Bereits ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit kann zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem hübschen Foto und einem Bußgeldbescheid zu führen. Letzterer dürfte dabei besonders unangenehm sein. Zumal das Knöllchen bereits bei einer vergleichsweise überschaubaren Überschreitung von 11 bis 15 km/h laut dem Bußgeldkatalog innerorts stolze 78,50 Euro auf die Waage bringt. Bei bis zu 20 km/h steigt der Preis auf 98,50 Euro an und im nächsten Schritt wird bereits ein Punkt in Flensburg fällig. Doch es hilft nichts: Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, muss dafür geradestehen – zumindest in den meisten Fällen. Denn die Landespolizeiinspektion Gera warnt Autofahrer aktuell davor, das Bußgeld unmittelbar zu begleichen.
Ermittlungen gegen Verwarngeldbescheide
Laut Informationen der Landespolizeiinspektion Gera fand ein 45-jähriger Geraer Anfang Februar ein Verwarngeldbescheid in seinem Briefkasten. Das Schreiben wurde im Namen des „Regierungspräsidiums für Gera“ verschickt und thematisierte einen Geschwindigkeitsverstoß, für den nun ein Verwarngeld fällig sei. Bloß war der angebliche Geschwindigkeitsverstoß frei erfunden. Allerdings nicht von den Beamten, sondern von Betrügern, die sich auf diese Weise bereichern wollten.
Spannend ist, dass man einerseits ausschließlich über einen hinterlegten QR-Code zu den Zahlungsmodalitäten gelangte. Und andererseits, dass das Schreiben sogar ein „Blitzerfoto“ enthielt, welches das potenzielle Opfer zeigen soll. Allerdings soll das Foto bis zur Unkenntlichkeit verschwommen gewesen sein – eine weitere Maßnahme, welche den Opfern Seriosität vorgaukeln soll.
Polizei mahnt zur Vorsicht
Aktuell scheint es sich bei der neuen Betrugsmasche noch um Einzelfälle zu handeln. Dennoch weist die Polizei darauf hin, etwaige erhaltene Verwarngeldbescheide auf Genauigkeit der Angaben zu prüfen. Euch empfiehlt es sich, QR-Codes mit fragwürdiger Herkunft zu meiden. Denn diese können zu Phishing-Websites führen oder den Download von Viren einleiten. Betroffene werden gebeten, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren.