Dass man mit dem E-Bike nicht über rote Ampeln fahren sollte, dürfte jedem Radfahrer klar sein. Doch auch wer alkoholisiert oder bekifft mit dem Fahrrad oder E-Bike fährt, riskiert hohe Strafen. Es droht sogar Gefängnis. Selbst das Schieben des Drahtesels nach zu vielen Gläsern Bier kann einen den Auto-Führerschein kosten. Es gibt aber noch einen anderen Regelverstoß, den man immer wieder im Straßenverkehr beobachten kann. Und dieser kostet E-Biker und Radfahrer satte 350 Euro.
Heftige Strafe für E-Bike- und Radfahrer
Immer wieder werden Radfahrer lebensgefährlich verletzt oder sogar getötet, wenn sie mit ihrem E-Bike oder Fahrrad einen Bahnübergang überqueren und dabei vom Zug erfasst werden. Trotz Haltesignal sieht man häufig, wie Menschen auf dem Rad über einen Bahnübergang fahren. Fahrradfahrer nehmen die Schranken an einem Bahnübergang oft nicht ernst und fahren einfach an ihnen vorbei.
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Mit dem E-Bike fühlen sich viele anscheinend noch sicherer, da sie annehmen, so schneller über den Bahnübergang zu kommen. Doch wer den Übergang trotz geschlossener Schranke beziehungsweise Halbschranke überquert, riskiert nicht nur sein Leben. Es droht auch ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro. Das betrifft aber nicht nur Fahrer eines Fahrrads oder E-Bikes, sondern alle „nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer“. Darunter fallen also auch Fußgänger und Fahrer von E-Scootern. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) werden zusätzlich zwei Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Auch dafür gibt es ein Bußgeld
Eine weitaus geringere Strafe müssen E-Bike- und Radfahrer auf sich nehmen, wenn sie freihändig fahren. Ja, auch dafür gibt es ein Bußgeld. Mit fünf Euro fällt das aber nicht sonderlich hoch aus. Gefährlich ist aber auch das. Richtig teuer wird es, wenn man dabei noch einen Unfall verursacht.