Nicht an Kinder adressieren
Opa und Oma können zum Geburtstag, Weihnachten oder Ostern nicht dabei sein? Geschenke soll es aber trotzdem geben! Was liegt da näher, als dem Sprössling ein Paket zu schicken? Dieses solltest du aber auf keinen Fall direkt an das Kind adressieren. Dabei geht es nicht darum, dass das Kind das Paket nicht direkt in die Hand bekommen soll, sondern vielmehr um rechtliche Probleme bei einer möglichen Abholung im Shop.
Denn wenn niemand zu Hause ist, wenn das Paket ankommt, geht es in den Shop oder die Filiale von DHL oder Hermes. Das Problem: Der Vorname des Kindes. Denn wer ein Paket abholt, muss sich ausweisen. Holt er nicht seine eigene Sendung ab, braucht er eine Vollmacht des Empfängers. Kleinkinder können aber keine Vollmacht ausstellen, haben keinen Personalausweis und nur selten einen Reisepass. Im Zweifel können die Mitarbeiter die Ausgabe des Paketes verweigern und schicken es zurück an den Absender.
Besser: Du adressierst an die Eltern des Kindes. An anderer Stelle auf dem Paket kannst du dann noch den Hinweis anbringen, dass das Paket für den Kleinen oder die Kleine ist.
Schleifen, Schnüre und Geschenkpapier sind tabu
Klar, ein Geschenk mit Schleife und schönem Geschenkpapier sieht toll aus. Vor allem unter dem Weihnachtsbaum. Doch die Sortieranlagen von DHL und Hermes sortieren zigtausende Pakete pro Stunde vollkommen automatisch. Da kann es schnell passieren, dass dein Paket an einer Schleife oder zu lockerem Geschenkpapier hängen bleibt. Schlimmstenfalls kann das dazu führen, dass dein Paket in der Anlage kaputtgeht. Und mal ehrlich: So schön, wie du das Paket losschickst, wird es auch niemals beim Empfänger ankommen.
Wenn du möchtest, dass ein buntes Paket zum Auspacken unter den Weihnachtsbaum gelegt oder zu Ostern versteckt werden kann, dann verschicke das Geschenk doch eingepackt in einem Karton. Auf dem Karton kannst du einen Hinweis schreiben, dass ein zusätzliches eingepacktes Geschenk im Karton ist – sonst landet am Ende doch der hässliche Versandkarton unterm Baum.
Keine Spitznamen nutzen
Ein ähnliches Problem stellt sich bei Spitznamen heraus. Wenn du an „Manni“ statt „Manfred“ schickst, mag manch Shop-Mitarbeiter noch fünfe gerade sein lassen. Wenn du aber einen vom Vornamen nicht ableitbaren Spitznamen verwendest, könnte es dir passieren, dass du das Paket zurückbekommst, weil die Mitarbeiter es nicht herausgegeben haben.
Geld verschicken per Paket
Rein rechtlich ist es gemäß den AGB von DHL zwar erlaubt, Bargeld in einem Paket zu verschicken, solange es nicht mehr als 500 Euro sind – wir würden dennoch davon abraten. Denn sollte das Paket verloren gehen, dürfte es ein großer Aufwand sein, DHL und die Versicherung davon zu überzeugen, dass wirklich Bargeld im Karton war. Als Päckchen oder Brief ist ein Bargeld-Geschenk ohnehin nicht geeignet. Hermes, DPD und GLS schließen Bargeld ebenfalls aus.
Wenn du unbedingt echte Scheine verschicken willst, geht das mit dem „Einschreiben Wert“ der Deutschen Post bis 100 Euro. Beträge, die darüber gehen, solltest du lieber über Dienste wie Paypal oder eben als klassische Überweisung transferieren. Das Verlustrisiko ist hier gleich null.
Keine alten Barcodes auf dem Karton lassen
Ein Versandkarton kann in der Regel mehr als ein Mal genutzt werden. Das spart Geld und die Umwelt freut sich. Wer sich nicht freut, ist die Sortieranlage der Paketdienste – nämlich dann, wenn du die alten Barcodes nicht entfernst.
Dann nämlich kommen die Anlagen durcheinander, schicken dein Paket womöglich auf einen falschen LKW und es kann Tage dauern, bis das Paket ankommt. Denn kein normales Paket wird von Hand sortiert. Deswegen: Entferne alle Barcodes oder überklebe sie mit Paketklebeband, bevor du dem Karton ein zweites Leben schenkst.