Recycling von Elektrogeräten: Regierung beschließt neue Regeln

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Schon seit dem Sommer 2022 wurde die Rückgabe von Elektrogeräten und das damit verbundene Recycling für Verbraucher deutlich vereinfacht. Ein neuer Vorstoß, den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschloss, soll das Prozedere nun weiter vereinfachen.
Recycling von Elektrogeräten - Regierung beschließt neue Regeln
Recycling von Elektrogeräten - Regierung beschließt neue RegelnBildquelle: Foto von Domenico Loia auf Unsplash

Elektrogeräte sind aus dem modernen Leben kaum noch wegzudenken. In vielen Bereichen sind sie so allgegenwärtig, dass kein Haushalt sie mehr missen möchte. Sei es der Kühlschrank, der unsere Lebensmittel frisch hält, die Lampe, die nach Einbruch die Dunkelheit vertreibt – oder die Unterhaltungselektronik. Mit der Menge an Elektronik, die wir nutzen, steigt auch der Bedarf an Recyclingmöglichkeiten für diese. Bereits im Sommer 2022 vereinfachte die Regierung die Rückgabe alter Elektrogeräte in Supermärkten und Discountern deutlich. Seit dem jüngsten Beschluss soll das Recycling von Elektrogeräten noch einfacher werden.

Recycling von Elektrogeräten: einheitliche Sammelstellen sollen entstehen

Wie das Bundesumweltministerium erklärte, sind Sammelstellen für Elektrogeräte in Geschäften künftig einheitlich zu kennzeichnen. So will man es Verbrauchern erleichtern, diese zu finden. Ganz unabhängig davon, an welchem Ort oder bei welchem Anbieter von Elektroprodukten sie ein Gerät zurückgeben möchten. Einweg-E-Zigaretten sollen zukünftig überall dort zurückgegeben werden können, wo man sie gekauft hat. Diese Maßnahmen sind notwendig. Denn während im Jahr 2013 noch 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte im Umlauf waren, sind es laut Umweltministerium seit 2021 bereits mehr als drei Millionen Tonnen. Die Tendenz ist dabei steigend.

Damit mehr Elektrogeräte für ein hochwertiges Recycling gesammelt werden können, möchte man Verbraucher besser über die Rückgabemöglichkeiten informieren. In vielen Elektrogeräten stecken wertvolle Metalle, die auch nach dem Lebensende der Geräte für den Bau neuer recycelt werden können. Seit 2022 müssen daher Supermärkte und Discounter kleinere Elektrogeräte wie Handys oder Tablets zurücknehmen und entsorgen, sofern sie mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und selbst immer wieder Elektrogeräte verkaufen. Bei größeren Geräten wie einer Waschmaschine sind die Läden nur zur Rücknahme verpflichtet, wenn zugleich ein neues Gerät durch den Kunden erworben wird. Diese Regelung gilt dabei nicht nur für Supermärkte und Discounter, sondern betrifft auch Onlineshops wie Amazon oder den Versandhändler Otto.

Brandrisiken durch weggeworfene Geräte

Gerade mit einer nicht wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterie ausgestattete E-Zigaretten landen häufig im Restmüll oder der Umwelt. Verkaufsstellen sollen darum über die Rücknahmepflicht bei Einweg-E-Zigaretten künftig informieren müssen. Die Maßnahme soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte und beschädigte Lithium-Batterien verringern. Im Zuge dieser Umstrukturierung sollen Verbraucher auch Elektrogeräte an Wertstoffhöfen nicht mehr eigenständig sortieren. Vielmehr soll dies „ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs“ in die Sammelbehältnisse einsortiert werden, wie das Bundesumweltministerium erklärt.  

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