Bundesland schreibt Solarpflicht fest: Hier musst du bald PV-Anlagen installieren

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Während die Energiewende im Land weiter voranschreiten soll, setzen die Bundesländer neue Rahmenbedingungen. Schleswig-Holstein erweitert die bereits seit Januar 2023 bestehende Solarpflicht. Ab Januar 2025 müssen alle neu errichteten Gebäude eine PV-Anlage erhalten.
Bundesland schreibt Solarpflicht fest - Hier musst du bald PV-Anlagen installieren
Bundesland schreibt Solarpflicht fest - Hier musst du bald PV-Anlagen installierenBildquelle: Foto von Bill Mead auf Unsplash

Das Kabinett in Kiel hat eine Erweiterung der bereits seit Januar 2023 gültigen Solarpflicht beschlossen. Bisher blieben Bundesländer, insbesondere, was die Verpflichtung für Wohngebäude betraf, eher zögerlich. Schleswig-Holstein bezieht nun eine klare Stellung. Ab Januar 2025 müssen sämtliche neu gebauten Wohn- oder Geschäftshäuser mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Gleiches gilt ebenso für Parkplätze, die wenigstens 70 Stellplätze bieten. Schließt der Landtag sich der Vorgabe des Kabinetts an, müssen auch Wohngebäude dieser Pflicht künftig nachkommen.

Solarpflicht als Zeichen für Klimaneutralität

„Mit dem novellierten Gesetz setzt Schleswig-Holstein die Segel klar auf Kurs Klimaneutralität. Wir setzen auf stringente Maßnahmen und lassen bei der Umsetzung Augenmaß walten“, erklärt Umweltminister Tobias Goldschmidt gegenüber der Landeszeitung Schleswig-Holstein. Eine Zunahme der Solarflächen ist dringend erforderlich, da das Land keine weiteren Flächen über die bisherige Windplanung hinaus für Windräder nutzen möchte. Gleichzeitig soll jedoch die bisherige Produktion von 20,6 Terawattstunden bis 2040 auf 45 Terawattstunden ausgeweitet werden. Unbegrenzte Fläche steht dem Bundesland dafür nicht zur Verfügung, weshalb mehr Potenziale auf den Dächern in Schleswig-Holstein genutzt werden müssen.

Der Standard gilt dabei ebenso für jedes Reihenhaus. Ausnahmen von der Pflicht sind nur vorgesehen, wenn bereits jetzt eine Baugenehmigung für ein Haus vorläge oder es Gründe gibt, die eine Installation der PV-Anlage unwirtschaftlich machen. Möglich wäre das zum Beispiel bei Wohngebäuden, die direkt hinter hohen Wohnkomplexen stehen, sodass die dauerhafte Verschattung kaum einen Ertrag durch die PV-Anlage entstehen ließe. Für Goldschmidt ist dieser Schritt notwendig, um eine langfristig günstige Stromversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. „Wir bekommen die Preise nur herunter, wenn wir das Angebot an Erneuerbaren Energien erhöhen.“

Der Ausbau von mehr PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Sektor bringt dazu einige Vorteile mit sich. Im Gegensatz zu großen Erzeugungsanlagen, die Energieversorger und Netzbetreiber auf eigene Kosten errichten müssten, liegen die Kosten hier bei Unternehmen und Privatleuten. Dadurch entstehen zugleich jedoch auch keine zusätzlichen Netzentgelte, die am Ende über die Abgaben auf den Strompreis zurückgeholt werden müssten. Zusätzlich profitiert jedes Gebäude, das mit PV-Anlage errichtet wird, über den eigenproduzierten Strom. Sowohl über eine Eigenverbrauchsquote als auch über eine Einspeisevergütung, die sich Betreiber sichern können. Doch nicht alle zeigen sich erfreut über die geplante Gesetzesänderung.

Pflicht zur Solaranlage steht in der Kritik

Für Alexander Blažek vom Eigentümerverband Haus & Grund ist die Verpflichtung für PV-Anlagen inakzeptabel. Immobilieneigentümer könnten einwandfrei selbst entscheiden, ob für sie eine Solaranlage sinnvoll und wirtschaftlich ausfällt. Eine gesetzliche Vorschrift sei darum nicht nötig. Sie bietet sogar Risiken für eine Personengruppe in Schleswig-Holstein. Für Mieter könnte sie mit einer Mietsteigerung einhergehen, da Eigentümer die Investitionskosten umlegen könnten. Zudem bleibt es fraglich, wie positiv die Entwicklung aufgenommen wird, wenn Menschen zu einer Umsetzung „gezwungen“ sind, statt frei wählen zu können. Wie vernichtend sich solche Vorgaben auswirken können, zeigte zuletzt das Heizungsgesetz. Anstatt die Verkäufe von Wärmepumpen zu beschleunigen, trieb es Kunden stattdessen zu vermehrten Käufen von Öl- und Gasheizungen. Sinnvoller wären hingegen positive Anreize, sich für eine PV-Anlage zu entscheiden. Das könnten neben Fördermitteln auch etwa eine Beschleunigung von Baugenehmigungen sein.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Bernd

    Gerade wenn man ein Haus baut ist die PV-Anlage aberwitzig günstig, hat ein Bekannte gerade durch. Ist für die Dachdecker, die grad eh aufm Dach sind, dann viel einfacher mal eben Dachhaken für die Module mitzuverschrauben, das Gerüst steht ja eh wegen Dacheindeckung, die Leitungen vom Dach werden gleich vom Strippenzieher – der eh da ist – mitverlegt, diesbezüglich kaum Mehraufwand, die Lohnkosten sind dann echt ein Witz, das ganze dann noch ohne Mehrwertsteuer. Ich hätte mich damals gefreut wenn es bei mir vor 10 Jahren schon diese Pflicht gegeben hätte, damals nicht drüber nachgedacht und nun wird nachträglich PV aufs Dach genagelt. Vor allem preislich trägt sich die Anlage bei Volleinspeisung und damit höherer Einspeisevergütung selbst, weiß garnicht warum da jetzt Vermieter auf die Barrikaden gehen dass sie ja sowas auf die Mieter umlegen müssten (soweit kommt das noch: Vermieter bekommt fette Einspeisevergütung euch Volleinspeisung, der Mieter darf die Anlage aber bezahlen).

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  2. Nutzerbild Frank Ruffani

    Leider stimmen diverse Aussagen im Text nicht. Mit dem massiven Ausbau von PV-Anlagen muss auch die vorgelagerte Netzinfrastruktur verstärkt werden (Transformatoren, Kabel usw.) welches die Netzentgelte erhöht. Die ungeregelte Einspeisung von PV-Strom führt immer häufiger zur Abregelung großer Windkraft- und PV-Parks die die Betreiber aber vergütet bekommen. Die Netzentgelte in der Hoch- und Höchstspannungsebene steigen und werden umgelegt. Da in den letzten 20 Jahren die Speicherbarkeit von ungeregelten EEG-Strom keine Rolle gespielt hat sind in den nächsten Jahren Zusatzkosten für große Speicher zu erwarten die ggf. ebenfalls über Netzentgelte bezahlt werden müssen. Nicht zu vergessen die erforderliche Regelenergie die über noch zu bauende Gasturbinen bereit gestellt werden soll. Eine regenerative Erzeugung ist somit nicht umsonst zu haben und erzeugt ebenfalls erhebliche Zusatzkosten.

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