Achtung: In diesem Artikel wird über Kindesmissbrauch und sexuellen Missbrauch geschrieben. Lies diesen Text also nur, wenn du dich mit diesen Themen wohlfühlst. Falls du herkamst, um Hilfe zu finden, ist hier ein Link zum Kapitel Vorbeugung und Hilfe bei Sexting unter Jugendlichen. Und hier geht es darum, wenn Fremde sich im Internet an Kinder heranmachen: Cybergrooming. Oder hier, wenn Kinder Opfer oder Täter von Cybermobbing werden.
Mit dem eigenen Smartphone oder eigenen Rechner kann dein Kind sich mit Klassenkameraden vernetzen und Freunde auf der ganzen Welt finden. Soziale Netzwerke und WhatsApp sind toll, wenn es darum geht, Hausaufgaben auszutauschen. Leider haben sie auch einige Kehrseiten: Hier eine Übersicht. Auf WhatsApp kann sich Mobbing aus dem Klassenraum fortsetzen. Und soziale Netzwerke bringen dein Kind in Kontakt mit Fremdem. Manche dieser finden dein Kind vielleicht sexuell interessant. Wichtig, dass dein Kind hier die Gefahr erkennen und Nein sagen kann.
Jetzt schon Alltag bei Teenagern
Auch die Polizei NRW kennt diese Gefahren. Kriminalhauptkommissarin Rautenberg der Polizei im Rhein-Erft-Kreis spricht das Thema zum Beispiel auf Elternabenden an. Außerdem besucht sie Schulen im Kreis und erarbeitet mit Jugendlichen die Gefahren im Netz. Ihrer Erfahrung nach machen immer mehr Jugendliche erste sexuelle Erfahrungen auch online.
„Wir müssen uns davon verabschieden, dass nur hier und da mal Nackbilder geschickt werden. Wir haben unsere ersten Erfahrungen anders gesammelt. Heute schickt man sich gegenseitig Fotos. Viele Jugendliche filmen sich bei der Selbstbefriedigung und verschicken das.“ Marina Rautenberg, Kriminalhauptkommissarin Polizei NRW, Rhein-Erft-Kreis
Das Internet ist also für viele Jugendliche und auch Erwachsene ein Ort, in dem man seine Sexualität entdecken und erforschen kann. Du kannst deinem Kind helfen, diese Erfahrungen so sicher wie möglich machen. Aber erst einmal: Was ist Sexting?
Was ist Sexting?
Eigentlich bezeichnet Sexting alle Arten von Sex über Messenger. Das kann neben dem Austausch von Bildern zum Beispiel auch ein Gespräch darüber sein, wie man den anderen anfassen möchte. Gefährlich für dein Kind ist aber vor allem das Verschicken von Bildern. Diese können in der Schule herumgehen, in sozialen Netzwerken hochgeladen werden. So etwas führt zu Cybermobbing. Hier liest du mehr zum Mobbing online. Das Aufnehmen und Verschicken von Bildern von Jugendlichen – auch wenn sie selbst die Bilder machen ist rechtlich schwierig. Dass dein Kind von sich Nacktbilder schießt, ist an sich nicht strafbar.
Folgendes ist aber in Deutschland strafbar:
- Nacktbilder von Jugendlichen ab 14 Jahren und Kindern (Bilder, Videos, Texte) zum Verschicken besitzen
- Versenden der expliziten Bilder oder Videos von Jugendlichen ab 14 Jahren und Kindern
- Solche Bilder oder Videos öffentlich posten oder zum Download anbieten. Auch wenn Jugendliche die sexualisierten Bilder und Videos selbst hochladen!
- Bilder oder Videos online gegen Geld anzubieten (siehe Onlyfans)
Aber Moment; Wieso möchte dein Kind sich im Internet öffentlich sexuell zeigen? Schwer zu sagen. Das Internet ist ein sehr sexueller Ort. Viele Menschen sprechen hier offen über ihre Erfahrungen und Vorlieben. Das ist auch ein großer Vorteil für Jugendliche. Sie können sich so gut entdecken und bilden. Irgendwann kann aber der Punkt kommen, wo Jugendliche denken sie müssten ihre Sexualität offenlegen.
Manche Influencer oder Medien im Internet können Jugendlichen beibringen: Dein Wert als Mensch hängt davon ab, wie sexuell begehrt du bist. Rede mit deinem Kind auch darüber. Dein Kind hat Stärken außerhalb seiner Sexualität. Ein Körper ist wertvoll und nicht zur sexuellen Befriedigung anderer da.
Auch wichtig an dieser Stelle: Erkläre deinem Kind, dass es Menschen anzeigen kann, die ungefragt sexuelle Bilder (zum Beispiel „Dickpics“) schicken. Das geht ganz einfach mit der Seite Dickstinction. Denn Bilder, die ohne Einverständnis geschickt werden, sind immer strafbar. Im deutschen Gesetz (Strafgesetzbuch Paragraph 184) ist die Rede von „unerlaubter Verbreitung pornografischer Schriften“.
Informationsseiten für Eltern
Mehr Informationen zum Thema Sexting findest du zum Beispiel auf der Seite klicksafe.de. Hier kannst du auch Materialien bestellen. Bei polizeifuerdich.de geht es um Sexting unter anderem in dem Bereich „Sexuelle Selbstbestimmung“. Aber es gibt auch Informationen zu den Straftaten und Gesetzen in Deutschland, wenn unerlaubt Bilder verbreitet werden. Auch auf handysektor.de findest du Informationen rund ums Thema. Diese Seite richtet sich eher an Jugendliche. Schaue doch mit deinem Kind zusammen mal das Video von handysektor zum Thema Sexting und Nacktbilder.
Wie sextet mein Kind sicher?
Sicher ist das Verschicken von Bildern im Internet leider nie. Erkläre deinem Kind weitergeleitete Nachrichten. Mache deutlich, dass genau das auch mit den Bildern an Partner passieren kann.
Frau Rautenberg von der Polizei NRW betont: „Dein Kind wird sehr, sehr, sehr wahrscheinlich Sexting begegnen. Auch sehr wahrscheinlich wird es selbst bald Bilder erhalten und verschicken. Für die Jugendlichen ist das mittlerweile normal. Sexting wird nicht mehr verschwinden. Deswegen ist es für dich vernünftig, Sexting zu akzeptieren und Ansprechpartner für dein Kind zu bleiben.“
„Wir können noch so oft sagen: Mach das nie wieder. Da könnten wir auch sagen „Geht nie wieder zu McDonald’s“ – es wird gemacht.“ Marina Rautenberg, Kriminalhauptkommissarin Polizei NRW, Rhein-Erft-Kreis
Sei bei diesen Themen für kein Kind da. Rede mit deinem Kind über die Gefahren von WhatsApp schon, wenn es sein erstes Smartphone bekommt. Dein Kind hat das Recht über Bilder von sich zu entscheiden. Das gilt beim Sexting wie beim Gruppenfoto mit der Familie. Genauso ist es wichtig andere zu fragen, bevor man sie fotografiert oder ihre Bilder verbreitet.
Nein heißt nein – auch im Netz
Der Punkt ist: Nein. Bringe deinem Kind bei, Nein zu sagen. Nein, ich möchte nicht fotografiert werden. Nein, ich muss kein Bild zurückschicken, nur weil der oder die andere eins schickt. Und nein: Wenn ich nicht möchte, dann möchte ich nicht. Es gehört zum Sex und damit auch zum Sexting, ein Nein zu akzeptieren. Mach deinem Kind klar: Es ist nicht normal der anderen Person nach einem Nein noch weiter Druck zu machen. Solche Kontakte sind nicht vertrauenswürdig.
Rede mit deinem Kind ab einem gewissen Alter (etwa ab der 7. Klasse spricht Frau Rautenberg von der Polizei es an) auch über Plattformen wie Pornhub. Auf solchen Seiten können explizite sexuelle Videos veröffentlicht werden. Dabei wird nicht geprüft, ob die abgebildeten Personen einverstanden waren. Oder volljährig. Warne dein Kind auch davor. Bei Traffickinghub erfährst du mehr zu Menschenrechtsverletzungen bei Pornhub.
Sexting läuft schief: Und jetzt?
Ziemlich schnell ist es passiert: Das Bild oder Video verbreitet sich in der ganzen Schule. Und das Internet vergisst nicht. Selbst wenn man den Admin der Whatsapp-Gruppe auffordert, das Bild aus dem Chat zu nehmen, hat immer noch jeder die Datei auf dem eigenen Smartphone.
Es ist normal, dass du als Elternteil überfordert mit der Situation bist. Lass dir helfen! Zum Beispiel beim kostenlosen Elterntelefon der Nummer gegen Kummer, die dich gerne beraten. Das erreichst du unter der 0800 111 0550. Sprechzeiten sind:
- Montag – Freitag von 9:00 – 11.00 Uhr und
- Dienstag und Donnerstag von 17:00 – 19:00 Uhr.
Die Polizei empfiehlt einige Dinge, die du und dein Kind in Bewegung setzen können. Dokumentiert euer Vorgehen dabei am besten, zum Beispiel mit Screenshots.
- Das Bild oder Video nicht selbst weiterzuschicken
- Versender und Empfänger (etwa im Gruppenchat) auffordern, Bilder oder Videos zu löschen
- Bei Google und andern Suchmaschinen: Auffordern, die Bilder zu löschen
- Bei Sozialen Netzwerken: Betreiber der Seite durch Melden-Funktion Bescheid geben
- Informiere die Schulleitung und Schulsozialarbeiter, falls die Bilder oder Videos sich in der Schule verbreiten
- Erstatte Anzeige bei der Polizei
Mit rechtlicher Unterstützung wie einem Anwalt kannst du auch:
- Beim örtlichen Gericht eine Unterlassungsverfügung beantragen,
- Zivilgerichtlich Schmerzensgeld fordern und
- Ziehe eine Abmahnung für soziale Netzwerke in Betracht, zum Beispiel wenn sie nicht reagieren
Jugendliche unter 18 werden selten bestraft. Und jugendlichen Tätern unter 14 Jahren kann nichts passieren. Bei solchen Fällen wird „nur“ das Jugendamt informiert. Du kannst auf dem zivilrechtlichen Weg (also ohne Strafanzeige) auf Schmerzensgeld für dein Kind klagen. Wende dich dazu aber an einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.