Gesetzesänderung schützt vor unseriösen Energieversorgern

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Es ist leider keine Seltenheit, dass Unternehmen versuchen auf Kosten von Verbrauchern ihren eigenen Erfolg durchzusetzen. In der Vergangenheit konnte das zu starken Schwierigkeiten führen. Besonders hart waren Kunden einer Sorte von Energieversorgern während der letzten Energiekrise betroffen.
Neue Gesetzesänderung schützt Verbraucher vor unseriösen Energieversorgern
Neue Gesetzesänderung schützt Verbraucher vor unseriösen EnergieversorgernBildquelle: Bild von Markus Spiske auf Pixabay

Energiediscounter locken ihre Kunden mit möglichst günstigen Preisen für Strom und Gas an. Je mehr Kunden sie dabei binden, desto wahrscheinlicher ist es, dass danach Kunden, ohne zu wechseln, auch in leicht teureren Tarifoptionen bleiben. Um diese Preise zu halten, müssen die Anbieter ihre Energie jedoch sehr kurzfristig auf dem Markt einkaufen. Während der vergangenen Energiekrise wurde das vielen Unternehmen mit dieser Praktik zum Verhängnis. Verträge zahlreicher Kunden wurden gekündigt, die danach Schwierigkeiten hatten, einen anderen Anbieter zu finden. Damit sich das Dilemma aus 2021 nicht wiederholt, plant die Regierung eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Gesetzesänderung zwingt Energieversorger zur längeren Absicherung

Die Bundesregierung möchte zukünftig Strom- und Gaskunden besser gegen unseriöse Energieversorger schützen. Insbesondere Energiediscounter sollen daher mit einer Änderung am Energiewirtschaftsrecht daran gebunden werden, längerfristig vorzusorgen. Dadurch wären nicht nur die Versorger stärker gegen Preisschwankungen geschützt, sondern vor allem deren Kunden. Wie aus einem Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, will die Bundesregierung sich nun den Vorgaben der bereits verabschiedeten EU-Richtlinie anpassen. Langfristig profitieren Verbraucher von dieser Regelung definitiv. Denn auch wenn die einzelnen Preise für Strom und Gas damit weniger lukrativ ausfallen könnten, ist die Absicherung in Krisenfällen deutlich besser.

Je mehr Absicherung seitens der Energieversorger besteht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass erneut tausende Verbraucher vor gekündigten Verträgen stehen und keinen neuen Anbieter finden können. Oder nur auf die teure Grundversorgung ausweichen können, um ihre Versorgung sicherzustellen. Um eine dauerhaft preiswerte Versorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten, wären jedoch weitere Schritte in der Anpassung des Gesetzes sowie stärkere Kontrollen notwendig. Die Preiskluften der Energieversorger auf dem Markt für Gas und Strom fallen heute zu hoch aus. Insbesondere bei Hilfsmaßnahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse wäre es sinnvoll, tatsächlich zu überprüfen, inwieweit das Ausrufen der hohen Preise wirtschaftlich notwendig war – und wo womöglich noch eine Bereicherung am Kunden in Krisenzeiten stattfand. Solange der Tarifdschungel für Energieversorger derart unübersichtlich für Verbraucher bleibt, haben diese zu häufig das Nachsehen.

Viele Menschen verbleiben in den teuren Tarifen der Grundversorgung trotz eines hohen Einsparpotenzials bei anderen Anbietern. Und das, obwohl hauptsächlich diese mit ihren Tarifen Preise ausrufen, die sich nicht allein durch Einkaufspreise begründen lassen. Natürlich muss dabei berücksichtigt werden, dass diese Energieversorger jeden Kunden mit Energie versorgen müssen – selbst in Krisenzeiten. Dennoch schwanken die Preise teilweise erheblich. Viele von ihnen warten mit den teuersten Strom- und Gaspreisen in Deutschland auf.                                                                   

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