Umweltplakette: In diesen Autos ist sie ab sofort nicht mehr nötig

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Umweltzonen gibt es in immer mehr deutschen Städten. Um in diese Zonen einfahren zu dürfen, ist eine Umweltplakette am Fahrzeug notwendig. Und zwar nahezu uneingeschränkt. Doch jetzt gibt es eine neue Ausnahme – allerdings nicht bundesweit.
Schilder vor der Einfahrt in eine Umweltzone.
Die Einfahrt in städtische Umweltzonen ohne passende Umweltplakette steht unter Strafe. Jetzt gibt es neue Ausnahmen.Bildquelle: Firn / ShutterStock.com

Jeder Autofahrer dürfte sie kennen: Umweltzonen. Wenn die Luftqualitätsgrenzwerte nach Gemeinschafts- oder Landesrecht nicht eingehalten werden, ist eine kommunale Gegenmaßnahme möglich. Nämlich eine Zone einzurichten, die von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffaustausch nicht befahren werden darf. In Deutschland müssen deswegen nahezu alle Pkw, die in eine Umweltzone einfahren, seit dem Jahr 2007 hinter der Frontscheibe über einer farbliche Plakette verfügen. Sie trägt abhängig von der Schadstoffgruppe, der ein Pkw zugehört, die Farbe Grün, Gelb oder Rot.

Übersicht zu den aktuell gültigen Umweltplaketten
Diese Umweltplaketten gibt es derzeit in Deutschland.

Mit dem E-Auto ohne Feinstaubplakette in der Umweltzone? Das kann teuer werden!

Kurios: Auch Elektroautos müssen für die Einfahrt in eine Umweltzone mit einer Feinstaubplakette ausgestattet sein. Und das, obwohl sie emissionsfrei unterwegs sind. Wer auf das Anbringen der Plakette verzichtet und anschließend erwischt wird, muss 100 Euro Strafe zahlen. Auch das Fehlen des aufgeschriebenen oder aufgedruckten Kennzeichens wird mit 100 Euro bestraft. Maßgeblich dafür ist die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Fahrer eines E-Autos müssen aber nicht befürchten, zusätzlich einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg zu erhalten. Diese zusätzliche Strafe gibt es nur, wenn man als Fahrer eines Diesels oder Benziners ohne Feinstaubplakette hinter der Windschutzscheibe erwischt wird.

Jetzt formiert sich aber vehementer Widerstand gegen die aktuell geltende Regelung. In Bayern will man Fahrer von Elektroautos ab sofort nicht länger dafür bestrafen, wenn ohne Umweltplakette eine Umweltzone befahren wird. Bayerns Umweltminister Joachim Herrmann (CSU) sagt, die bayerische Staatsregierung habe die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr um eine Anpassung der Rechtslage gebeten – vergeblich. „Daher haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden“, so Herrmann.

Bayern fordert neue Rechtslage

Für den bayerischen Innenminister ist es „völlig widersinnig“ und „bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung“, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln. „Faktisch alle Fahrzeuge, die ein deutsches E-Kennzeichen haben, erfüllen die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette“, ist Herrmann überzeugt. Man müsse dafür sorgen, die Elektromobilität nachhaltig zu fördern, statt „die betroffenen Autofahrer mit sinnlosen Vorschriften zu nerven“. Ähnlich denkt auch Thorsten Glauber (CSU), Bayerns Umweltminister. Er sagt: „Die einzig sinnvolle Lösung ist eine deutschlandweite Befreiung für Autos mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht.“

Ab wann eine solche bundesweite Neuregelung zu erwarten ist, dazu gibt es aus Berlin derzeit keine Informationen. Klar dürfte aber sein, dass der Vorstoß der Landesregierung von Bayern nun für reichlich Wirbel sorgen wird. Nicht nur in der Bundesregierung, sondern auch in anderen Landesregierungen Deutschlands. Durchaus möglich, dass bald weitere Bundesländer das bayerische Vorgehen übernehmen werden.

Auch Autos mit H-Kennzeichen benötigen keine Umweltplakette

Übrigens: Wenn du einen Oldtimer fährst und an deinem Fahrzeug ein H-Kennzeichen montiert ist, darfst du schon heute ohne Schadstoffplakette in eine Umweltzone einfahren.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Detlef Milost

    Das gilt auch schon für Berlin, lt. „Allgemeinverfügung vom 9. Mai 2019 SenUVK IV D 113 Tel.: 9025 1714“ dürfen dort „Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die die Anforderungen nach § 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen und gemäß § 9a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben „E“ als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer führen, sind vom Verkehrsverbot des Zeichen 270.1 StVO in der Umweltzone Berlin ausgenommen. Sie dürfen in der Umweltzone ohne Kennzeichnung nach § 3 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz verkehren.“

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  2. Nutzerbild Schönfeld

    typisch Deutschland….😏

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  3. Nutzerbild Mike

    Da sieht man wieder, wie stur und weltfremd einige Ticketschreiber unterwegs sind.
    Wir haben hier einen Grossparkplatz, auf dem Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen seit 2018 kostenlos ist UND es gab 5 Ladepunkte (11kW) kostenlos !
    Im letzten Jahr gab es ein Ticket wegen Parken ohne Parkschein. Das kostenlose Parken wurde abgeschafft. Ich kam noch mal davon, weil im Internet noch nichts geändert wurde. Strom kostet da inzwischen 69c/kW… Genug gelockt, jetzt wird abgezockt 😉
    Eine grüne Umweltplakette habe ich auch nicht, „nur“ ein amtliches E-Kennzeichen, da lasse ich es drauf ankommen….

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