Musik hören auf dem Fahrrad: Verboten oder erlaubt?

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Viele, die mit dem E-Bike oder Fahrrad unterwegs sind, hören gerne Musik, einen Podcast oder haben Kopfhörer zum Telefonieren in den Ohren. Doch ist das erlaubt? Und wie ist das mit Bluetooth-Lautsprechern? Wir verraten dir, was du zum Musik hören auf dem E-Bike und Fahrrad wissen musst.
Musik hören auf dem Fahrrad: Verboten oder erlaubt?
Musik hören auf dem Fahrrad: Verboten oder erlaubt?Bildquelle: Teja J / Pexels

Ob als Pendler im Alltag oder als Hobby in der Freizeit: Musik hören auf dem Fahrrad und E-Bike gehört für viele dazu. Mehr noch: Mit Podcasts, Hörbüchern oder Nachrichten lässt sich die Zeit auf dem Rad auch noch sinnvoll nutzen. Wer in einer unbekannten Gegend unterwegs ist, kann sich darüber hinaus von seinem Handy per Google Maps navigieren und den Weg diktieren lassen – ohne auf das Smartphone schauen zu müssen. Und ein Telefonat lässt sich ebenfalls führen. Doch was ist erlaubt?

Musik hören auf dem Fahrrad, E-Bike und Pedelec über Kopfhörer

Wer beim Radfahren Kopfhörer nutzt, um etwa Musik zu hören, dürfte von der Polizei angehalten werden. Hier heißt es nämlich oft: Kopfhörer seien generell verboten. Doch das stimmt nicht. Nicht nur das bloße Tragen von Kopfhörern ist legal, auch das Musikhören auf dem Fahrrad, E-Bike und Co. ist erlaubt. Entscheidend ist jedoch die Lautstärke.

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Richtig ist: Podcasts, Radio oder Musik hören auf dem Fahrrad kann eine Beein­trächtigung des Gehörs und damit einen Verstoß gegen Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung darstellen. Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 10 Euro. Gefährdet man andere Teilnehmer im Straßenverkehr, werden 25 Euro fällig. Kommt es gar zu einem Unfall, musst du mit einer Strafe von 35 Euro rechnen.

Allerdings ist in dem Gesetz nicht geregelt, ab welcher Lautstärke das Gehör beeinträchtigt ist. Bekommst du aber beim Musik hören auf dem Fahrrad weder Autohupe noch Martinshorn mit, ist die Musik eindeutig zu laut. Sollte dich ein Polizist ansprechen und du reagierst nicht, liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Gehörs vor und die 10 Euro Strafe sind dir sicher.

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Auch wer Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) besitzt, sollte auf diese Funktion im Straßenverkehr verzichten. Mittlerweile verfügen viele Kopfhörer über einen Verstärkungsmodus. Hersteller haben dafür unterschiedliche Namen. Bei Sony etwa heißt diese Funktion „Ambient Modus“, Huawei nennt sie „Aufmerksamkeitsmodus“ und andere Hersteller bezeichnen sie als „Transparenz-Modus“. Hierbei nehmen Mikrofone die Umgebungsgeräusche auf und leiten sie an die Lautsprecher der Kopfhörer weiter. So kannst du Musik hören, bekommst aber auch Durchsagen am Bahnhof, den Straßenverkehr oder eben auch den sprechenden Polizisten mit.

Und was ist mit Bluetooth-Lautsprechern?

Musik hören auf dem Fahrrad und E-Bike über Bluetooth-Lautsprecher ist weitaus weniger problematisch. Hier gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie beim Autofahren. So sieht die Straßenverkehrsordnung zwar keine genaue Dezibelgrenze vor. Allerdings darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein. Überhörst du Durchsagen und Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst und machst keinen Platz, droht dir ein Bußgeld von 20 Euro. Ist die Polizei der Meinung, dass eine zu hohe Lautstärke dich vom Straßenverkehr ablenkt, musst du mit einer Strafe von 10 Euro rechnen.

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Das Handy zum Musik hören auf dem Fahrrad nutzen?

Wer keinen Bluetooth-Lautsprecher dabei hat, kann natürlich auch das Handy nutzen, um Musik auf dem Fahrrad oder E-Bike zu hören. Allerdings raten wir hiervon ab. Zum einen ist die Tonqualität oftmals zu schlecht und die Lautsprecher meist viel zu leise. Zum anderen, und das ist das entscheidende Argument, werden die meisten das Smartphone dazu in die Hand nehmen, um etwa die Musik auszuwählen, den Radiosender zu wechseln oder im Telefonbuch einen Kontakt zu suchen, den sie anrufen möchten. Wirst du aber mit dem Handy in der Hand erwischt, musst du mit einer Strafe in Höhe von 55 Euro rechnen.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Stefan E.Förster

    Um die Gereusche,Töne,Hilferufe,Polizei und Rettungswagen klaar zu hören braucht man freie Hörgänge um klar und sichrr zu hören!!!Bei fahren egal mit was oder auch bei gehen, nehme in Verkrhr teil, deshalb für meine und für die Sicherheit auch andere teilnehmer brauche ich freie Ohren,also unterwegs höre kein Musik und andere LÄRM

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