Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, soll schon im kommenden Jahr Schluss sein mit der Förderung für Autos mit Plug-In-Hybrid. „Plug-In-Hybride sind unserer Meinung nach marktgängig und brauchen keine öffentliche Förderung mehr“, zitieren die Zeitungen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Man wolle die Förderung stärker auf Klimaschutz ausrichten.
Harbecks Ministerium hat in dieser Woche eine novellierte Richtlinie zur Förderung von E-Autos ab 2023 vorgelegt. Der Entwurf der neuen Richtlinie zum Umweltbonus liegt aktuell in der Ressortabstimmung, die „zügig abgeschlossen werden soll“. Danach muss die Richtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Inkrafttreten soll sie Mitte des Jahres. Änderungen im Laufe des Verfahrens sind noch möglich. Doch nach aktuellem Stand soll damit auch der Fördersatz für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ab Januar sinken. Er soll dann nur noch 4.000 Euro betragen und am 1.1.2024 auf 3.000 Euro sinken. Die Förderung soll bis zum Ende des Jahres 2025 laufen.
Zukünftig soll es dabei nur einen einzigen pauschalen Fördersatz geben. Die bislang verwendeten unterschiedlich hohen Fördersätze für Fahrzeuge oberhalb und unterhalb einer bestimmten Preisschwelle entfallen. Außerdem soll künftig der Gesamtfahrzeugpreis (brutto, inkl. Sonderausstattung) darüber entscheiden, ob ein Auto eine Förderung erhält oder nicht. Der Förderdeckel soll weiterhin bei 65.000 Euro liege. Damit dürften eine Reihe von Fahrzeugen künftig aus der Förderung herausfallen.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Damit soll auch weiter die Kraftfahrzeugzulassung der relevante Zeitpunkt bleiben, da die Anfälligkeit für Missbrauch zu hoch wäre, wenn der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zählen würde. Das ist angesichts von langen Lieferzeiten bei einigen Autos für einige Verbraucher sicherlich problematisch.
Hersteller sollen weiter 50 Prozent Bonus drauflegen
Neu außerdem: Die Mindesthaltedauer geförderter Autos soll von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Wer sein gefördertes E-Auto zukünftig bereits nach weniger als einem Jahr verkauft, soll die Förderung zurückzahlen müssen. Die Förderfähigkeit von Leasingfahrzeugen mit einer Leasingdauer von unter 12 Monaten soll entfallen. Die Fördersätze für das Neufahrzeug-Leasing sollen dann betragen: Bei einer Leasingdauer von 12-23 Monaten im Jahr 2023 2.000 Euro, in den Jahren 2024 und 2025 1.500 Euro, sowie bei einer Leasingdauer von über 23 Monaten im Jahr 2023 4.000 Euro, in den Jahren 2024 und 2025 3.000 Euro.
Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung inklusive Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent davon betragen und noch hinzukommen. Hierzu sei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit den Herstellern im Austausch.