wohl ein Witz . Dazu lässt man von Frankreich 30 Atomkraftwerke in die Nähe der Deutschen Grenze bauen um denen dann den Atomstrom abzukaufen und selbst zu sagen wir haben keine Atomkraftwerke mehr . So ein dummes Verhalten kann nur ein Grüner Politiker rechtfertigen. Unglaublich ! Atomenergie ist heutzutage was vom saubersten was es gibt und wer Angst vor einem Unfall hat sollte sich nicht vom Nachbarn x Atomkraftwerke an die Grenze bauen lassen . Lieber selbst
bauen und selbst kontrollieren, dazu noch Arbeitsplätze Schafen .
und wenn man dann auch etwas machen möchte, habert es wieder an unseren Ämtern. Die Förderung gibt es seit 16.01.2023, heute habe ich ein Balkonkraftwerk gekauft und wollte die 200,- Euro vom Staat, aber nach 10 Tagen sind die schon wieder überfordert. Wenn man den Antrag stellen will, bekommt man diese Ansage:
Die maximale Antragsanzahl für PV-Balkonanlagen ist für diesen Antragszeitraum (1.Quartal 2023) erreicht. Eine Antragstellung wird ab 31.03.2023 erneut ermöglicht.
Auf den Ämtern wird wahrscheinlich zu viel Beamten Mikado gespielt
Man müsste halt die gesetzlichen Regelungen verstehen können, dann würde man es begreifen.
Anträge sind halt nichts für Dummköpfe.