Akkus befinden sich mittlerweile praktisch überall. In Laptops, Smartphones, E-Scootern, Uhren, Kopfhörern und sogar Socken. Doch was geschieht mit den (Lithium-Ionen-)Batterien, wenn ihre Zeit abgelaufen ist? Ganz einfach: Sie werden entsorgt. Oftmals zusammen mit dem dazugehörigen Elektrogerät. Denn die europarechtliche Regelung zur Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten weist so manche Ausnahmeregelung auf – insbesondere mit Blick auf Smartphones. Nun hat das Bundeskabinett Änderungen im nationalen Batterierecht beschlossen. Doch bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine weitere Forderung, die die Akku- und Gerätepreise in die Höhe schießen lassen könnte.
Pfand für Lithium-Ionen-Akkus
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das auf die Umsetzung der in der EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) festgehaltenen Regularien ausgerichtet ist, thematisiert unter anderem folgende Regularien: „Bewirtschaftung von Altbatterien“, „Konformität von Batterien“, „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ und „Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe“. Was hingegen fehlt, ist ein Pfandystem für Lithium-Ionen-Akkus. Zumindest nach Auffassung der DUH.
„Keine Lösungen bietet das Gesetz auch für das Problem falsch entsorgter Lithium-Ionen-Batterien“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Demnach fehle im neuen Gesetz die Festlegung eines verpflichtenden Pfands. Und das trotz fast täglicher Brände in Entsorgungsanlagen und der im Koalitionsvertrag angekündigten Anreize zur verbesserten Rücknahme gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien.
Eine weitere Neuregelung in der EU-Batterieverordnung betrifft die Sammelquote für Altbatterien aus Elektrogeräten. Diese liegt hierzulande aktuell bei 50 Prozent. „Beschämende“ 50 Prozent, wie Metz findet. Nun sieht die EU-Vorgabe eine Erhöhung des Sammelziels für Geräte-Altbatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 vor; und die Bundesregierung möchte diese fristgerecht einhalten. Dagegen fordert die DUH eine Erfüllung der EU-Vorgabe bis 2026. Demnach verschwende jede falsch entsorgte Batterie wertvolle Ressourcen, belaste das Klima und gefährde die Umwelt.
Preise könnten steigen
Unklar ist, was es für die Produktpreise bedeuten würde, wenn die Bundesregierung der Forderung nachgibt und tatsächlich ein Pfandsystem für Lithium-Ionen-Akkus einführt. Schließlich sind die meisten Batterien nach wie vor fest in den Gehäusen verbaut. Die offensichtliche Entwicklung wäre ein Preisanstieg – möglicherweise um 7,50 Euro. Dieser Pfandbetrag wird zumindest bereits jetzt beim Kauf einer Autobatterie fällig, wie die Verbraucherzentrale unterstreicht. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass das Bestreben des DUH im Sande verläuft. Denn ähnliche Forderungen wurden bereits vor Jahren mehrfach thematisiert. Sie erfreuten sich sogar eines äußerst hohen Zuspruchs in der Bevölkerung. Umgesetzt wurden diese bisher allerdings nicht.
Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat begutachtet. Anschließend erfolgt eine Verabschiedung durch den Bundestag. Geht alles glatt, treten die neuen Regularien am 18. August 2025 in Kraft.