Mittlerweile ist das Solarspitzengesetz, wie zu erwarten war, in Kraft getreten. Damit ergeben sich vielfache Änderungen für PV-Besitzer, die wir in diesem Beitrag bereits näher beleuchtet haben. Alle PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, fallen dabei unter die neuen Regelungen. Als wichtigste Veränderung ist dabei zu erwähnen, dass es keinerlei Einspeisevergütung mehr für Strom gibt, der während Negativphasen ins Stromnetz eingespeist wird. Zudem müssen Besitzer sicherstellen, dass eine Steuerbox zur Abregelung der PV-Anlage vorhanden ist, oder diese nicht mehr als 60 Prozent ihrer Leistung in das Stromnetz einspeist. Doch eine weitere Neuerung, die die Einspeisevergütung für PV-Besitzer sogar erhöhen kann, ist bisher weniger bekannt.
Vergütung des Solarstroms sank in den letzten Jahren kontinuierlich
Allein im Jahr 2022 hatten rund 4,7 Prozent aller privaten Haushalte Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom. Das entspricht etwa 1,8 Millionen Haushalten in Deutschland. Noch im Jahr 2015 war diese Zahl mit 3,1 Prozent und somit 1,2 Millionen Haushalten deutlich geringer. Die Einspeisevergütung hat sich in diesen Jahren jedoch stark verändert. Während Betreiber im Jahr 2022 etwa 183 Euro pro Monat im Durchschnitt mit der Einspeisevergütung verdient haben, waren es 2015 noch 266 Euro. Ein Rückgang von 31,2 Prozent, denn je mehr Anlagen ihren Solarstrom in das Netz einspeisen, desto größer wird die Belastung auf dem EEG-Konto. Und desto geringer werden die Preise, für den der Solarstrom in Stunden des Überschusses verkauft werden kann.
In sogenannten Negativphasen an der Strombörse ist ein so großer Überschuss vorhanden, dass man praktisch für die Abnahme des Stroms bezahlt. Bisher bekamen dennoch alle PV-Besitzer ihre Einspeisevergütung für diese Stunden ausgezahlt. Mit dem neuen Gesetz hingegen werden diese Stunden nicht mehr vergütet, sondern gesammelt, um sie am Ende der 20-Jahres-Frist anzuhängen. So möchte man verhindern, dass sich PV-Anlagen für ihre Besitzer nicht mehr rentieren, zugleich jedoch einen Anreiz schaffen, mehr von dem Strom gezielt selbst zu verbrauchen.

Bestandsanlagen können ihre Einspeisevergütung erhöhen
Betreiber bestehender Anlagen haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig für das neue Modell zu entscheiden. Dadurch würden die Stromnetze und das EEG-Konto im besten Fall zusätzlich entlastet. Denn dieser Strom würde das EEG-Konto in Negativphasen nicht mehr länger zweifach kosten. Einmal, wenn man für die Abnahme bezahlen muss und einmal den PV-Betreibern gegenüber. Um Nutzer diesen Umstieg zu versüßen, soll ein solcher Wechsel die Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Betrachtet man die Menge an Kilowattstunden, die eine solche Anlage über 20 Jahre bereitstellen kann, kann sich das durchaus lohnen.
Bei einer Anlage, die 10 kWh im Jahr liefern würde, käme das auf 20 Jahre einer zusätzlichen Auszahlung von 1.200 Euro auf die gesamte Laufzeit gleich. Allerdings könnte es zu einer verzögerten Auszahlung kommen, da eben nicht mehr alle Stunden der Einspeisung gezählt würden. Die entsprechende Menge, die ein Betreiber pro Jahr erhält, könnte sich dadurch also reduzieren. Letztlich muss jeder Besitzer einer Bestandsanlage für sich selbst entscheiden, ob er von der neuen Option profitieren möchte oder nicht. Ungeachtet dessen, ob du bereits eine PV-Anlage besitzt oder zeitnah in eine investieren möchtest, solltest du jedoch über intelligente Technik nachdenken. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Hausbesitzern mit PV-Anlagen, möglichst auf Eigenverbrauch umzustellen. Dabei können smarte Energiemanagementsysteme helfen, eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des Stroms zu erzielen. Idealerweise sollte man einen Batteriespeicher mithilfe von Solar- und Lastprognosen um die Mittagszeit laden, wo die stärkste Produktion des PV-Stroms erfolgt.
