Die im Mai 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) respektive ihr deutscher Ableger, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), legen sämtlichen Unternehmen und Behörden die Pflicht auf, Endverbrauchern Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erteilen. Eine Pflicht, der zahlreiche Firmen nur zögerlich nachkommen – wenn überhaupt. Die Datenkrake Google respektive dessen Mutter-Konzern Alphabet schuf zu diesem Zweck jedoch – wohl, um sich vor den unzähligen Auskunftsanfragen zu schützen – ein spezielles Portal. Hier können Endnutzer ihre Daten bequem und mit nur wenigen Klicks einfordern und sich die Frage „Was weiß Google über mich?“ selbst beantworten. Wir verraten, wie es geht, und was dabei zu beachten gilt.
Was weiß Google über mich?
Um einen Datenexport zu veranlassen, musst du dich auf die entsprechende Google-Seite begeben und dich mit deinem Google-Konto anmelden. Anschließens steht dir eine große Auswahl an Google-Produkten zur Verfügung, die möglicherweise personenbezogene Daten über dich gespeichert haben. Diese lassen sich mit einem Häkchen auswählen und zum Datenexport hinzufügen.
Im nächsten Schritt kannst du die Übermittlungsmethode, das Dateiformat und die Häufigkeit des Exports einstellen; denn mit dem Tool können auch regelmäßige Datenexporte beantragt werden. Als Dateityp empfehlen wir ZIP, denn ZIP-Dateien lassen sich auf nahezu jedem Rechner problemlos und ohne zusätzliche Software öffnen.
Ein weiterer Klick, und die Auskunft ist beantragt. Allerdings kann es je nach Datenmenge einige Stunden oder sogar mehrere Tage dauern, bis Google alle erforderlichen Daten zusammenträgt. In diesem Fall wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt, sobald der Export verfügbar ist.
Alternative und erweitere Vorgehensweisen
Eine Alternative zu einem vollumfänglichen Datenexport bietet das Google Dashboard. Hier werden mehrere Google-Dienste wie Gmail, Google Drive und Google Play sowie einige dazugehörige Informationen angezeigt. Bei einigen Diensten lassen sich die Nutzerdaten auch direkt herunterladen. Ferner kannst du oftmals die Einstellungen der einzelnen Dienste aus dem Google Dashboard heraus öffnen.
Sollte die erteilte Auskunft die benötigten Datensätze nicht enthalten, können Nutzer über das Anfrageformular für den Datenzugriff weitere Informationen „manuell“ anfordern. In diesem Fall wird der Sachverhalt von Google-Mitarbeitern untersucht. Die Benutzung des Anfrageformulars setzt jedoch ebenfalls ein Google-Nutzerkonto voraus.
Google-Dienste und -Aktivitäten löschen
Solltest du die zu deiner Person gespeicherten Informationen löschen wollen, musst du dies auf zwei unterschiedlichen Portalen erledigen. Die erste Anlaufstelle stellt dabei die Google-Dienste entfernen-Seite dar, auf der sich genau dies bewerkstelligen lässt. Für die Beseitigung von gespeicherten Aktivitäten musst du derweil eine andere Webseite ansteuern. Hier lassen sich die Aktivitäten für einen benutzerdefinierten Zeitraum oder die gesamte Zeitspanne löschen. Achtung: Die Aktivitäten werden zunächst lediglich aus der eigenen Ansicht entfernt und nicht mehr zur Personalisierung der genutzten Google-Dienste verwendet. Bis die Nutzerdaten tatsächlich von den Google-Servern gelöscht sind, dauert es noch eine Weile – konkrete Zeiträume benennt Google an dieser Stelle nicht.
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Weitere Datenschutz-Hinweise verrät unser Ratgeber:
Topp, endlich ein Artikel der gut ist, auch vom Inhalt, soweit ich das berurteilen kann und mal kein Klickbait … Super!
Ich finde es nicht in Ordnung das Google Mitarbeiter Spannen. ..wenn sie zu viele Mitarbeiter haben soll man die halt reduzieren. Ich brauche meine Mails großteils fürs Gericht in U.S.A. Also erwarte ich das meine gesamten Mails die ich schicke oder erhalte nur von mir gelöscht werden dürfen.