Der Führerschein wird derzeit ordentlich reformiert. So wurde einerseits der Vorschlag, dass Rentner über 70 alle fünf Jahre ihren Führerschein erneuern müssen, zunächst einmal abgeschmettert. Dafür dürfen Autofahrer, die die Klasse B haben, demnächst auch andere Fahrzeuge fahren. Doch das ist noch nicht alles. Denn der Führerschein, wie wir ihn kennen, wird bald überflüssig. Bereits heute kann man ohne fahren.
Führerschein-Änderung: Was Autofahrer jetzt tun können
Die umfassende Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie, auf die sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten kürzlich geeinigt haben, hat zur Folge, dass sich der Führerschein verändert. Schon bald soll er digital werden. Dann kann man die Plastikkarte zu Hause lassen. Doch bereits heute funktioniert das schon. Dazu muss man zunächst die AusweisApp installieren, die eID des Bundes. Auf einer Internetseite zeigt das Bundesam für Sicherheit in der Informationstechnik, was man dabei beachten muss. Anschließend installiert man die App Verimi, die es für das iPhone sowie für Handys mit Android kostenlos zum Download gibt.
In der Verimi App lässt sich neben dem Personalausweis auch der Führerschein hinterlegen. Verimi ist eine App, die Funktionen rund um die digitale Identität bietet und es ermöglicht, sich online auszuweisen, einzuloggen, Dokumente digital zu unterschreiben und Zahlungen durchzuführen.
Was man beachten sollte
Die Nutzung von Verimi ist legal und entspricht den geltenden Datenschutzgesetzen. Wer seinen Führerschein digital in der App ablegt, sollte aber wissen, dass die Plastik- oder Papierversion des Führerscheins in Situationen, in denen das Vorzeigen eines physischen Dokuments gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht ersetzt. Das heißt: Sollte es bei einer Polizeikontrolle dazu kommen, dass man den Führerschein vorzeigen muss, langt die App nicht aus. Dafür wird es erst in der Zukunft eine eigene App seitens der EU geben. Aber …
Anwälte raten schon seit Jahren dazu, den Führerschein nicht dabei zu haben, obwohl das Gesetz es vorschreibt. Der Grund dafür ist einfach. Es gibt Menschen, die von Natur aus geweitete Pupillen haben oder einen Tag haben, an dem sie einfach nur gestresst und müde sind. Doch in beiden Fällen heißt das noch lange nicht, dass man fahruntauglich ist. Kommt man nun aber im Feierabendverkehr oder am Wochenende in eine Polizeikontrolle, die es etwa auf Alkohol- und Drogensünder abgesehen hat, könnte schnell der Eindruck entstehen, dass man selbst etwas konsumiert hat.
Hat die Polizei ein Anzeichen dafür, dass man unter Drogeneinfluss gefahren ist, kann sie – gemäß § 94 III StPO – den Führerschein sicherstellen. Fortan darf man kein Fahrzeug mehr führen. Und hier beginnt erst der Stress. Wer den Führerschein aber gar nicht dabei hat, dem kann er nicht abgenommen werden. Und das Bußgeld dafür beläuft sich auf lediglich 10 Euro.
