Perso-Rücksetzung: Die Würfel sind gefallen

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Neuere Personalausweise speichern Daten, die eine eindeutige Identifikation von Bürgern erleichtern sollen. Doch das Verfahren birgt auch Risiken. Darum hat das Europäische Gericht nun die Legitimität des Verfahrens geprüft. Worauf müssen sich Bürger einstellen?
Personalausweis, Perso, Ausweis
Klage gegen Fingerabdruckpflicht im PersonalausweisBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Update: Digitalcourage vermeldete einen Teilerfolg in Bezug auf die Klage gegen die Fingerabdruckpflicht im Personalausweis. Demnach nahm der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Argumentation an, dass die EU-Verordnung nicht in einem korrekten Verfahren beschlossen wurde. Dennoch bleibt die Speicherpflicht zumindest bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Gesetzgeber Zeit, eine neue Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Klage gegen Fingerabdruckpflicht

Seit August 2021 sind Bürger, die einen neuen Personalausweis beantragen, dazu verpflichtet, ihre Fingerabdrücke zu hinterlegen. Pro Person werden im Bürgeramt zwei Fingerabdrücke (Zeigefinger) mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. Daraufhin werden die erfassten biometrischen Merkmale im Chip des Personalausweises gespeichert und sollen laut Bundesministerium des Innern und für Heimat zur eindeutigen Identifikation von Bürgern dienen. Eine Maßnahme, die Missbrauch verhindern soll, zeitgleich jedoch auch selbst missbraucht werden kann und daher auf Gegenwehr stößt.

Der deutsche Digital- und Datenschutzverein Digitalcourage reichte bereits vor Jahren Klage gegen die Speicherpflicht von Fingerabdrücken in Personalausweisen ein. Zunächst vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, das die Klage jedoch schnell an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. Der Verein ist der Auffassung, dass die Regierung sämtliche Bürger durch die Maßnahme flächendeckend wie Kriminelle behandelt. Demnach würde eine „zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten […] nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien“ entsprechen. Auch würden biometrische Merkmale lebenslange Kontrolle ermöglichen.

Ein weiterer Aspekt, den Digitalcourage kritisiert, ist der Datenschutz. Auf der Website des Vereins heißt es dazu: „Je häufiger biometrische Daten erhoben, weitergeleitet oder ausgelesen werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwo ein Datenleck gibt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Schutzregelungen nachträglich aufgeweicht werden und Daten nicht ausreichend geschützt werden.“ Eine Einschätzung, die unzählige Datenlecks der vergangenen Jahre untermauern dürften – auch in den digitalen Services der Bundesregierung.

Urteil am Donnerstag erwartet

Der Termin für die Urteilsverkündung durch den EuGH wurde auf Donnerstag, 21. März 2024, festgesetzt. Dass das Urteil positiv ausfällt, ist jedoch unwahrscheinlich. Einerseits, weil aus den Stellungnahmen der EU-Organe und -Mitgliedsstaaten hervorging, dass mit viel Gegenwind zu rechnen sei. Und andererseits, weil die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof bereits im Juni 2023 empfahl, die Klage abzuweisen – „mit lückenhafter Argumentation“, so die Einschätzung von Digitalcourage.

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