Wenn es darum geht, Inhalte von Pay-TV-Sendern zu abonnieren, kommt man auf legalem Wege um ein klassisches Abonnement nicht vorbei. In einer rechtlichen Grauzone bewegt man sich bereits, wenn man beispielsweise als Abonnent die eigenen Zugangsdaten für App- oder Web-Zugänge an Freunde oder Familienmitglieder eines anderen Haushalts weitergibt. Kriminell wird es schließlich, wenn man ein sogenanntes Cardsharing-Abo von (un)bekannten Dritten abschließt.
Cardsharing – Was ist das eigentlich?
Der Name ist beim Cardsharing Programm. Eine Smart-Card für den Empfang eines Pay-TV-Programms wird dabei vereinfacht gesprochen auf technischem Wege mit anderen Nutzern geteilt. Dabei kommt auch spezielle, modifizierte Hardware zum Einsatz, die das verschlüsselte TV-Signal eines Bezahlsenders decodieren kann – zum Beispiel über eine Internetverbindung. So ist es möglich, einen gemeinsamen Kartenzugriff umzusetzen. Im schlimmsten Fall lässt sich auf diese Weise ein Pay-TV-Abo mit zahlreichen anderen Nutzern teilen.
Das ist vor allem aus Sicht der Pay-TV-Betreiber kein Kavaliersdelikt. Denn ihnen entgehen durch das Cardsharing wertvolle Umsätze. Schließlich bezahlen Cardsharer ihrer monatlichen Abo-Kosten nicht an den eigentlichen Pay-TV-Sender wie Sky, sondern an jene Personen, die das Pay-TV-Signal vertragswidrig weiterverteilen. Wenig verwunderlich ist es da, dass Pay-TV-Sender mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Cardsharing-Betreiber vorgehen.
Verblüffende Fotos
Jetzt kam es in gleich zwei Fällen zu einem erfolgreichen Schlag gegen die Cardsharing-Szene. Die Polizei Köln veröffentlichte in diesem Zusammenhang Fotos, die verdeutlichen, mit welch hohem Aufwand das nicht rechtmäßige Cardsharing, das auch unter dem Namen Internetsharing bekannt ist, umgesetzt wird. Die Beschuldigten setzen nicht selten einen Haufen Technik bestehend aus Rechnern, Receivern, Routern, Strom- und Netzwerkkabeln ein, um ihr illegales Geschäft zu betreiben.
Laut einer Mitteilung der Polizei Köln wurden bereits am 17. August die Wohnungen und ein Ladenlokal zweier 50 und 53 Jahre alter Männer in Leverkusen durchsucht, um Technik für die sogenannte Signalvervielfältigung sicherzustellen. Die Männer stehen in Verdacht, das Fernsehsignal eines Bezahlsenders illegal vervielfältigt und verkauft zu haben. Die Ermittler fanden auf einem Dachboden und in einem Keller rund 60 Encoder und Receiver, 20 Smartcards, mehrere Router, Computer und diverse externe Festplatten.
Auch Cardsharing-Abonnenten im Visier
Die Auswertungen der IT-Spezialisten zu der Menge der abgegriffenen und vertriebenen Abonnements dauern an. Die Ermittler werden auch versuchen, jene Personen zu ermitteln, die den Cardsharing-Betreibern Geld bezahlten, um die Pay-TV-Programme sehen zu können. Denn der bewusste Empfang eines nicht legalen Pay-TV-Signals dürfte ebenfalls mit einer Strafe verbunden sein. Zumindest der Pay-TV-Betreiber dürfte Interesse an persönlichen Daten haben, um etwaige Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Möglich ist eine Identifizierung zum Beispiel über IP-Adressen.
Wer als Betreiber eines Cardsharing-Angebots erwischt wird, muss übrigens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Wegen Computerbetrugs einerseits, aber auch wegen Urheberrechtsverletzungen. Auch eine hohe Geldstrafe ist möglich. Und die Schadenersatzforderungen vom geschädigten Pay-TV-Anbieter kommen in der Regel noch dazu. So oder so: Cardsharing ist kriminell. Niemand sollte ein solches Angebot annehmen. Weder von Freunden von noch unbekannten Dritten. Mag das Pay-TV-Angebot auch noch so verlockend günstig sein.
Klar stimme dem ganzen ja auch zu, aber SKY ist ja wirklich viel viel zu teuer…!
MfG