Betrunken auf dem E-Scooter: Führerschein weg
Denn der Mobilitätsliebende musste die Beamten zur Abgabe einer Blutprobe auf die Polizeiwache begleiten. Denn wie die Polizei Köln weiter mitteilt, wird das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie E-Scootern unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Autos geahndet. Die Folge für den überraschten 21-Jährigen: Der Führerschein ist erst einmal weg. Je nach Grad der Alkoholsierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht der Fahrer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein betrunkener E-Scooter-Fahrer sogar einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Welche allgemeinen Regeln beim Fahren mit E-Scootern gelten, hat inside handy in einem umfangreichen Ratgeber zusammengetragen. Darin wird nicht nur erklärt, wo man mit dem E-Scooter fahren darf, sondern auch, welche Voraussetzungen für das Fahren erfüllt sein müssen.Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Wer betrunken einen e-Scooter benutzt, kann sogar den Führerschein für sein Auto verlieren.
Ähm… genau darum geht es doch in diesem Artikel?! 😉