Personalausweis: Das ändert sich im Mai

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Der Personalausweis, wie wir ihn alle kennen, wird sich verändern. Das hat das Bundesinnenministerium verkündet. Doch von der Umstellung sind nicht alle betroffen. Die Änderung greift zum 1. Mai 2024.
Personalausweis: Das ändert sich im Mai
Personalausweis: Das ändert sich im MaiBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Auch wenn es in Deutschland keine Pflicht gibt, dürfte wohl nahezu jeder seinen Personalausweis immer im Geldbeutel dabeihaben, sobald er oder sie das Haus verlässt. Allein deshalb, weil man so stets weiß, wo der Ausweis ist. Aber auch, weil man ihn immer wieder benötigt. Ob am Flughafen, bei Behördengängen oder bei einer Verkehrskontrolle: Es gibt zwar keine Mitführpflicht, doch manchmal läuft ohne Personalausweis nichts. Nun will das Bundesinnenministerium eine Sache ändern.

Personalausweis: Was ab Mai wegfällt

Laut Grundgesetz ist jeder Deutsche dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt wird. Zudem muss man den Reisepass oder Personalausweis auf Verlangen zur Feststellung der Identität bei der Behörde vorlegen. Etwa dazu, um das Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Neben einem Foto sind auf jedem Personalausweis auch Angaben zu Augenfarbe, Körpergröße und Wohnort vermerkt – freilich neben Namen, Geburtsdatum und -ort. Zudem wird, sofern man einen hat, auch der Titel mit aufgelistet. Doch das soll sich ändern.

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Der Plan des Bundesinnenministerium: Künftig soll der Doktortitel auf dem Personalausweise nicht mehr vor dem Namen aufgeführt sein. Das soll Verzögerungen im Reiseverkehr und bei Grenzkontrollen vermeiden: Denn: Der Titel „Dr.“ wird im Ausland gelegentlich mit den Anfangsbuchstaben des Familiennamens verwechselt. Wie aus dem Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums hervorgeht, will die Bundesrepublik in Pass und Personalausweis jeweils ein neues separates Datenfeld schaffen, wo der Doktorgrad in Zukunft eingetragen werden kann.

Muss man seinen Ausweis umtauschen?

Wer aber nun denkt, er müsse seinen Personalausweis oder Reisepass deshalb umtauschen, kann beruhigt sein. Denn: Die Änderungen sollen nur für alle Dokumente gelten, die man ab dem 1. Mai 2024 beantragt. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats will sich am 3. März mit der neuen Verordnung befassen, heißt es bei der Rheinischen Post. Zudem, so die Zeitung weiter, sei die komplette Streichung des Doktortitels aus Personalausweis und Reisepass noch nicht vollends vom Tisch.


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