In den vergangenen Monaten diskutierten die SPD, die Grünen und die Union ausführlich über die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Schon im November befürworteten SPD und Grüne einen Entwurf, die Zustimmung der Opposition fehlte jedoch. Am vergangenen Montag, den 27. Januar, einigten sie sich auf einen Beschluss. Wie schon zuvor zu erahnen war, soll damit die Einspeisevergütung zu bestimmten Zeiten entfallen. So will die Regierung einen Anreiz schaffen, den erzeugten Strom einzuspeichern und selbst zu verbrauchen, um die Netze zu entlasten. Doch komplett zum Schaden aller PV-Besitzer soll sich die Gesetzeslage nicht ändern.
Solarstrom belastet die Netze in Deutschland
Durch den großen Ausbau von PV-Anlagen in den vergangenen Jahren sehen sich die deutschen Stromnetze immer häufiger an Belastungsgrenzen. Strömt zu viel Solarstrom in die Netze, müssen Netzbetreiber aktiv werden und größere Anlagen abregeln, um Ausfälle zu verhindern. Der Strom, der dabei eigentlich Verkaufserlöse generieren sollte, muss auch zu Zeiten abgenommen werden, in denen der Strompreis am Markt negativ ausfällt. Die Betreiber bezahlen somit dafür, den Strom der PV-Anlagen anzunehmen, während PV-Besitzer für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom eine garantierte Einspeisevergütung erhalten. Die Höhe dieser richtet sich dabei nach dem Jahr, in dem die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Ab dem 1. Februar dieses Jahres sollen PV-Anlagen 7,95 Cent pro kWh erhalten. Diese garantierte Einspeisevergütung gilt dabei für 20 Jahre festgeschrieben.
Diese Preisgarantie und die Einspeisung zu negativen Strompreisen belasten das EEG-Konto dabei jährlich mit Milliardenbeträgen. Zugleich bleibt wenig Interesse für PV-Besitzer daran, den überschüssigen Solarstrom nicht mehr einzuspeisen, sondern zu speichern. Zukünftig soll es keine Einspeisevergütung mehr in Phasen geben, in denen der Strompreis negativ ausfällt. Dabei gilt der Stopp der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen nur für zukünftige PV-Anlagen, nicht jedoch für Bestandsanlagen. Da das Gesetz bislang nicht verabschiedet wurde, steht der genaue Stichtag für PV-Anlagen bisher nicht fest. Man sollte jedoch innerhalb der nächsten Wochen oder wenigen Monaten damit rechnen. Alle neuen PV-Anlagen sollen zudem mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Von den ursprünglich geplanten 30 Euro pro Jahr als Messstellenentgelt sollen Smart Meter nun 100 Euro jährlich kosten. Diese Smart Meter sollen Netzbetreibern ermöglichen, private PV-Anlagen aus der Ferne herabzuregeln, um das Stromnetz zu entlasten.
Einspeisevergütung soll nicht vollkommen entfallen
In Zeiten, in denen der Strompreis nicht negativ ist, sollen PV-Besitzer ihre Einspeisevergütung wie gewohnt erhalten. Damit niemand befürchten muss, dass sich die Anlage am Ende nicht rentiert, soll zudem die Zeit, in der die PV-Anlage keine Vergütung bekommt, „zurückgezahlt“ werden. Am Ende der 20-jährigen Frist für die Einspeisevergütung werden die negativen Stromstunden zusammengezählt und diese verlorene Zeit an die 20 Jahre ergänzt. Dadurch sollen Anlagenbesitzer nach der Regelung genauso viel Geld mit der PV-Anlage verdienen können wie davor. Der Ertrag wird lediglich über mehr Jahre verteilt, anstatt komplett zu entfallen. Allerdings könnte sich damit auch der Zeitpunkt, ab dem sich die PV-Anlage für Betreiber rechnet, verschieben.
Kleine PV-Anlagen sollen zudem ihren Strom direkt vermarkten können. Privatbesitzer dürfen ihren Solarstrom dann für Geld an der Börse verkaufen. Besonders nützlich kann das für Haushalte sein, die einen eigenen Stromspeicher besitzen. So ließe sich der Strom einspeichern, wenn die Strompreise negativ ausfallen, und verkaufen, wenn Höchstpreise am Strommarkt erzielt werden. Die Branche reagiert positiv auf den Beschluss. Schließlich enthält er vom Wegfall der Einspeisevergütung in Negativphasen hin zu einer Möglichkeit, private PV-Anlagen abzuregeln, vieles, was unterschiedliche Akteure forderten. Vor allem die Netzbetreiber dürften erleichtert darüber sein, dass sich die Solaranlagen künftig besser steuern lassen. Bisher waren private PV-Anlagen ein blinder Fleck, der sich für sie aus der Ferne nicht beeinflussen ließ. Jetzt sollte das Gesetz zügig verabschiedet werden, um die gewünschte Entlastung für das Stromnetz und das EEG-Konto zu erzielen.
Es mag sein, dass einige Punkte durchaus positiv sind, aber für ein Smart Meter 100 Euro jährlich zu verlangen, ist reinste Abzocke.
Die zusätzlichen 70€ sind im Umkehrschluss ca. 880 kW Strom, die ein PV Anlagenbetreiber einspeisen soll, um das Geld wieder reinzuholen.
Eine 10kW Solaranlage muss somit fast ein Monat lang im Sommer nur für Netzbetreiber arbeiten.
Betrachtet man alle Punkte zusammen, kommt schnell die Gedanke zu Stande, die Zeiten, wo eine private Solaranlage auf dem Dach sich gelohnt hat, sind somit eindeutig zu Ende.