Führerschein für E-Scooter – ab 2025 Pflicht für alle?

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Wer aktuell mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt keine Fahrerlaubnis. Weder einen normalen Führerschein, noch einen speziellen für die E-Tretroller. Das soll sich allerdings Gerüchten zufolge bereits im kommenden Jahr ändern. Was steckt dahinter?
Führerschein, E-Scooter
Führerscheine für E-ScooterBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Die Erlaubnis zum Führen eines E-Scooters ist bereits jetzt an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Gehwege sind derweil tabu – genauso, wie Elektroscooter, die die maximal zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h zu überschreiten vermögen. Dagegen stellt eine Fahrerlaubnis keine Voraussetzung dar. Zumindest noch nicht.

„1.1.2025 E-Scooter-Führerschein“

Auf Facebook wird gegenwärtig ein Bild verbreitet, das die Einführung eines Führerscheins für E-Scooter ab dem Januar 2025 ankündigt. Diesen könne man in jeder Fahrschule machen. Jedoch deutet bereits die Rechtschreibung darauf hin, dass es sich dabei um keine offizielle Ankündigung handelt. Daher empfiehlt es sich, dem Bild keinerlei Beachtung zu schenken; es weder zu liken noch zu teilen.

Kann an den Gerüchten dennoch etwas dran sein? Dem ist ebenfalls nicht der Fall. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa verlauten ließ, seien keine Änderungen bezüglich eines Führerscheins für E-Scooter geplant. Auch im Jahr 2025 wird sich an der gängigen Regelung folglich nichts ändern.

E-Scooter, Führerschein
Führerscheine für E-Scooter – Facebook-Kettenbrief

Fahrverbot für E-Scooter

Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen, macht sich strafbar. Die Folge kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. E-Scooter sind von dieser Regelung ausgenommen. Doch auch beim Führen eines Scooters ist Vorsicht geboten. Hier ist nämlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Wer diese nicht rechtzeitig abschließt und mit einer veralteten Plakette die Straßen befährt, dem droht laut Bußgeldkatalog nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von ebenfalls bis zu einem Jahr. Ferner ist Trunkenheit am Steuer eines E-Scooters ebenfalls nicht gestattet. Bereits ab 1,1 Promille droht hier nicht nur eine Geldstrafe, sondern der Führerscheinentzug.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Ich

    Und Fahrradfahrer? Da darf sich auch jeder dulli draufsetzen und man brauch NICHTS. Die sind teilweise sogar gefährlicher und weniger wendig etc….

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    • Nutzerbild Timo Brauer inside digital Team

      Typische Doppelmoral eben. E-Bikes sind schneller als Scooter und brauchen keine Versicherung. Einen TÜV-geprüften Scooter mit Straßenzulassung und Versicherung darfst du wegen „Brandgefahr“ nicht in den Öffis mitnehmen aber ein selbst zusammengelötetes E-Bike von AliExpress ist kein Problem.

      Antwort

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