Neues Paket-Gesetz: Das muss man jetzt auf Pakete schreiben

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Ob mit DHL oder Hermes: Ab sofort gilt ein neues Paket-Gesetz. Wer etwas verschickt, muss jetzt einen gut sichtbaren Hinweis auf das Paket oder Päckchen schreiben oder aufkleben. Damit soll ein schwerwiegendes Problem gelöst werden.
Neues Paket-Gesetz: Das muss man jetzt auf Pakete schreiben
Neues Paket-Gesetz: Das muss man jetzt auf Pakete schreibenBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Gut vier Milliarden Pakete werden in Deutschland pro Jahr verschickt und zugestellt. Somit bekommt jeder Deutsche im Schnitt 40 Sendungen. Mit Beginn des Jahres 2025 hat DHL die Preise für Päckchen und Pakete angehoben. Kostete ein Paket bis 5 kg 2024 noch 6,99 Euro, sind es ab sofort 7,69 Euro. Zudem ist eine Änderung des Postgesetzes in Kraft getreten. Diese verlangt von allen, die ein Paket oder Päckchen verschicken, eine zusätzliche Angabe. Das gilt nicht nur für gewerblich versendete Sendungen von Amazon und Co., sondern auch für Privatkunden. Der neue Hinweis muss dabei deutlich lesbar sein.

Das muss jetzt aufs Paket

Wer ein Paket mit DHL oder Hermes verschickt, muss ab sofort beim Erstellen des Paketscheins das korrekte Gewicht der Sendung in den Sendungsdaten angeben. Das bedeutet: Jedes Paket, das man jetzt verschickt, muss vorher auf die Waage. Anschließend muss man auf dem Versandschein die Gewichtsstufe ankreuzen. Hermes erklärt: „Kunden müssen entweder „weniger als 10 kg“, „über 10 kg bis 20 kg“ oder „über 20 kg“ ankreuzen.“ Es sei also nur die Auswahl einer Gewichtskategorie erforderlich, nicht die Angabe des genauen Gewichts. Auch DHL macht auf die neue Regelung aufmerksam.

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Das neue Paket-Gesetz hat auch zur Folge, dass Sendungen teurer werden. Seit dem 1. Januar kostet etwa ein Päckchen S statt 3,99 Euro nun 4,19 Euro. Pakete bis 2 Kilogramm kosten 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro), bis 5 Kilogramm 7,69 Euro, statt bislang 6,99 Euro.

Das ist der Grund für die neue Angabe

Nach Angaben der Bundesregierung sollen besonders schwere Pakete – ab einem Gewicht von 20 Kilogramm – nur noch von zwei Zustellern gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden. Das soll die Arbeitsbedingungen der Zusteller verbessern. „Die neue Kennzeichnungspflicht für schwere Päckchen und Pakete soll die Sicherheit des Zustellpersonals und anderer Beteiligter in der Logistikkette erhöhen“, erklärt auch Hermes und gibt einen weiteren wichtigen Hinweis. So seien Retouren von der Gewichtskennzeichnung ausgenommen.

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