Neue Pflicht für PV-Anlagen greift bald: Sie beschränkt zulässige Anschlüsse

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Eine neue Pflicht für PV-Anlagen greift bereits innerhalb von wenigen Wochen. Sie beschränkt die zulässigen Anlagen für einen Netzanschluss. Der Vorstoß soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und zugleich eine Qualitätssicherung darstellen. Das müssen PV-Interessenten jetzt wissen.
Neue Pflicht für PV-Anlagen greift bald - Sie beschränkt zulässige Anschlüsse
Neue Pflicht für PV-Anlagen greift bald - Sie beschränkt zulässige AnschlüsseBildquelle: Daniele La Rosa Messina/unsplash

Im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) werden seit dem April 2024 Zertifikate verschiedener Bauteile für PV-Anlagen wie Wechselrichter gelistet. Das zentrale Register soll es für Netzbetreiber vereinfachen, über einen zulässigen Anschluss von neuen Anlagen schnell und unkomplizierter zu entscheiden. Das händische Kontrollieren von eingereichten Unterlagen durch Antragssteller würde somit entfallen. Um diese Qualitätskontrolle verstärkt voranzutreiben, dürfen ab Februar nur noch Anlagen ans Netz genommen werden, deren Zertifikate in ZEREZ verfügbar sind. Die Nutzung der Datenbank ist somit schon bald verpflichtend vorgeschrieben.

ZEREZ-ID ist für den Anschluss von PV-Anlagen ab 1. Februar verpflichtend

Bei klassischen PV-Anlagen, die Privatbesitzer nutzen, ist hauptsächlich der Wechselrichter von der neuen Regelung betroffen. Die Zertifikate für den verwendeten Wechselrichter müssen in der ZEREZ-Datenbank gelistet sein, damit der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage zukünftig gestattet. In den meisten Fällen dürften die Hersteller der Wechselrichter die vergangenen Monate bereits genutzt haben, um ihre Zertifikate in der neuen Datenbank registrieren zu lassen. In einzelnen Ausnahmefällen könnte ein Wechselrichter jedoch bisher nicht in ZEREZ gelistet sein, wodurch sich der Anschluss verzögern könnte. Das ZEREZ ist fortan das obligatorische Register zur Verwaltung von Einheiten- und Komponentenzertifikaten.

Zukünftig müssen Planer und Betreiber von Anlagen nur noch die notwendigen IDs an Netzbetreiber übermitteln, anstatt detaillierte Antragsformulare mit Daten auszufüllen oder Zertifikate direkt beim Antrag einzusenden. Dadurch soll die Verarbeitung von Netzanschluss-Anfragen für PV-Anlagen deutlich erleichtert werden. Größere Anlagen, die nicht nur an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, können Zertifikate für mehrere Bauteile erforderlich sein. Ab 270 kW Einspeiseleistung ist ein für die gesamte Anlage erstelltes Anlagenzertifikat notwendig. Neben PV-Anlagen müssen auch Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke entsprechende Zertifikate in der ZEREZ-Datenbank besitzen. Auf der untersten Spannungsebene genügt auch hier in der Regel ein einzelnes Zertifikat.

Erst ein Drittel aller Netzbetreiber ist in der Datenbank registriert

In ZEREZ können Zertifikate sowohl von akkreditierten Zertifizierungsstellen als auch von Herstellern hochgeladen werden. Dabei gilt ein Vier-Augen-Prinzip, sodass Hersteller und zuständige Stellen die Angaben gegenseitig kontrollieren. Neu erstellte Zertifikate sollen direkt in ZEREZ aufgenommen werden. Da Anlagen ohne entsprechende ZEREZ-ID nicht in Betrieb gehen können, dient die Datenbank zugleich als zur Sicherung der Zuverlässigkeit des Energieversorgungssystems. Neben den Vereinfachungen für die bürokratischen Prozesse der Netzbetreiber dient sie somit der Qualitätssicherung. Noch sind jedoch nicht alle Stellen bei ZEREZ registriert. Mitte Dezember waren aufseiten der Netzbetreiber erst ein Drittel der Unternehmen mit einer Abdeckung von etwa zwei Dritteln der Netzgebiete in ZEREZ hinterlegt. Bis die Praxis die Vorgaben eingeholt hat, dürfte darum eine gewisse Übergangsphase vergehen.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Ein zentrales Register schneidet sehr viele Hersteller von der Teilnahme am Markt ab.
    Die Bürokraten kriegen noch mehr Macht.
    Klingt nach noch mehr Bürokratie.

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