Wer eine Sache von Wert oder Geld auf der Straße findet, darf dieses in Deutschland nicht einfach behalten. Zumindest nicht, wenn der Wert die 10 Euro übersteigt. In solchen Fällen muss der Fund nach § 965 BGB der zuständigen Behörde gemeldet werden. Anschließend hat man Anspruch auf einen Finderlohn in Höhe von 5 Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und 3 Prozent darüber (§ 971). Meldet sich der Eigentümer jedoch nicht, darf der Finder seinen Fund nach Ablauf von sechs Monaten behalten (§ 973). Wobei sowohl 10 als auch 500 Euro nur kleine Beträge darstellen, im Vergleich zu den 10.000 Euro, die Unbekannte gegenwärtig auf den Straßen Bayerns verteilen.
LKA offenbart neue Betrugsmasche
Ähnlich, wie es Kinder früher mit einem 5-Mark-Schein an einer Schnur gemacht hatten, versuchen Cyberkriminelle heute, potenzielle Opfer direkt auf der Straße zu ködern. Dazu deponierten sie nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamts in Stadt und Landkreis München zuletzt vermehrt Bitcoin-Paper-Wallets auf den Straßen. Dabei handelt es sich um Bitcoins (Kryptowährung) in Papierform. Diese verpackten Unbekannte gemeinsam mit einem Zahlungsbeleg in Höhe von 10.000 Euro in durchsichtigen Plastiktüten – damit der Eindruck entsteht, dass tatsächlich Bitcoins auf das vermeintliche Konto eingezahlt wurden.
Ferner enthielt das Paket einen aufgedruckten QR-Code. Dieser führt zu einer gefälschten Seite, über die Finder die Geldsumme gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 Prozent vermeintlich auszahlen lassen können. In Wahrheit landet die zur Abbuchung aufgewendeten 300 Euro unwiderruflich auf den Konten von Cyberkriminellen. Zusammen mit zahlreichen persönlichen Daten, die auf der Phishing-Seite ebenfalls erfragt werden.
Neue Variante von Quishing
Ignoriert man die Bitcoin-Wallets, handelt es sich bei der Betrugsmasche schlicht um sogenanntes „Quishing“. Dabei platzieren Betrüger QR-Codes so, dass Passanten diese einscannen. Doch anstelle der vermeintlichen Zielseite, landen diese auf einer gefälschten Phishing-Website. Gelegentlich wird sogar unmittelbar der Download von Malware eingeleitet. Daher empfehlen wir, keinerlei QR-Codes zu scannen, von deren Seriosität man nicht zweifelsfrei überzeugt ist. Dazu rät auch das LKA Bayern und fordert Finder überdies auf, vermeintliche Bitcoin-Paper-Wallets bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben.
Und noch ein Fall, von Digital ist schlecht.
Ohne QR und Internet wäre diese Masche nie gegeben.
Und wie ist es möglich „In Wahrheit landet die zur Abbuchung aufgewendeten 300 Euro unwiderruflich auf den Konten von Cyberkriminellen.“ ?
Sitzen die außerhalb EU?
Und wenn EU so mächtig ist, und mit Sanktionen ganze Länder belegen kann und Staatsvermögen blockieren, wieso wird nichts gegen Cyberkriminellen unternomen?