Wer eine PV-Anlage besitzt, verbraucht den produzierten Strom zunächst in der Regel selbst. Überschüssiger Strom kann jedoch gegen die sogenannte Einspeisevergütung ins Netz eingespeist werden. Bisher ließen sich PV-Anlagen dadurch in durchschnittlichen zehn Jahren abbezahlen – je nach Größe und zugehörigem Stromspeicher. In den vergangenen Monaten stand die Einspeisevergütung jedoch zunehmend in der Kritik. Das dafür nötige EEG-Konto verschlingt jährlich Milliarden, die kaum aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen sind. Eine Änderung muss erfolgen, die zulasten von künftigen PV-Besitzern ergehen dürfte.
Einspeisevergütung kann nicht in heutiger Form bestehen bleiben
Die Einspeisevergütung existiert schon seit Längerem als eine staatlich festgelegte Vergütung, für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom. Nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage erhält man für 20 Jahre garantiert einen festen Betrag. Durch die große Belastung für den Bundeshaushalt steht sie vermehrt im Fokus zahlreicher Kritik. Insbesondere, da der Strom auch für Phasen vergütet wird, in den er im Minusgeschäft am Strommarkt verkauft werden muss. Von ursprünglich 50 Cent pro kWh erhalten Anlagen heute nur noch 8,11 Cent pro kWh. Schon ab kommenden Februar sinkt sie erneut auf 7,9 Cent pro kWh. Zusätzlich plant die Regierung bereits, in Zeiten mit negativen Strompreisen künftig keine Einspeisevergütung mehr auszuzahlen. Als Stichtag für die Inbetriebnahme ist dafür zur Zeit der 1. Januar 2025 vorgesehen.
Künftig könnte es sogar noch schwieriger für Menschen werden, den überschüssigen Strom zu vermarkten. Netzbetreiber fordern bereits, private PV-Anlagen abregeln zu dürfen, um Netze bei zu viel Solarstrom zu entlasten. Es ist davon auszugehen, dass Solaranlagen künftig in diesen Phasen keine Entschädigung für nicht einspeisbaren Solarstrom erhalten, wie das heute etwa für Windparks üblich ist. Schon heute verursachen solche Entschädigungszahlen Kosten in Milliardenhöhe, die wohl kaum durch weitere Anlagen vergrößert werden sollen. Wer somit ab nächstem Jahr eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sollte sich von dem Gedanken verabschieden, viel zusätzliches Geld durch die Einspeisevergütung zu erhalten. Anlagen könnten sich dadurch auch wesentlich schlechter amortisieren als bisher. Je nach Größe der Anlage kann die Einspeisevergütung mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.
Direktvermarktung des Solarstroms keine Alternative
Eine Direktvermarktung über einen Direktvermarkter ist in der Theorie zwar möglich. In der Praxis dürfte sich die Vermarktung jedoch kaum rentieren, da gerade in Phasen, in denen viel Solarstrom zur Verfügung steht, auch die Nachfrage danach entsprechend sinkt. Ohne Fernsteuerung können die Solaranlagen an der Direktvermarktung so gar nicht teilnehmen. Bei PV-Anlagen, die aus den 20 Jahren garantierter Einspeisevergütung herausfielen, lohnte sich dieses Prozedere noch, um weiterhin Geld für den Solarstrom zu erhalten. Künftig könnte hier ein Umdenken in die Verbrauchsoptimierung für Haushalte nötig werden.
Etwa durch die Nutzung eines elektrischen Heizstabes, der den überschüssigen Solarstrom nutzt, um die Heizanlage zu unterstützen. Ebenso wäre ein gezielter Verbrauch in Stunden denkbar, in denen besonders viel Strom zur Verfügung steht. So könnten fernsteuerbare Geräte wie Waschmaschinen oder Wärmepumpen genau dann laufen, wo möglichst viel des Solarstroms genutzt werden kann. Einige Hersteller ermöglichen das bereits über smarte Steuereinheiten für Wärmepumpen, wie etwa der Wärmepumpenoptimierer X von tado°.