Die EU will sowohl die Treibhausgasemissionen als auch den Energieverbrauch von Gebäude europaweit weiter senken. Die Pläne des EU-Parlaments könnten somit auch zahlreiche Hausbesitzer in Deutschland treffen. Neben einem möglichen vorgezogenen Aus für Gas– und Ölheizungen auf EU-Ebene ist vor allem die Solardachpflicht für Wohngebäude eine große Veränderung. Wer künftig ein neues Wohngebäude errichtet, soll dieses mit einer PV-Anlage ausstatten. Genau heißt es in den Plänen „Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen […] in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.“ Technisch dürften die meisten neu gebauten Häuser diese Kriterien erfüllen. Was als wirtschaftlich realisierbar gilt, bleibt bisher jedoch offen.
Solardachpflicht in Deutschland – hier galt sie bereits
Eine europaweite Solardachpflicht für neue Wohngebäude ändert die Lage nicht in allen Bundesländern in Deutschland. Bereits jetzt gibt es bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg eine entsprechende Solardachpflicht. Weitere Bundesländer planten bereits die Einführung einer solchen Solarpflicht, die ab 2025 gelten soll. Darunter etwa Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer wie beispielsweise Brandenburg schreibt sie nur für Gewerbebauten und öffentliche Gebäude fest, überlässt privaten Wohngebäuden jedoch die Wahl. Hessen ist auch hier ein Sonderfall, denn anstatt gewerbliche und öffentliche Gebäude zu berücksichtigen, gilt die Solardachpflicht lediglich für neu gebaute Parkplätze, die mehr als 50 Stellplätze besitzen. Neben Neubauten fallen auch häufig Bestandsgebäude bei anstehenden Dachsanierungen unter die bisher geltenden Solardachpflichten. Lediglich im Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie Thüringen gibt es bisher weder geltende noch geplanten Solardachpflichten. Auf kommunaler Ebene gehen einige Städte dabei eigene Wege, wie etwa Tübingen, Waiblingen, Konstanz, Bonn oder Gütersloh, die bereits eigene Regelungen eingeführt haben.
Wer zukünftig ein neues Wohnhaus baut, muss überall in Deutschland damit rechnen, dass eine PV-Anlage realisiert werden muss. Zwar muss im Anschluss zur Zustimmung im Europäischen Parlament noch eine Bestätigung durch den EU-Rat erfolgen, damit die neuen Regelungen in Kraft treten. Dabei handelt es sich jedoch häufig um eine reine Formsache. Die Einführung einer bundesweiten Solardachpflicht in Deutschland ist damit äußerst wahrscheinlich. Allerdings dürften noch einige Monate vergehen, bis sie tatsächlich rechtskräftig für neue Wohngebäude gilt. Nach der Bestätigung durch den Rat kann es bis zu einem Jahr dauern, bis die Mitgliedsstaaten die eigene Umsetzung der Richtlinie festgelegt haben.
Solardach bleibt sinnvolle Investition – ob mit oder ohne Pflicht
Völlig unabhängig von einer Solardachpflicht gilt jedoch, dass sich eine PV-Anlage häufig als sinnvolle Mehrinvestition erweist. Das gilt nicht nur für private Bauherren, die ihr eigenes Wohngebäude möglichst energiesparend gestalten möchten. Auch bei bereits bestehenden Wohngebäuden rechnet sich die Investition in eine PV-Anlage langfristig. Ähnliches gilt für den Einbau von Solarziegeln, wenn ohnehin eine Dachsanierung bei einem Bestandsgebäude notwendig geworden ist. Die Mehrkosten für die stromerzeugenden Ziegel rechnen sich bereits innerhalb der ersten Jahre, während sich das Solardach selbst in den kommenden Jahren abzahlt.
Klassische Dächer hingegen generieren keine Einnahmen, die ihre Anschaffungskosten ausgleichen könnte. Verglichen mit den Gesamtkosten eines Hausbaus ist die zusätzliche Investition in eine dazugehörige PV-Anlage gering. Dennoch dürfte es Möglichkeiten und Ausnahmen geben, bei denen die Solardachpflicht nicht greift. Welche genau das künftig sein werden und wie die wirtschaftliche Realisierbarkeit interpretiert wird, hängt jedoch von der gesetzlichen Grundlage ab, mit der der die EU-Richtlinie letztlich in Deutschland realisiert wird.