Die meisten Autofahrer wissen es nicht: Man darf nicht immer bei Grün fahren

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Eigentlich ist eine Ampel ganz einfach: Bei Grün darf man fahren, bei Rot muss man anhalten und warten. Aber es gibt zwei Ausnahmen, an die sich viele Autofahrer nicht halten. Bei Grün darf man eben nicht immer fahren.
Die meisten Autofahrer wissen es nicht: Man darf nicht immer bei Grün fahren
Die meisten Autofahrer wissen es nicht: Man darf nicht immer bei Grün fahrenBildquelle: Andy Holmes / Unsplash

Man könnte meinen, so eine Ampel sei unmissverständlich. Dennoch kann man täglich an Kreuzungen beobachten, wie Autofahrer bei Rot fahren. Was viele nicht wissen: Wer in seinem Auto an eine Ampel heranfährt, die von Grün auf Gelb umschaltet, sollte seinen Wagen zum Stehen bringen und die Ampel nicht mehr überqueren. Ansonsten droht dieses Bußgeld. Aber auch bei Grün darf man nicht immer fahren.

Wann Autofahrer auch bei Grün nicht fahren dürfen

„Eine grüne Ampel ist keine grundsätzliche Aufforderung, loszufahren“, mahnt der Auto Club Europa (ACE). Vielmehr erlaubt sie die Weiterfahrt unter bestimmten Bedingungen. Denn: Kein Lichtzeichen entbindet von der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Autofahrer müssen also auch bei Grün darauf achten, dass niemand gefährdet wird. Befinden sich etwa Fußgänger auf der Kreuzung, darf man auch bei Grün nicht losfahren. Zudem ist Hupen hier keine gute Idee. Denn: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht.“ Wer gegen diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung verstößt und die Fußgänger trotzdem anhupt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Heftige Strafe: Wer das vor einer roten Ampel macht, muss den Führerschein abgeben

Was man ebenfalls häufig im Straßenverkehr beobachten kann: Die Ampel schaltet auf Grün und Autofahrer fahren bei stockendem Verkehr in eine Kreuzung ein. Staut sich der Verkehr, muss man trotz grüner Ampel ebenso warten. Übrigens: Hält man den Verkehr bei Grün grundlos auf, kann ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro drohen.

Das gilt beim Grünpfeil

Die meisten Autofahrer dürften den Grünpfeil kennen, der an der einen oder anderen Ampel angebracht ist. Dieser gestattet das Rechtsabbiegen auch bei roten Ampeln. Allerdings lässt sich immer wieder beobachten, dass viele dieses Zusatzschild als Freifahrtschein ansehen und einfach fahren, als wäre die Ampel grün. Dabei muss man zunächst an der Haltelinie stoppen, bevor man rechts abbiegen darf. Wer nicht anhält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Bildquellen

  • Wer das im Auto macht, muss 4.000 Euro Strafe zahlen: Holger Schué / Pixabay
  • Die meisten Autofahrer wissen es nicht: Man darf nicht immer bei Grün fahren: Andy Holmes / Unsplash

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