Die neue Eisenbahnverkehrs-Verordnung – kurz EVO – ist veröffentlicht. Und damit ändert sich für Nutzer des Deutschlandtickets etwas ganz Entscheidendes: die Möglichkeit der Nutzung des Fernverkehrs im Fall der Verspätung. Denn im am 8. August veröffentlichen Bundesgesetzblatt wird das Deutschlandticket nun als „erheblich ermäßigte Fahrkarte“ eingestuft. Und das hat massive Folgen, wenn dein Regionalexpress verspätet ist oder ausfällt. Ab dem 15. August – also eine Woche nach Veröffentlichung des Gesetzes – kannst du dir keine ICE-Fahrkarte mehr erstatten lassen. Wer über diese Änderung keine Kenntnis hat, dem blüht jetzt eine Kostenfalle.
Deutschlandticket-Änderung schon im Mai beschlossen
Der Bundesrat hatte bereits im Mai der Änderung zugestimmt, wonach das Deutschlandticket fortan zu den Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne des § 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) gehört. Bisher war es möglich, auf einen ICE oder IC auszuweichen, wenn dieser parallel die gewünschte Fahrstrecke bediente. Zwar musstest du dir das Ticket zunächst selbst kaufen, konntest es dir aber erstatten lassen. Das geht nun nicht mehr.
Schon beim 9-Euro-Ticket war beobachtet worden, dass Fahrgäste gezielt nach verspäteten Regionalzügen Ausschau hielten. Sie gaben dann vor, mit diesem Zug oder einem vermeintlich verpassten Anschlusszug ihr Ziel nicht wie geplant erreichen zu können. Die Fahrgastrechte sehen vor, dass eine Zugbindung aufgehoben wird oder ein Wechsel auf einen höherwertigen Zug dann zulässig ist, wenn das Ziel mit voraussichtlich mehr als 20 Minuten erreicht wird. Deswegen kannst du beispielsweise mit einem ICE-Sparpreis bei Verspätung des gebuchten Zuges auch einen anderen ICE nehmen, der dich ans Ziel bringt.
Im Fall des 9-Euro-Tickets und Deutschlandtickets hatte die Regel jedoch dazu geführt, dass sich Fahrgäste ein oftmals erheblich teureres ICE-Ticket gekauft haben. Durch die spätere Erstattung sind sie so weite Bahnstrecken mit dem ICE zum kleinen Preis gefahren. Bei Strecken quer durch Deutschland geht es pro Ticket schnell um hundert Euro, die die Verkehrsunternehmen dann zu erstatten hatten. Mit der Einstufung als erheblich ermäßigtes Ticket ist das nicht mehr möglich.
Ausnahme: In diesem Fall darfst du weiter ICE fahren
Übrigens ist das Deutschlandticket mit dieser Regelung kein Einzelfall. Auch weitere Fahrkarten wie etwa das Quer-durchs-Land-Ticket, zahlreiche Ländertickets wie das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket, das Brandenburg-Ticket oder das Bayernticket und auch das Fahrradticket Nahverkehr waren davon schon immer ausgenommen. Umsteigen auf den ICE unmöglich – außer du zahlst selbst.
Es gibt aber auch eine Ausnahme, bei der du das ICE-Ticket doch noch erstattet bekommst. Bei nicht mehr möglicher Ankunft vor 24 Uhr sowie 60 Minuten Verspätung zwischen 0 und 5 Uhr kannst du weiterhin ein Fernverkehrsticket bis zu 120 Euro erstattet bekommen. Das geht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO hervor und wurde von der Bahn in sozialen Netzwerken bestätigt. Wichtig: Du musst dir ein Ticket für den Zug kaufen, dein Deutschlandticket ist ungültig. Ausnahmen gibt es nur für die wenigen IC und ICE, in denen das Deutschlandticket gültig ist.