Immer wieder lässt sich im Straßenverkehr beobachten, dass Autofahrer viel zu schnell und rücksichtslos an einen Zebrastreifen heranfahren. Fußgänger sind dann entweder verunsichert und bleiben stehen oder sie bestehen auf ihren Vorrang, betreten die Straße und zwingen Autofahrer damit zum Bremsen. Zudem benutzen auch Radfahrer sowie Menschen mit E-Scootern den Zebrastreifen ganz selbstverständlich und beharren dabei auf ihre Vorfahrt. Doch was ist überhaupt erlaubt? Muss man als Autofahrer wirklich immer bremsen und Vorrang gewähren?
Zebrastreifen: Das gilt am Fußgängerüberweg für Autofahrer
Es gibt gleich drei Verkehrszeichen, die einen Zebrastreifen markieren. Einerseits den Zebrastreifen selbst, also die weiße Fahrbahnmarkierung, die Fußgängern den Vorrang gewährt. Andererseits das wohl bekannteste Verkehrsschild in diesem Zusammenhang: Das blaue, quadratische Schild mit weißem Dreieck, in dem eine Person einen Zebrastreifen benutzt. Diese Beschilderung ist meist als Hinweis kurz vor oder direkt an einem Fußgängerüberweg zu finden. Gleichzeitig markiert es für Autofahrer den Beginn des Überholverbots. Zudem gibt es ein drittes Verkehrszeichen: ein dreieckiges Schild mit roter Umrandung. Dieses weist als Gefahrenzeichen noch einmal verstärkt auf kreuzende Fußgänger hin. Gibt es keine Schilder, reicht der Zebrastreifen als Bodenmarkierung und Verkehrszeichen, an das sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen.
→ Radfahrer aufgepasst: Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlen
Wer zu Fuß geht, hat an einem Zebrastreifen immer Vorrang. Autofahrer und auch Radfahrer müssen anhalten und warten, bis der Fußgänger die Straße überquert hat. Das Gleiche gilt für Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen. Der Auto Club Europa (ACE) warnt aber: „Trotz Vorrang sollten Zufußgehende nicht unachtsam den Zebrastreifen betreten. Bei Unsicherheit besser Blickkontakt mit nahenden Autofahrenden aufbauen, um ganz sicherzugehen, dass man gesehen wurde.“
Was nicht erlaubt ist
Wer mit dem Fahrrad einen Zebrastreifen nutzen möchte, muss allerdings absteigen. Behindert man beim Überqueren mit dem Rad nämlich Fußgänger oder ein Auto muss deswegen bremsen oder anhalten, riskiert der Radfahrer ein Verwarngeld von 10 Euro. Während Tretroller wie Fußgänger behandelt werden, gilt für Fahrer von E-Scootern das gleiche wie für Radfahrer: am Fußgängerüberweg schieben.
Diese Strafe droht
Wer mit Auto, Fahrrad oder Roller unterwegs ist, muss an einem Zebrastreifen immer anhalten und Fußgänger die Straße überqueren lassen. Doch das ist noch nicht alles. Man muss vor einem Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit reduzieren und sich dem Zebrastreifen langsam nähern. Zudem gilt ein Überholverbot ab dem blauen, quadratischen Hinweisschild oder spätestens auf dem Zebrastreifen. Wer zu schnell an den Zebrastreifen heranfährt, das Überqueren nicht ermöglicht oder sich nicht an das Überholverbot hält, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.