Wichtige Änderung für PV-Besitzer ab 2025 im Anmarsch?

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Für PV-Besitzer könnte es zum Jahreswechsel zu einer wichtigen Änderung kommen. Schien es zunächst, als wäre die Gesetzesnovelle mit dem Ende der Ampel-Koalition gestorben, zeichnet sich nun ein anderes Szenario am Horizont ab. Das solltest du jetzt wissen.
Wichtige Änderung für PV-Besitzer ab 2025 im Anmarsch
Wichtige Änderung für PV-Besitzer ab 2025 im AnmarschBildquelle: Foto von Watt A Lot auf Unsplash

Die Ampel-Koalition wollte gleich mehrere Gesetzesgrundlagen ändern, um die Situation im deutschen Stromnetz zu entspannen. Nach dem Auseinanderbrechen der Regierungsfraktionen schienen diese Entwürfe begraben zu sein. Tatsächlich hat die rot-grüne Minderheitsregierung jedoch eine Überarbeitung der Gesetze eingeleitet. Stimmt der Bundestag zu, könnten wichtige Regelungen damit noch vor Neuwahlen umgesetzt werden. Doch nicht alle profitieren von der Änderung.

Diese Änderungen könnten auf PV-Besitzer zukommen

Sollten die Gesetze den Bundestag passieren, stehen Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz sowie eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes an. Zu Zeiten mit negativen Strompreisen soll es künftig dann keine Einspeisevergütung mehr geben. Dadurch sollen sich auch kleinere Anlagen in der Stromerzeugung unabhängig von Wind und Solar stärker am tatsächlichen Bedarf des Strommarktes orientieren. Neuanlagen sollen von vornherein in Phasen negativer Strompreise keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Bisher erhalten PV-Besitzer die staatlich gesicherte Vergütung auch in diesen Phasen, obwohl Stromanbieter für die Abnahme des Stroms praktisch zahlen müssen. Um den riesigen Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos auszugleichen, sollen in diesen Phasen keine Vergütungen mehr ausgezahlt werden.

Windparks und große Solaranlagen reagieren heute bereits auf die Strompreise, indem die Produktion angepasst wird. Die Bundesregierung will dasselbe nun auch mit kleineren Betreibern erreichen. Betreiber von Anlagen auf Scheunendächern sollen etwa ihren Strom dank Digitalisierung direkt vermarkten können. Angebot und Nachfrage sollen sich so durch die Preisgestaltung im Stromnetz natürlich einpendeln. Die Grenzen für die Pflicht der Direktvermarktung sollen dabei in drei Schritten von 100 Kilowatt Leistung auf 25 Kilowatt Leistung herabsinken. Dazu sollen Netzbetreiber auch kleine Anlagen mit Ausnahme von Balkonkraftwerk künftig aus der Ferne steuern können. Durch die Herabregelung könnte man das Stromnetz bei Spitzenauslastungen stabil halten.

Ob die Änderungen jedoch tatsächlich in Kraft treten werden, ist zurzeit nicht gesichert. Sie müssten vom Bundestag noch rechtzeitig vor den Neuwahlen am 23. Februar beschlossen werden. Da die Regierung mit dem Wegfall der FDP nicht mehr die nötige Mehrheit aufweist, könnte der Reformversuch scheitern. Ein weiterer Vorstoß auf Regierungsebene wäre dann erst nach Abschluss der Neuwahlen im kommenden Jahr möglich.

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