Neues TÜV-Gesetz: Zwei Millionen Autofahrer betroffen

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Alle zwei Jahre wird die Hauptuntersuchung fällig. Ob beim TÜV, bei der Dekra oder der GTÜ: An der HU kommt keiner vorbei. Und nun müssen rund zwei Millionen Autofahrer mindestens 50 Euro mehr abdrücken. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Neues TÜV-Gesetz: Zwei Millionen Autofahrer betroffen
Neues TÜV-Gesetz: Zwei Millionen Autofahrer betroffenBildquelle: TÜV Rheinland

Wer eine grüne Plakette auf seinem Nummernschild hat, muss noch in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Autofahrer, deren HU-Plakette orange ist, müssen erst 2025 zum TÜV, zur Dekra oder einer anderen Prüfstelle. Und wer dieses Jahr bereits bei der Hauptuntersuchung war, hat bereits eine blaue Plakette auf seinem Kennzeichen und muss erst 2026 mit seinem Pkw wieder auf die Hebebühne. Zu den rund 140 Euro, die TÜV, Dekra und Co. für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung verlangen, kommen jetzt für knapp zwei Millionen Autofahrer aber mindestens 50 Euro dazu.

Deshalb müssen viele Autofahrer jetzt 50 Euro mehr zahlen

In diesem Jahr gab es auf Deutschlands Straßen fast eine Million Wohnmobile. Hinzu kommen knapp 750.000 Wohnwagen. Autofahrer, die ein solches fahrbares Zuhause besitzen, müssen jetzt alle zwei Jahre zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine neue Prüfung durchführen lassen. Und für diese berechnen TÜV, Dekra und freie Werkstätten zwischen 50 und 100 Euro.

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Der Grund: Die Gasprüfung wurde im neuen Paragraf 60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) in die Straßenverkehrsordnung (StVZO) aufgenommen. Aus der Empfehlung wird für Autofahrer jetzt also eine Pflicht. Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen demnach alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Dabei ist sie unabhängig von der Hauptuntersuchung. Es bleibt aber noch Zeit.

So lange bleibt noch und diese Strafen drohen

Hat man ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen und die gesetzlich verpflichtende Gasprüfung noch nicht erledigt, kann man sich noch Zeit lassen. Bis zum 19. Juni 2025 können Autofahrer die Prüfung nachholen. Wer das bis dahin aber nicht erledigt hat, dem droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen. Ab vier Monaten werden 25 Euro fällig und wer auch nach acht Monaten nach dem Stichtag keine Gasprüfung gemacht hat, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen.

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5 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Anonymus

    verstehe das nicht mit dem Gas.
    habe ein ev und kein Gas Auto. brauche ich dennoch mehr zu zahlen?

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  2. Nutzerbild Andreas

    Das betrifft nur Fahzeuge die eine Flüssggasanlage haben die zum Kochen, heizen, kühlen oder sonstwas in der Art genutzt wird. Gilt auch für Wohnwagen. Das muss aber nicht von Tüv, Dekra,… gemacht werden. Das können auch andere Sachverständige.

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  3. Nutzerbild Andreas

    Das betrifft nur Fahzeuge die eine Flüssggasanlage haben die zum Kochen, Heizen, Kühlen oder sonstwas in der Art genutzt werden kann. Betrifft auch Wohnwagen. Das dürfen aber nicht nur Tüv, Dekra,… sondern auch andere Sachverständige.

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  4. Nutzerbild Antwort

    geht nur Um Wohnmobile und Wohnwagen mit Gas HERD, Gas Heizung oder Warmwasser via Gas.

    bei dem Gas handelt es sich um das Übliche Propan/Butan in 5L o.ä. Flaschen.

    hat also für den Otto Normal Fahrer keine Auswirkung und ist mal wieder nur Clickbait und Stimmungsmache….

    Überschrift hätte auch lauten können:
    Gas prüfung für Camper, Wohnwagen und Wohnmobile nun bei HU Pflicht!
    Wobei das ja ebenfalls falsch wäre, da diese wie damals die AU nicht zwingend bei der HU durchgeführt werden muss(jedoch ist diese zwingend durchzuführen, aber zu einem anderen Zeitpunkt möglich), es ist aber Sinnvoll alles auf den selben Tag zu legen.

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  5. Nutzerbild Robert

    dieser kommentar ist so sinnfrei wie der ganze artikel

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