Das Urteil geht zurück auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es besagt, dass die mobile Briefmarke der Deutschen Post nicht wie bislang 14 Tage nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren darf. Die Gültigkeitsfrist von zwei Wochen ist nicht rechtens, so die Richter. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum sich die mobile Briefmarke in ihrer Gültigkeit von einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte. Das ist alles andere als verbraucherfreundlich“, kommentierte vzbv-Vorstand Ramona Pop die Entscheidung.
Mobile Briefmarke jetzt drei Jahre statt 14 Tage gültig
Aus Sicht der Verbraucherschützer gebe es viele Gründe, wieso das per App gekaufte Porto nicht sofort oder binnen einer Frist von zwei Wochen genutzt werde. Dass es nach Ablauf der Frist keine Chance gab, das einmal gezahlte Geld zurückzubekommen, sei nicht tragbar gewesen.
Der VZBV hatte schon 2021 gegen die AGB-Klausel der Deutschen Post geklagt – damals vor dem Landgericht Köln. Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht, doch die Deutsche Post legte Berufung ein. So landete das Verfahren nun vor dem OLG Köln, das die Entscheidung des Gerichts bestätigte. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.
Die Mobile Briefmarke der Post ist der Nachfolger der SMS-Briefmarke, auch Handyporto genannt. Du kaufst diese Briefmarke über die App der Deutschen Post. Das Besondere: Du brauchst keinen Drucker und kein Geschäft, wo du das Wertzeichen abholst. Vielmehr bekommst du nach dem Bezahlen in der App einen Code aus Buchstaben und Zahlen. Diesen schreibst du mit einem dunklen Stift an die Stelle des Umschlags, wo du sonst die Briefmarke hin kleben würdest. Darüber schreibst du „#PORTO“. Auf diesem Weg kannst du jederzeit einen Brief frankieren und abschicken. Die Mobile Briefmarke gibt es für Postkarten und für Briefe, die mit 85 Cent, 1 Euro oder 1,60 Euro frankiert werden müssen. Eine Kombination mehrerer Werte wie bei Briefmarken ist nicht zulässig.