Damit die Wärmepumpe als Heizsystem der Zukunft für viele Menschen eine attraktive Anschaffung wird, hat die Regierung für zahlreiche Erleichterungen gesorgt. So wurde erst im 29. Dezember 2023 ein weiteres Förderprogramm beschlossen. Einen Antrag kannst du dafür ab dem 27. Februar 2024 stellen. Eine alternative Möglichkeit bis zu 40.000 Euro einzusparen, ist deine Wärmepumpe von der Steuer abzusetzen. Dabei musst du nur wenige Punkte für einen erfolgreichen Steuernachlass beachten.
Wärmepumpe von der Steuer absetzen
Installierst du als Haus- oder Wohnungseigentümer eine Wärmepumpe in einer selbst genutzten Immobilie, kannst du dabei von einer besonderen Steuerregel profitieren. Sie gilt bereits seit dem Jahr 2020, geriet mittlerweile jedoch schnell in die Vergessenheit. Die Rede ist von dem sogenannten Klimabonus, der dir erlaubt, bis zu 20 Prozent der Kosten deiner Wärmepumpe über einen Zeitraum von drei Jahren von deiner Einkommenssteuer abzuziehen. Dabei kannst du maximal bis zu 40.000 Euro an Steuern einsparen. Die Mindestanforderungen für die Sonderregel wurden ausführlich im Schreiben „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)“ des Bundesfinanzministeriums geregelt. Dessen letzte Version ist am 26. Januar 2023 erschien. Damit diese Regelung für dich in Betracht kommt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Gebäude muss beim Einbau der Wärmepumpe mindestens älter als zehn Jahre sein.
- Ein anerkanntes Fachunternehmen muss die Arbeiten durchführen.
- Der Betrag der deutschsprachigen Rechnung muss überwiesen worden sein. Barzahlungen qualifizieren sich nicht.
- Du musst die Immobilie, in der man die Wärmepumpe installierte, selbst nutzen.
- Du benötigst eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahmen nach amtlich festgeschriebenem Muster, das du hier finden kannst.
Höhere Steuerermäßigung als für sonstige Handwerkerleistungen
Bis zu 20 Prozent der Kosten kannst du über drei Jahre verteilt absetzen. Dabei darfst du in den ersten beiden Jahren jeweils maximal sieben Prozent der Kosten (höchstens 14.000 Euro) und im dritten Jahr maximal sechs Prozent der Kosten (maximal 12.000 Euro) von der Steuer absetzen. Dadurch ergibt sich ein Höchstbetrag von 40.000 Euro. Die Förderung über das Absetzen der Steuer ist dabei niedriger als das derzeitige Förderprogramm der Bundesregierung. Solltest du daher eine Möglichkeit haben einen Antrag für diese Förderung zu stellen, solltest du diese der steuerlichen Absetzung vorziehen. Gesparte Kosten durch andere Förderungen kannst du nicht bei der Steuererklärung ansetzen.
Hast du jedoch bereits eine Wärmepumpe ohne ein Förderprogramm installiert oder konntest nicht von dem Förderprogramm profitieren, kann die steuerliche Absetzung eine Alternative für dich darstellen. Im Vergleich zu den Handwerkerleistungen im Eigenheim, bei denen nur höchstens 1.200 Euro an Steuerermäßigungen möglich sind, kannst du durch diese Spezialregel eine deutlich höhere Rückerstattung erhalten. Kostet dich deine Wärmepumpe inklusive Installation 40.000 Euro, kannst du im ersten und zweiten Jahr jeweils 2.800 Euro Nachlass erhalten. Im dritten Jahr sind 2.400 Euro drin. So kannst du bis zu 8.000 Euro an Steuerermäßigung über drei Jahre erhalten. Besonders lohnenswert kann das vor allem in Jahren sein, in denen du besonders hohe Einnahmen hattest, für die entsprechend viele Steuern fällig würden.