Bahnreisende müssen oft starke Nerven haben. Verspätungen und Ausfälle gehören im Schienengeschäft zur Tagesordnung. Die EU fordert Kunden nun abermals mit einem neuen Beschluss heraus. Denn die Fahrgastrechte werden deutlich eingeschränkt – auf eine Weise, die weh tut.
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Überschreitet ein verspäteter Zug der Deutschen Bahn eine gewisse Stundenzahl, haben Fahrgäste die Chance, einen gewissen Prozentsatz ihres Geldes zurückzubekommen. Ein kleiner Trost, wenn man zu spät am Ziel ankommt oder die nächsten Anschlüsse verpasst. Das wird sich in Zukunft laut der EU allerdings ändern.
Wie eine neue EU-Reform nun festlegt, muss die Deutsche Bahn sowie der weitere europäische Bahnverkehr in bestimmten Fällen keine Entschädigung mehr zahlen. Darunter fällt hauptsächlich „höhere Macht“ – also extreme Wettereignisse wie schwere Stürme und deren Folgen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine entsprechende Reform mit einer Klausel für „extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ geeinigt, die vor allem von den Verkehrsministern verlangt wurde. Die Reform muss allerdings noch vom Europaparlament sowie den EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden.
Verbraucherschutz leidet unter neuer Reform
Die neue Reform wird von der Verbraucherschutzorganisation Beuc scharf kritisiert und als „verpasste Gelegenheit“ gewertet, den Bahnverkehr in ganz Europa aufzuwerten und voranzubringen. Man sehe die Schlupflöcher, die sich der Deutschen Bahn und Co. mit der neuen Klausel bieten. Etwa, dass das Gesetz auch in Situationen angewandt wird, wenn keine höhere Gewalt im Spiel sei – beispielsweise bei technischen Störungen. Hilfsangebote könnten so generell für Reisende gestrichen werden, sorgt sich Beuc.
Auch aus Reihen der EU-Parlamentarier hagelt es Kritik. Als Rückschritt für den Verbraucherschutz wertet Anna Deparnay-Grunenberg (Die Grünen) die Reform. „Meines Erachtens, haben wir die Chance verpasst, Bahnfahren wirklich attraktiver zu machen“, zitiert die Tagesschau den CDU-Abgeordneten Markus Ferber.
Abseits dessen einigt man sich aber auch auf einheitliche Regelungen im EU-Bahnverkehr. Sie sollen zeitgleich die Fahrgastrechte stärken, indem beispielsweise bei Umleitungen für bessere Anschlussmöglichkeiten und durchgehende Tickets gesorgt werden. Letzteres soll den Reiseverlauf und im Bedarfsfall auch die Schadensersatzzahlung für Bahnreisende sicherstellen.
Darüber hinaus hält die Reform an der Ticketpreiserstattung fest, die schon jetzt bei der Deutschen Bahn gilt. Das heißt, du bekommst 25 Prozent des Ticketpreises bei einer Stunde und 50 Prozent des Preises ab zwei Stunden Verspätung erstattet.
Weiterhin einigten sich das EU-Parlament darauf, dass Reisen für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität in Zukunft erleichtert werden soll. Wie genau, ist unklar. Außerdem soll fortan ein Fahrrad grundsätzlich mit in den Zug genommen werden. Bei der Deutschen Bahn hängt die Fahrradmitnahme im Nahverkehr von den einzelnen Verbünden und deren Regeln ab. Im Fernverkehr sind Räder pro Reisenden beschränkt. In allen Fällen brauchen Kunden für ihren Drahtesel ein Ticket.