Fehlender Eintrag: Stecker von Balkonkraftwerk sorgt für Verunsicherung

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Viele Besitzer von Balkonkraftwerken ahnen gar nicht, dass sie sich innerhalb einer rechtlichen Grauzone bewegen. Wegen einer vermeintlichen Kleinigkeit könnten Schwierigkeiten drohen, wenn ein Balkonkraftwerk einen Brand auslöst.
Fehlender Eintrag: Stecker von Balkonkraftwerk sorgt für Verunsicherung
Fehlender Eintrag: Stecker von Balkonkraftwerk sorgt für VerunsicherungBildquelle: nnattalli/Shutterstock

Die Balkonkraftwerke konnten einen regelrechten Siegeszug in Deutschland verbuchen. Allein im vergangenen Jahr hat sich die Anzahl der angeschlossenen Anlagen mehr als verdoppelt. Die Vorteile liegen für viele Haushalte auf der Hand. Balkonkraftwerke sind viel günstiger als große PV-Dachanlagen, können aber Stromkosten bereits effektiv senken. Seit Mieter ein Recht auf Balkonkraftwerke genießen, entfallen viele Hürden zum Einstieg in die eigene Stromproduktion. Dabei könnten sich viele Besitzer von Balkonkraftwerken jedoch unwissentlich in einer Grauzone bewegen.

Balkonkraftwerke mit Schukosteckern sind offiziell nicht normenkonform

Viele Haushalte dürften ihre Balkonkraftwerke über haushaltsübliche Schukostecker angeschlossen haben. Prinzipiell spricht nichts dagegen, da der Wechselrichter die kleinen PV-Anlagen ohnehin in ihrer Leistung beschränkt. Allerdings könnte es im Schadensfall ein böses Erwachen geben. Denn Versicherer ziehen in der Abwicklung von Sachschäden häufig die VDE-Normen heran, um zu bestimmen, ob eine Anlage ordnungsgemäß installiert war. Die VDE-Normen sind in Deutschland dabei in einer besonderen Position. Sie haben sich aus gutem Grund als Sicherheitsstandards etabliert, aber gelten dabei als Empfehlungen, nicht als gesetzlich festgeschriebene Pflichten.

Eben der Anschluss von Steckersolargeräten mit dem Schukostecker ist bisher nicht in den VDE-Normen aufgenommen worden. Schon im vergangenen Jahr sollte eine Überarbeitung der Normen erscheinen, die auch diese Steckerart explizit als normenkonform auflistet. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) versucht bereits seit Längerem, mit einer einheitlichen Norm für den Betrieb solcher Anlagen Verunsicherungen und Unklarheiten zu beseitigen. Allerdings hat sich die Aktualisierung der geplanten Anpassung verschoben, zurzeit wird erst mit Mitte 2025 mit der neuen Fassung der VDE-Norm gerechnet. Für Balkonkraftwerk-Besitzer kann das zu einer Tücke werden. Denn wenngleich der Anschluss über Schukostecker heutzutage als üblich gilt, könnten sich Versicherer im Schadenfall weigern, Schadensersatz zu leisten.

Die Verzögerungen der neuen VDE-Norm liegen dabei in zahlreichen Einsprüchen und komplexen technischen Anforderungen begründet, mit denen sich der Verband vorab befassen muss. Bis die neue Fassung der Norm vorliegt, bleibt vielen Balkonkraftwerk-Besitzern somit wenig mehr Option als vorerst, mit den Unsicherheiten zu leben. Zwar könnte ein Balkonkraftwerk alternativ auch über eine Wieland-Steckdose betrieben werden, die bereits heute als normenkonform gilt. Diese muss jedoch über einen Elektriker eingebaut werden, was in den meisten Fällen mehr Kosten verursacht als der Kauf einer Balkonanlage selbst heutzutage.

Mitreden

2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Und schon wieder kann Bürokratie einen Sieg verbuchen.

    Dabei sind „Die Verzögerungen der neuen VDE-Norm liegen dabei in zahlreichen Einsprüchen und komplexen technischen Anforderungen begründet, mit denen sich der Verband vorab befassen muss.“ sind nur billige Ausreden.
    Eine Steckdose ist bis 16A zugelassen, ein Balkonkraftwerk kann max. 800 Watt einspeisen, was eine Stromstärke von 3,478 A bedeutet.
    Da bergen ein Bügeleisen oder Wasserkocher mehr Gefahren in sich, als ein Balkonkraftwerk.
    So eine Kleinigkeit, die keine Viertelstunde einfordert, wird in Deutschland auf Jahre hinausgezögert.
    Kein Wunder, dass die Menschen das Vertrauen in den Staat verlieren.

    Und der Artikel selbst, mag zwar richtige Fakten erläutern, schürt aber gleichzeitig dabei Ängste und Verunsicherung bei den Verbrauchern.
    Mich würde interessieren, wie oft ist es schon vorgekommen, dass so ein Brand entstanden ist und die Versicherung sich querrgestellt hat?

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  2. Nutzerbild Zenon

    Eigentlich wollte ich von der Bürokratie (ist es nicht komisch? es geht doch nur um einen simplen Stecker) anfangen, aber genau den Schritt hatte Karsten Frei einige Stunden früher gemacht.
    800W Last für einen Stecker im 230V-Netz ist einfach lächerlich, die sind doch für das 4.5-fache ausgelegt.
    Es stellt sich jedoch noch eine Frage, warum gilt im Falle eines Defekts nicht die Unschuldsvermutung, vor allem wenn die Norm auch nicht eindeutig ist?! Aber nein, der Bürger ist der Dumme, er muß um jeden Preis die Verantwortung tragen, auch wenn es dich nur um harmlosen Stecker handelt.

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