Geschenk zurückgeben? Diese 6 Tipps sollte jeder kennen

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Unterm Weihnachtsbaum lag mal wieder ein Geschenk, bei dem du schon beim Auspacken dachtest: "Heiliger Bimbam!" Wir zeigen dir, was du zurückgeben kannst, was von der Rückgabe ausgeschlossen ist und wie viel Zeit du hast, um das unpassende Geschenk zurückzugeben.
Geschenk zurückgeben: Das mussst du bei der Rückgabe beachten

Geschenk zurückgeben: Das mussst du bei der Rückgabe beachten

Jeder achte Online-Kauf (12,5 Prozent) in Deutschland wird zurückgeschickt. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. „Die Retourequoten sind gerade in speziellen Warengruppen wie bei Kleidung enorm hoch und steigen von Jahr zu Jahr“, sagt Bitkom-Expertin Julia Miosga. Vor allem rund um Weihnachten dürfte diese Quote steigen, da viele das unerwünschte Geschenk zurückgeben oder umtauschen.

Für die Online-Händler gehörten Retouren zwar zum Alltag. „Oft ist die Aufbereitung zum Wiederverkauf von zurückgeschickter Ware mit viel Aufwand verbunden: Retouren bedeuten für die Anbieter schließlich nicht nur einen entgangenen Umsatz, sie verursachen auch Personal- und Prozesskosten, um die Retoure zu prüfen und in den Lagerbestand zurückzuführen.“ Für die meisten Retouren sind die 14- bis 29-jährigen Online-Shopper verantwortlich: Bei ihnen landen satte 18 Prozent aller Online-Bestellungen wieder beim Versender.

Beim Offline-Kauf Kassenbon aufbewahren

Doch wann lässt sich das Geschenk zurückgeben? Beim Ladenkauf hast du zwar kein gesetzliches Widerrufsrecht. Viele Geschäfte räumen aber insbesondere nach Weihnachten ein Umtauschrecht ein. Dafür solltest du aber den Kassenbon unbedingt aufbewahren. Am besten fragst du bereits beim Kauf im Ladengeschäft, ob und zu welchen Bedingungen ein Umtausch möglich ist. Denn: Der Händler kann dir, statt den Kaufpreis zu erstatten, auch einen Gutschein in gleicher Höhe ausstellen.

Online-Kauf: So viel Zeit bleibt für die Rückgabe

Online bestellte Waren dürfen Kunden in den meisten Fällen innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist binnen 14 Tagen zurückschicken. Am besten sollte der Widerruf mit einem Satz schriftlich in einem formlosen Schreiben erklärt werden. Eine Begründung braucht es nicht. Wer aber ein Geschenk bereits im November gekauft hat, kann es unter Umständen nicht mehr zurückgeben, da das Kauf- beziehungsweise Lieferdatum die 14-tägige Widerrufsfrist überschritten hat.

Smartphone vor Rückgabe ausprobieren?

Wer die Ware innerhalb der Frist zurücksendet, kann sie sogar ausprobieren, ohne dass das Widerrufsrecht erlischt. Schließlich lässt sich die Ware vor dem Online-Kauf nicht testen. Wer also das Smartphone einschaltet und es ausprobiert, kann es danach bei Nichtgefallen zurückschicken.

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Welche Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen?

Neben Maßanfertigungen, etwa bei Anzügen, Gardinen, Möbeln oder Fotobüchern sind vor allem kopierträchtige Artikel vom Umtausch ausgeschlossen. CDs, DVDs und Konsolenspiele etwa müssen noch in der Schutzfolie verpackt sein, um sie zurückgeben zu können. Auch Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, für die es einen festen Termin gibt, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Kosmetikprodukten wie Lippenstift und Co. wird ein Umtausch ebenfalls schwierig.

Geschenk zurückgeben: Wer trägt die Versandkosten bei einer Rückgabe?

Große Online-Händler wie Amazon verlangen keine Versandkosten für Rücksendungen. Doch in der Vergangenheit haben immer mehr Onlineshops Kosten für den Rückversand eingeführt. Darauf weisen die Händler meist in der Widerrufsbelehrung hin.

Hast du dein Geschenk beziehungsweise deine Bestellung mit PayPal bezahlt, zahlt der Finanzdienstleister die Versandkosten für deine Rücksendung – weltweit. Und das bis zu 25 Euro pro Sendung und bis zu zwölfmal im Jahr. Hier kannst du die Option kostenlos aktivieren.

PayPal-Gebühr: Achtung – nicht alles ist kostenlos!

Defekte Waren zurückschicken?

Weisen Produkte Mängel auf oder sind gar defekt, können sie innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden. Das gilt sowohl für Käufe im Laden als auch online. Gibt es eine Garantie vom Hersteller, wie im Fall eines Smartphones, greift diese auch beim Handy-Geschenk. Erleidet das Handy selbst Monate nach Weihnachten einen nicht vom Nutzer verschuldeten Defekt, kann sie dennoch in Anspruch genommen werden.

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