Update vom 15. November 2023 – Nach zum Teil heftigen Protesten hat Tesla eine Klausel aus dem Kaufvertrag des Tesla Cybertruck wieder gestrichen, die ein Verbot des Weiterverkaufs vorsah. Die Änderung fand ohne weitere Kommunikation nach außen statt. Die Gründe für das Zurückrudern bleiben deswegen unklar.
Update vom 14. Dezember 2023 – Nun also doch: Einen Monat nach dem Rückzieher die erneute Wende: Wer seinen Cybertruck weiterverkaufen möchte, dem droht eine Strafzahlung… Tesla kann sich offenbar nicht entscheiden.
Originalmeldung vom 13. November – Stell dir vor, du kaufst dir ein neues Auto, darfst es aber für ein Jahr nicht weiterverkaufen. Tust du es doch, musst du an den Hersteller eine hohe Geldstrafe zahlen. Klingt verrückt? Ist aber Realität! Bei Tesla. Der US-amerikanische Hersteller von E-Autos will den Weiterverkauf seines stark nachgefragten Pick-up-Modells Cybertruck in den USA unterbinden. Und regelt das über eine entsprechende Klausel im entsprechend aktualisierten Kaufvertrag. Darauf weist bei X (ehemals Twitter) der Cybertruck-Experte Matthew Donegan-Ryan hin.
Tesla verbietet kurzfristigen Weiterverkauf des Cybertruck
Zwar möchte Tesla Ende November mit der Auslieferung der ersten Cybertruck-Modelle loslegen. Schon jetzt ist aber klar, dass die meisten Interessenten noch für lange Zeit Geduld aufbringen müssen, ehe sie mit dem gleichermaßen futuristischem wie monströsen E-Auto unterwegs sein können. Um gewinnbringende Weiterverkäufe des Cybertrucks möglichst zu verhindern, sorgt eine Klausel im Kaufvertrag des Herstellers jetzt entsprechend vor. Wer zu den Erstkunden des Cybertrucks gehört, muss einwilligen, 50.000 US-Dollar (knapp 47.000 Euro) Strafe zu zahlen. Nämlich dann, wenn innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe ein von Tesla nicht genehmigter Weiterverkauf stattfindet.
Einen Ausweg gewährt der Hersteller den Käufern des Cybertrucks aber doch, sollte aus unvorhergesehenen Gründen ein Verkauf des Luxus-SUV notwendig werden. Es besteht innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferdatum nämlich die Möglichkeit, einen Verkauf an Tesla selbst in die Wege zu leiten. Allerdings zieht der Autohersteller vom Kaufpreis nicht nur einen angemessenen Wertverlust ab, sondern auch entsprechende die Kosten für etwaige Reparaturen. Zusätzlich wird der ursprüngliche Kaufpreis um 25 US-Cent pro bereits gefahrener Meile reduziert. Weiter heißt es: „Lehnt Tesla den Kauf Ihres Fahrzeugs ab, können Sie Ihr Fahrzeug erst nach einer schriftlichen Zustimmung von Tesla an Dritte weiterverkaufen.“
Tesla droht mit einseitigem Verkaufsboykott
Wer gegen die sogenannten Flipping-Regeln verstößt, muss aber nicht nur damit rechnen, die schriftlich taxierte Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Dollar zahlen zu müssen. Vielmehr behält sich Tesla auch das ausdrückliche Recht vor, in Zukunft keine weiteren Fahrzeuge an den vertragsbrüchigen Cybertruck-Käufer zu verkaufen. Auf diese Weise möchte man Käufer des Cybertrucks nachhaltig daran erinnern, sämtliche im Kaufvertrag festgehaltenen Klauseln einzuhalten.