Die Sonne im Gesicht, Wind umweht die Nase und der Duft des Frühlings schmeichelt bei der Tour durchs grüne Umland – Motorradfahren kann viel mehr sein als nur Fortbewegung. Doch auch wenn man eher im Großstadtdschungel anstatt auf großer Tour ist, kann ein Motorrad ein adäquates Mittel der Wahl sein. Man ist in der Regel schneller, wendiger und unkomplizierter unterwegs als mit dem Auto. Und ob mit einem Roller oder einem E-Motorrad – die Parkplatzprobleme sind meistens auch kleiner als mit einem PKW.
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E-Motorrad statt Verbrenner
Und in der Branche tut sich ein bisschen was. Zwar tun sich die alteingesessenen Marken aus Japan, den USA, England, Italien und Deutschland noch etwas schwer mit echten E-Motorrädern, doch es drängen viele kleine Hersteller, Start-Ups und Neulinge in den Markt – auch weil der 125er-Führerschein angepasst wurde. Es heißt also klein und wendig mit Black Tea Motorbikes und NIU statt dicke Brummer von Honda und Harley-Davidson. Und die Elektrifizierung der Zweirad-Industrie ändert nicht nur die Namen der Hersteller, auch die Führerscheine sind betroffen. Doch es gibt die alten Abstufungen noch. Sie werden nur etwas angepasst.
In Deutschland gelten für elektrisch angetriebene Motorräder ähnliche Führerschein-Abstufungen wie für Verbrenner-Motorräder. Sie basieren aber nicht auf dem Hubraum, wie bei Verbrennern oft üblich, sondern auf der Leistung des Fahrzeugs. Klar, es gibt auch keinen Hubraum mehr, da E-Motorräder ohne Brennkammern, Pleuel und Kolben auskommen. Und deshalb kann es dir auch egal sein, wie laut Motorräder in Deutschland sein dürfen. Denn E-Motorräder sind in der Regel flüsterleise.
Führerscheinklassen für E-Motorräder:
- Klasse AM: Für Elektro-Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW.
- Klasse A1: Für Leichtkrafträder mit maximalen Nenndauerleistung von bis zu 11 kW (15 PS) und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von maximal 0,1 kW/kg.
- Klasse A2: Für Krafträder mit einer maximalen Nenndauerleistung von 35 kW und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg.
- Klasse A: Für alle Elektromotorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Elektromotorrädern die Dauerleistung für die gesetzliche Einstufung maßgeblich ist. Dies ist die Leistung, die der Motor 30 Minuten lang kontinuierlich halten kann.

125er-Führerschein für Autofahrer
Zusätzlich gibt es eine Besonderheit für Inhaber des Autoführerscheins. Denn seit einigen Jahren kannst du als PKW-Fahrer recht einfach auch auf den 125er-Führerschein umschwenken. Das geht über die B196-Erweiterung: Inhaber eines Autoführerscheins können nach einer Zusatzausbildung Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 11 kW maximaler Nenndauerleistung) fahren.
Die Zusatzausbildung für den 125er-Führerschein kostet ab 500 Euro und gelingt mit lediglich 4 Unterrichtseinheiten von 90 Minuten für die Theorie und 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten. Damit kannst du dann nicht nur auf dicke Roller, sondern auch auf erwachsene E-Motorräder und Verbrenner umsteigen.
- Die aktuelle Folge 154 der Casa Casi: Wann geben E-Motorräder endlich Vollgas?
Altersgrenzen für Motorrad-Führerscheine
Eine Einschränkung gibt es bei den Führerscheinen für Motorräder noch zu beachten. Während beim PKW-Führerschein nur eine Altersgrenze gilt, gelten auf zwei Rädern unterschiedliche Werte. Leistung- und Geschwindigkeitsbeschränkt geht es ab 16 Jahren los. Willst du mit 18 unbeschränkt auf zwei Rädern unterwegs sein, musst du schon zwei Jahre Erfahrung mitbringen. Wenn du das nicht kannst, musst du auch dann noch mit beschränkter Leistung auskommen. Erst ab 24 Jahren kannst du direkt in die Oberliga einsteigen. Die Altersgrenzen im Überblick:
- AM: Ab 16 Jahren für Kleinkrafträder bis 45 km/h
- A1: Ab 16 Jahren für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW
- A2: Ab 18 Jahren für Krafträder bis 35 kW
- A: Ab 24 Jahren für alle Krafträder (direkter Zugang), oder ab 21 Jahren für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
Voraussetzungen für den 125er- und Motorrad-Führerschein
Für alle Führerscheinklassen gelten einige allgemeine Voraussetzungen, wie sie bei anderen Führerscheinen auch gelten. Dazu gehören ein Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs die theoretische und praktische Fahrausbildung und das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung. Außerdem brauchst du einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland und musst das jeweilige Mindestalter erreicht haben.
