Viele deutsche Pornhub-Nutzer erhalten Abmahnung – woran liegt's?

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Aktuell erhalten viele deutsche Pornhub-Nutzer eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei, die wiederum eine Filmproduktionsgesellschaft vertritt. Betroffene sollen rund 268 Euro Abmahngebühren bezahlen. Doch hinter der Angelegenheit steck mehr, als es im ersten Augenblick scheint.
Pornhub-Nutzer erhalten AbmahnungBildquelle: Jne Valokuvaus / shutterstock.com

Ab Februar 2024 müssen pornografische Plattformen zahlreiche neue Regularien befolgen, die von der Europäischen Kommission beschlossen wurden. Einerseits sollen betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte – sexueller Missbrauch von Kindern, Missachtung von Grundrechten, Missachtung der Privatsphäre – zu minimieren. Andererseits müssen die Dienstleistungen so gestaltet werden, dass Risiken für das Wohlergehen von Kindern beseitigt und vermieden werden. Zusätzliche Kosten fallen für Endverbraucher in diesem Kontext jedoch nicht an. Wenn das gestreamte Material jedoch urheberrechtlich geschützt ist, sieht die Situation wieder anders aus. Das geht zumindest aus einer aktuellen Abmahnung hervor, die Pornhub-Nutzer zu einer rückwirkenden Vergütung in Höhe von insgesamt 268,27 Euro verpflichtet. Bloß hat die Sache einen Haken.

Pornhub-Abmahnungen im Umlauf

Laut Informationen, die Watchlist Internet vorliegen, erhalten viele Bürger gegenwärtig ein digitales Schreiben der Anwaltskanzlei Frommer Rechtsanwalts PartG mbB. Die Empfänger hätten urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Pornhub.com gestreamt, an denen die Magmafilm GmbH die Rechte hält – der Auftraggeber der Kanzlei. Anschließend folgt eine Aufzählung von Vergütungskosten, Mahngebühren, Bankspesen und Anwaltsgebühren, die zusammengerechnet einen Betrag in Höhe von 268,27 Euro ergeben. Diesen sollen Betroffene innerhalb einer festgesetzten Frist auf das Bankkonto der Rechtsanwältin Antje Schmelzer überweisen.

Wer eine solche Nachricht erhalten hat, braucht sich keine Sorgen zu machen – geschweige denn den Forderungen nachzukommen. Denn bei der angeblichen Abmahnung handelt es sich lediglich um Betrug. Zwar ist das Schreiben vergleichsweise überzeugend formuliert, enthält eine direkte Kundenanrede und versucht mit weiterführenden Informationen wie der angeblichen IP-Adresse des Empfängers und dessen E-Mail-Adresse Seriosität vorzugaukeln. Doch bereits ein Blick auf die E-Mail-Adresse des Absenders löst Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Nachricht aus. Denn die Täter nutzen eine handelsübliche GMX-Adresse anstelle einer Firmenadresse. Ferner bleibt die Abmahnung inhaltliche äußerst wage und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Daher empfehlen wir, die E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

Wer sich unsicher ist, kann zusätzlich Kontakt mit der Anwaltskanzlei aufnehmen und Erkundigungen zur verschickten Abmahnung einholen. Denn bei der Namensgebung sowohl der Kanzlei als auch der Filmproduktionsgesellschaft orientierten sich die Cyberkriminellen an tatsächlich existierenden Unternehmen.

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