Roaming in Europa: Das musst du beim Telefonieren & Surfen beachten

11 Minuten
Im Ausland zu Preisen wie in Deutschland telefonieren und im Internet surfen: Das war das Ziel der EU bei der Abschaffung der Roaming-Tarife. Es wurde auch größtenteils umgesetzt - aber eben nur größtenteils. Wir zeigen dir, was du beachten musst.
Mit dem Handy an den Strand
Bildquelle: Vodafone

Grundsätzlich gilt seit Juni 2017 die Regel: Wer sich innerhalb der EU aufhält, kann seinen deutschen Handytarif ohne weitere Kosten nutzen. Wer die EU verlässt, zahlt weiter Roaming-Kosten. Doch das ist leider nur die halbe Wahrheit. Auch wenn die Europäische Union mit ihrer Roaming-Verordnung per Beschluss festgelegt hat, dass ein Roam-like-at-home-Prinzip innerhalb der EU gilt, so gibt es für die Handyanbieter doch noch Schlupflöcher. Diese nutzen die Anbieter zum Teil auch aus. Für die Kunden sind die unerwarteten Kostenfallen ärgerlich und vermeidbar.

Wie funktioniert Roaming?

Generell müssen Handynutzer technisch beim Roaming nichts beachten. Sofern die eigene SIM-Karte vom Anbieter für das Roaming freigeschaltet wurde, bucht sich das Handy automatisch im ausländischen Mobilfunknetz ein. Aus technischen Gründen kann das beispielsweise nach der Landung im Flugzeug aber etwas länger dauern als in Deutschland.

Technisch gesehen fragt das eigene Mobiltelefon das ausländische Mobilfunknetz, ob es das Netz benutzen darf. Das ausländische Netz weiß aufgrund der SIM-Karte, woher das Handy kommt und fragt den deutschen Mobilfunkanbieter, ob der Vertrag oder die Prepaid-Karte für Roaming freigeschaltet ist und gibt dann die Nutzung frei – oder unterbindet sie.

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Wie aktiviere ich Roaming bei meinem Handy?

Erst, wenn auch mehreren Minuten nach dem Einschalten eines Handys im Ausland nichts passiert ist, kann es sich lohnen, das Handy noch einmal ein- und auszuschalten. Ist dann immer noch kein Handy-Empfang im Ausland möglich, sollten die Einstellungen im Handy geprüft werden. Dazu gehört primär die Einstellung „Automatische Netzwahl“. Wenn das Handy auf manuelle Netzwahl des Heimatnetzes eingestellt ist, kann es sich im Ausland nicht ins Netz einbuchen. Diese Einstellung lässt sich im Menü > Einstellungen > Netzwerk/Mobilfunknetz > Netzbetreiber (oder ähnlich lautend) ändern.

Die zweite wichtige Einstellung, ist das ausdrückliche Aktivieren des Datenroamings. Dieses funktioniert je nach Handymodell ebenfalls über Menü > Einstellungen > Netzwerk/Mobilfunknetz > Datenroaming. Sie erlaubt Datenübertragung im Ausland.

So kann Datenroaming beim Huawei Mate 10 pro eingeschaltet werden

In welchen Ländern gilt das EU-Roaming?

Nicht überall, wo EU drauf steht, ist auch EU-Roaming drin. Und umgekehrt: Auch im Nicht-EU-Gebiet kann zu EU-Konditionen telefoniert werden. Die EU-Verordnung gilt in allen Ländern der EU. Das sind derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Hinzu kommen noch einige Länder, die dem Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) angehören, die aber nicht in der EU sind. Wer also einen Handytarif aus einem der folgenden Länder nutzt und sich gleichzeitig in einem dieser Länder aufhält, zahlt zunächst einmal keinen Roaming-Aufpreis:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Island
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • (Süd-)Zypern

Großbritannien hat die EU verlassen. Welche Regeln dort nun gelten, erfährst du auf unserer Seite für Roaming in Großbritannien.

Das EU-Roaming gilt aber ausdrücklich auch in Übersee-Destinationen wie Französisch-Guyana oder Martinique, die historisch bedingt zu Frankreich gehören. Wählt der Urlauber hier ein französisches Netz aus, zahlt er trotz der großen Entfernung zur EU keine extra Roaming-Gebühr.

In diesen Ländern gilt kein EU-Roaming

Wichtig zu wissen ist, dass die EU-Roaming-Verordnung nicht direkt etwas mit dem Bereich der Europäischen Union und auch nicht mit Europa zu tun hat. So wie die EU-Roaming-Gebühren auch in den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Liechtenstein gelten, fallen wiederum Roaming-Gebühren an, wenn man sich in einem anderen Nicht-EU-Land bewegt, das aber in Europa liegt. In diesen Ländern gilt kein generelles EU-Roaming:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Britische Kanalinseln
  • Großbritannien
  • Kasachstan
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Russland
  • Schweiz
  • San Marino
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vatikanstadt
  • Weißrussland

Besonders kritisch ist das bei Ländern, die direkt an andere EU-Länder angrenzen oder gar von ihnen umgeben sind, aber keine EU-Mitgliedsstaaten sind. Dazu zählen San Marino, Vatikanstadt oder die Schweiz.

Verbringst du beispielsweise deinen Urlaub am Bodensee, sollte seinem Handy die automatische Netzwahl verbieten und es auf den deutschen Netzbetreiber festlegen. Dazu gehst du im Handymenü in den Einstellungen auf einen Unterpunkt, der je nach Handy als „Verbindungen“,“Netze“ oder ähnlich bezeichnet ist. Je nach Handy befindet sich dort ein Unter-Menüpunkt „Mobilfunknetze“ und die Möglichkeit, einen „Netzbetreiber“ auszuwählen. Hier lässt sich dann automatische Netzwahl oder manuellen Netzwahl einstellen.

Achtung auch bei der Isle of Man und dem türkischen Teil Zyperns, also Nord-Zypern: Diese Landstriche gehören nicht zur EU.

Kann ich mit einer Flatrate unlimitiert im Ausland telefonieren und surfen?

Die meisten Handy-Kunden dürften mit ihrem Anbieter keine spezielle Roaming-Vereinbarung getroffen oder die Roaming-Option inzwischen gekündigt haben. Wer doch eine spezielle Roaming-Option für die EU gebucht hat, ist an diese Konditionen bis zur Kündigung gebunden.

Wenn du in Deutschland eine SMS- oder Telefon-Flatrate nutzt, dann kannst du diese generell unlimitiert im EU-Ausland nutzen. In Ländern der EU-Verordnung wird diese Flatrate, die sonst in der Regel nur für Gespräche zu deutschen Nummern gilt, sogar noch erweitert. Denn eine Auflage der EU-Roaming-Regulierung ist, dass diese Deutschland-Flatrate im EU-Ausland nicht nur für Gespräche nach Deutschland, sondern auch in alle anderen Länder der EU gelten muss – nicht nur innerhalb des Landes, in dem sich das Handy befindet.

Die Allnet-Flatrate wird so im EU-Ausland zu einer echten EU-Flatrate. Gespräche von Nord-Schweden nach Süd-Griechenland kosten keine zusätzlichen Roaming-Gebühren. Wer keine Flatrate gebucht hat, zahlt den in Deutschland üblichen Minutenpreis für alle Gespräche innerhalb der EU. Bei einem Minutenpaket werden die Freiminuten entsprechend abgezogen. Gleiches gilt für SMS: Eine SMS-Flatrate gilt im Roaming für alle SMS innerhalb der EU. Werden SMS in Deutschland zum Stückpreis abgerechnet, so gilt dieser Preis auch für alle SMS aus dem EU-Ausland innerhalb der EU.

Kann ich meinen Handy-Vertrag so lange im Ausland nutzen, wie ich will?

Für einen normalen Urlaub ist es unerheblich, wie intensiv und wie lange das Handy im Ausland genutzt wird. Kritisch wird es für Kunden, die mehr im Ausland leben als in dem Land, aus dem der Vertrag stammt. Denn es gibt eine Fair-Use-Regelung, die die Anbieter davor schützen soll, dass zu viele Kunden das extrem unterschiedliche Preisniveau innerhalb der EU ausnutzen und sich dauerhaft mit einem billigen Vertrag im Roaming befinden.

Was besagt die Fair-Use-Regelung? Wer in einem Zeitraum von vier zusammenhängenden Monaten die überwiegende Nutzung außerhalb seines Heimatlandes hat, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dieses Recht steht den Mobilfunkanbietern dann zu. Einige haben diese Regelung auch in ihren Preislisten verankert. So sind die Anbieter berechtigt, bei übermäßiger Auslandsnutzung eine Erklärung binnen 14 Tagen vom Kunden einzufordern.

Die Anbieter sind dann auch berechtigt, einen Aufschlag für die Roaming-Nutzung zu verlangen. Dieser beträgt 2,61 Cent pro Minute bei Gesprächen und 0,0476 Cent pro SMS. Ab 2025 dürfen die Kosten dann nur noch 2,26 Cent pro Minute und 0,0357 Cent pro SMS liegen. Was zusätzliche Daten kosten, kannst du der Auflistung im nächsten Absatz zur Fair-Use-Regelung entnehmen.

Geht es nur um einen kurzen Urlaub, so gibt es für Telefonate und deren Dauer keine Beschneidung.

Internet im Ausland: Fair-Use-Policy und Obergrenzen

Doch auch, wer nur kurz im Urlaub in ein anderes EU-Land fährt, kann mit einer Fair-Use-Regel konfrontiert werden. Das betrifft jene Kunden, die einen besonders günstigen Handytarif mit viel Datenvolumen haben. Dieses Datenvolumen lässt sich möglicherweise nicht komplett im EU-Ausland nutzen.

Ein Beispiel: Würde ein fiktiver Vertrag 10 GB Datenvolumen für 2 Euro bieten, so wäre die Nutzung im EU-Ausland durch den Kunden schon ab dem ersten Gigabyte für den Anbieter nicht mehr kostendeckend. Denn jedes Gigabyte im Ausland muss der deutsche Netzbetreiber bezahlen. Dieses Geld bekommt der Netzbetreiber im Ausland.

Damit Kunden erfahren, wie viel Datenvolumen ihnen zusteht, sollten sie zum Taschenrechner greifen. Es gilt, den monatlichen Grundpreis des Handyvertrages durch den EU-Großhandelspreis zu teilen. Hierbei sollten beide Werte die Brutto-Werte sein. Das Ergebnis wird dann mit zwei multipliziert. Der Großhandelspreis für ein Gigabyte liegt aktuell bei 1,84 Euro.  In den Folgejahren sind weitere Senkungen geplant: 2025 werden es 1,55 Euro pro Gigabyte sein. Im Jahr 2026 dürfen die Anbieter sich noch 1,31 Euro pro Gigabyte und 2027 dann 1,19 Euro pro Gigabyte.

Eine Beispiel-Rechnung für einen fiktiven Smartphone-Tarif mit 20 GB Datenvolumen und Allnet-Flatrate für monatlich 8,99 Euro im Jahr 2024: (8,99 Euro Grundpreis / 1,84 Euro Großhandelspreis) x 2 = 9,77 GB Auslandsnutzung.

Das bedeutet: Im Jahr 2024 wäre dieser Anbieter berechtigt, seinem Kunden bei einer Grundgebühr von 8,99 Euro ab einem Verbrauch von 9,77 GB im Monat im EU-Ausland die Kosten für die Großhandelspreise weiterzureichen. Er muss aber darauf hinweisen. Wichtig: Es gilt der Listenpreis. Bekommst du einen Neukundenrabatt oder ähnliches, gilt nicht dieser Grundpreis, sondern der reguläre.

Wenn ein Anbieter diese Roaming-Begrenzung für mobiles Internet für seine Kunden anwendet, muss er die Kunden in der Roaming-Info-SMS, die ein Kunde beim ersten Einbuchen in einem ausländischen Netz bekommt, darüber informieren. Diese Roaming-SMS sollten sich also insbesondere Discounter-Kunden genau anschauen.

Darf mein Anbieter mir die Roaming-Nutzung verbieten?

Wenn bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurde, dass Roaming nicht zulässig oder möglich sei, darf ein Mobilfunkanbieter Roaming auch generell unterbinden. Das wird beispielsweise dann gemacht, wenn es besonders günstige Konditionen gibt, die im Ausland für einen Anbieter nicht finanzierbar wären.

So ist beispielsweise die Buchung von Tages-Flatrates für Daten, wie sie einzelne Anbieter im Angebot haben, oftmals im Ausland nicht möglich. Auch kostenloses Datenvolumen, das aus Neukunden-Promotions stammen oder aus anderen werblichen Gründen auf die Konten der Handykunden gebucht wird, ist in der Regel nur in Deutschland gültig. Bei einer Nutzung im Ausland wird das reguläre Datenkontingent des Tarifes verwendet.

Ferner gibt es einige wenige Tarife, in denen kein Roaming vorgesehen ist. Das Handy kann sich dann im Ausland nicht einbuchen. Das sind beispielsweise die Homespot-Tarife der Netzbetreiber. Übrigens: Einige Provider sperren das Roaming im Ausland auch bei Neukunden. Hier kann der neue Tarif dann etwa vier bis acht Wochen lang nur in Deutschland genutzt werden.

Gibt es Kostenfallen beim EU-Roaming?

Auch wenn mit dem einheitlichen EU-Roaming vieles einfacher geworden ist, gibt es immer noch Kostenfallen – auch innerhalb der EU: Diese sind in aller Regel rechtlich zulässig, können aber trotzdem für den Handynutzer unerwartet teuer werden. Neben den möglicherweise noch gebuchten Roaming-Optionen sind diese beispielsweise Handynetze auf Fähren, Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen.

Vorsicht bei WLAN Call im Ausland

Die Telekom erlaubt ihren Kunden beispielsweise, per Smartphone über WLAN-Netze zu telefonieren. Dieses WiFi-Calling (oder WLAN Call) ist für die Telekom deutlich günstiger, da sie sich einfach eines vorhandenen Breitbandanschlusses bedient. Im Nicht-EU-Ausland ist das auch für den Kunden sinnvoll, denn selbst in einem WLAN der Karibik telefoniert der Kunden per WLAN zu den Konditionen wie in Deutschland – ganz automatisch.

Doch im EU-Ausland kann das zur Kostenfalle werden. Wenn der Kunde im Hotel-WLAN per WLAN Call das Restaurant nebenan für eine Reservierung anruft, handelt es sich tariflich um ein Gespräch ins Ausland. Der Grund: Gespräche per WLAN Call gelten immer als Gespräche aus dem Heimatland. Immerhin: Handelt es sich um ein EU-Land, sind die Kosten hier seit Mai 2019 auch gedeckelt.

Community-Flatrates gelten im Ausland nicht

Einige Discounter bieten in Deutschland auch sogenannte Community-Flatrates oder Rabatte an. Hier sind nur Gespräche zu Kunden des gleichen Anbieters günstiger oder durch eine Flatrate abgedeckt. Teilweise gibt es auch Familienrabatte zu vorher festgelegten Rufnummern. Diese Rabatte gelten ebenfalls nicht im EU-Roaming. Und auch für Kunden, die noch alte Verträge mit Flatrates in einzelne Handynetze haben, sind außen vor: Sie gelten in der EU nicht.

Vorsicht bei MMS: Keine Regulierung

Sie werden zwar kaum verschickt, doch wenn, so unterliegen sie nicht der EU-Regulierung: MMS-Nachrichten. Wer aus dem Ausland eine MMS-Nachricht mit Bildern oder Videos verschicken will, sollte sich vorher bei seinem Netzbetreiber nach den Kosten erkundigen. Einige berechnen in der EU den gleichen Preis wie im Ausland, andere abweichende Preise. Tipp: Besser Bilder und Videos über Messenger oder E-Mail verschicken.

Vorsicht vor Netzen auf Schiffen, Häfen und im Flugzeug

Handynetze sind heute überall zu finden. So ist es auch kein Problem, auf einer Ostsee-Fähre zu telefonieren oder auf der Kreuzfahrt SMS zu verschicken. Doch Vorsicht: Obwohl sich das Schiff möglicherweise in einem deutschen Hafen befindet oder zwischen zwei EU-Ländern wie Deutschland und Schweden pendelt, ist das eigene Handy nicht in einem deutschen Netz eingebucht. Reedereien dürfen auf ihren Schiffen eigene Handynetze betreiben.

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Diese Bordnetze werden per Satellit versorgt und das Handy bucht sich in der Regel automatisch dort ein. Kommt nun ein Anruf, wird es teuer. Denn die Schiffsnetze unterliegen – genau so wie Netze im Flugzeug – nicht der EU-Regulierung. Und da sie per Satellit versorgt werden, erzeugt die Nutzung hohe Kosten. Im Zweifel gilt hier: Das Handy einfach mal ausmachen.

Datenroaming mit dem Handy: Was muss ich bei Surfen im Ausland beachten?

Das Thema Datenroaming ist komplex. Wir haben dir alles Wichtige zum Thema Surfen mit dem Handy im Ausland in einem eigenen Text zusammengestellt.

Mitreden

3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Farid M.

    Meiner Meinung nach müsste Bulgarien auch im Eu Roaming sein. Haben Sie sicherlich übersehen.

    Antwort
    • Nutzerbild Thorsten Neuhetzki inside digital Team

      Stimmt, ist nachgetragen. Danke für den Hinweis.

      Antwort
  2. Nutzerbild Fatma Radojcic

    Vielen Dank für den Artikel. Sehr verständlich geschrieben, so dass auch nicht so versierte Menschen alles verstehen.

    Antwort

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