Jetzt schnell handeln: wichtige Förderung für PV-Anlagen vor Aus

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Schon seit Längerem ist klar: Die Einspeisevergütung kann nicht in derselben Form erhalten bleiben, wie sie heute auf 20 Jahre garantiert wird. Bereits ab dem 1. Januar 2025 könnten daher gänzlich neue Vorgaben gelten. Wer noch möglichst lange profitieren will, sollte seine Anlage schnell anmelden.
Jetzt schnell handeln - wichtige Förderung für PV-Anlagen vor Aus
Jetzt schnell handeln - wichtige Förderung für PV-Anlagen vor AusBildquelle: Foto von Jack Blueberry auf Unsplash

Die Bundesregierung plant eine gänzliche Umstrukturierung der Förderungen von erneuerbaren Energien. Dementsprechend soll sich auch die Einspeisevergütung ab kommendem Jahr ändern. Schon jetzt ist bekannt, dass es für Phasen, in denen negative Strompreise an der Börse bestehen, keine Einspeisevergütung mehr geben soll. Diese Neuregelung betrifft alle Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2025 ans Netz gehen. Wer seine Anlage noch vor diesem Zeitpunkt anschließt, profitiert weiterhin von den alten Gesetzmäßigkeiten. Perspektivisch soll die Einspeisevergütung gänzlich verschwinden, denn sie verschlingt in jedem Jahr Milliardenbeträge.

Erste Teilförderung von PV-Anlagen entfällt

Grund für diese Entscheidung liegt in der Zunahme der Stunden mit negativen Strompreisen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien steigen. Ende Juni wuchsen die Kosten für die Ökostrom-Förderung mit rund 19,4 Milliarden Euro in diesem Jahr fast auf das doppelte Niveau des Vorjahres. In ihrem neuen Wirtschaftsprogramm möchte die Bundesregierung daher zunächst die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen aussetzen. Nach aktuellem Plan ist jedoch kein Aussetzen der Einspeisevergütung für Phasen geplant, in denen man Strom weiterhin gewinnbringend verkaufen kann. Die Summe der dadurch erwirtschafteten Gewinne genügte jedoch bereits zuvor nicht, um das EEG-Konto auszugleichen, weshalb zusätzliche staatliche Gelder in Milliardenhöhe vonnöten waren. Insbesondere, seit die Regierung die EEG-Umlage auf den Strompreis abschuf.

Diese Maßnahmen dürften jedoch nicht genügen, um das Defizit der Einspeisevergütung langfristig auszugleichen. Sollte es tatsächlich zu einer Verdreifachung der PV-Anlagen und einer Verdopplung der Windkraft bis 2030 kommen, wie von der Regierung geplant, könnte die Einspeisevergütung unbezahlbar werden. Dauerhaft kann die Einspeisevergütung nicht aufrechterhalten werden. Bevor die Einspeisevergütung für PV-Anlagen gänzlich entfallen soll, will die Bundesregierung die Entwicklung am Strommarkt abwarten. Er soll ausreichend flexibel werden und über genügend Stromspeicher verfügen, bevor die Einspeisevergütung endgültig beendet wird. Allerdings heißt das keineswegs, dass sich nicht zukünftig weitere Veränderungen in der Planung ergeben könnten. Ebenso wäre eine Reduktion der Einspeisevergütung für zukünftige Neuanlagen denkbar. Wer gesichert von den noch gültigen Bedingungen profitieren möchte, sollte das verbleibende Jahr nutzen, um in eine PV-Anlage zu investieren. Ab dem kommenden Jahr musst du damit rechnen, dass die Bedingungen für Neuanlagen deutlich schlechter werden – und womöglich schneller ein Ende finden, als mancher Haushalt erwartet.

Direktvermarktung soll Einspeisevergütung ablösen

Zeitgleich sollen jedoch die Vorgaben für die Direktvermarktung von Strom deutlich einfacher werden. Bisher mussten 100 kW erreicht werden, damit Strom direkt verkauft werden könnte. Ab dem 1. Januar 2025 soll diese Schwelle in drei Jahresschritten auf 25 kW herabgesenkt werden. Doch allein diese Neuregelung könnte zahlreiche weitere Komplikationen mit sich bringen. Unter anderem einen großen Verwaltungsaufwand, da bisherige Prozesse zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern nicht massentauglich sind. Für vergleichsweise geringe Erträge für die kleinen Strommengen werden große Aufwände nötig. Damit die Selbstvermarktung von Strom gelingen kann, muss man bürokratische Hürden abbauen und die Prozesse besser digitalisieren. Stichtag für diese Anpassung soll der 1. Januar 2026 darstellen. Ob es sich für Haushalte jedoch künftig lohnen kann, Strom selbst zu verkaufen, ist fraglich. Die meisten Privatbesitzer dürften mit ihren PV-Anlagen oder Windräder auch die niedrigste Schwelle von 25 kW nicht erreichen.

Mitreden

1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Na, das ist was zum Lachen.
    Die Genossen sind mit Planungswirtschaft am Ende und kommen an ihre Grenzen.
    Der Markt funktioniert doch anders, als die Genossen es sich vorgestellt und zusammen geträumt haben.
    Sehr gut, möge das ganze Konstrukt schnell in sich zusammenklappen.

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