In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Gesundheitschecks für ältere Autofahrer. In der Schweiz etwa müssen alle Autofahrer ab 75 Jahren alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolle. Italien hat beschlossen, dass bereits 50-Jährige alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern müssen. Wer mit 70 noch Auto fahren möchte, muss den Lappen alle drei Jahre verlängern. In Deutschland gab es ein solches Gesetz bisher nicht. Wer einen Führerschein hat, muss ihn weder abgeben noch regelmäßig Gesundheitschecks machen oder gar zum Führerschein-TÜV, wie etwa der TÜV vorgeschlagen hat. Nach den Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den EU-Mitgliedsländern steht jetzt fest, wie es weitergeht.
Sollen Rentner zum Führerschein-TÜV?
Vergangenes Jahr berichteten wir davon, dass die EU den Führerschein reformieren will. Unter anderem sah der Plan so aus, dass Senioren über 70 Jahre alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen sollen, was dem Verkehrsminister Volker Wissing gar nicht gefiel. Doch nun haben Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer beschlossen: Die vorgeschlagene Regel, dass Rentner über 70 alle fünf Jahre ihren Führerschein erneuern müssen, kommt vorerst nicht.
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Laut dem Spiegel werden auch die Regeln für die Führerscheinvergabe in den EU-Staaten weiter aufeinander abgestimmt. Wer eine Führerscheinprüfung macht, muss künftig in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorlegen. Nach bestandener Prüfung ist der Führerschein dann 15 Jahre gültig. Bei einer Verlängerung nach Ablauf der 15 Jahre, dürfen die EU-Länder erneut eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden.
Ab 2030 gibt es den Lappen nur noch auf dem Handy
Und noch eine Veränderung kommt. Bis 2030 soll der digitale Führerschein in der EU zum Standard werden. Das heißt: Spätestens ab 2030 kann jeder Inhaber eines Führerscheins diesen auf seinem Handy speichern und muss ihn nicht mehr als Plastikkarte dabeihaben. Wer den Führerschein künftig macht, bekommt ihn dann nur noch digital. Möchte man den Lappen dann trotzdem noch als Kärtchen im Portemonnaie haben, muss man ihn beantragen.
Die neuen Führerschein-Vorschriften müssen jetzt der Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments formal annehmen, damit sie in Kraft treten können.
