Deutschland darf den Bau von 8.500 Schnellladesäulen für rein elektrische betriebene Fahrzeuge mit 1,8 Milliarden Euro bezuschussen. An rund 900 Standorten sollen die Ladesäulen in Deutschland entstehen. Diese können ein Fahrzeug innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufladen. Am Mittwoch genehmigten die Behörden eine entsprechende Staatshilfe. „Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben“, erklärte die EU-Kommission.
EU-Kommission prüft Regelung
Margrethe Vestager, zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik, erläuterte, die Regelung werde es „Deutschland ermöglichen, die erforderliche Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum zu errichten.“ Zugleich solle diese die Nutzung der E-Mobilität vorantreiben. Gleichzeitig solle die Regelung zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen, aber auch die Wettbewerbsverzerrungen eindämmen.
Deutschland will die Beihilfen im Rahmen der Regelung in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten gewähren. Derweil sind die Beihilfeempfänger Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung ausgewählt. Die Kommission hat die Maßnahme in Rahmen der EU-Beihilfevorschriften geprüft. Während ihrer Prüfung gelangte sie zu folgenden Ergebnis:
- Um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in „großem Maßstab voranzutreiben“ ist die Regelung erforderlicher und geeignet.
- Die Maßnahme hat einen „Anreizeffekt“, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentlichen Förderungen nicht tätigen würden.
- Die offizielle Website der Europäischen Kommission sagt: „Deutschland hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen in dem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen, und die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die erhobenen Preise mit den Preisen vergleichbar sind, die bei ähnlichen bestehenden Infrastrukturen verlangt werden.“
Deswegen genehmigte die EU-Kommission die Maßnahme Deutschlands zur Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur.