Als Fußgänger: Wer hier langläuft, zahlt 350 Euro Bußgeld

3 Minuten
Bußgelder und Punkte in Flensburg erhalten im Straßenverkehr nur Kraftfahrzeuge. Eventuell auch Radfahrer. Aber als Fußgänger dürfte man in jedem Fall auf der sicheren Seite sein. Richtig? Falsch! Wir verraten, worauf es als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer zu achten gilt.
Straßenverkehrsordnung, Mann überquert Straße
Verkehrsregeln für FußgängerBildquelle: Jaromir Chalabala / shutterstock.com

Fällt der Begriff „Straßenverkehr“, dürften die Meisten in erster Linie an motorisierte Kraftfahrzeuge denken. Eventuell auch an E-Bikes und E-Scooter. Was viele jedoch verdrängen, ist, dass es sich auch bei muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen wie Fahrrädern und sogar Fußgänger um Teilnehmer des Straßenverkehrs handeln. Und als solche unterliegen sie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bei Rot die Straße überqueren – lediglich ein Kavaliersdelikt? Mitnichten! Diese und ähnliche Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet. Die Strafen fallen dabei im Regelfall human aus, doch es sind auch Bußgelder in Höhe von 350 Euro möglich. Und Punkte in Flensburg gibt es auch. Theoretisch sogar dann, wenn der Betroffene keinen Führerschein hat.

Fußgänger – Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer

Im aktuellen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (15. Auflage, Stand: 01.09.2023) werden Passanten, Fahrradfahrer und Co. als „nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer“ betitelt. Und auch die Strafen bei von Fußgängern begangenen Ordnungswidrigkeiten werden hier aufgeführt. Grundsätzlich heißt es im Katalog, dass der normale Bußgeldregelsatz im Regelfall um die Hälfte zu ermäßigen ist. Allerdings erst ab einem Bußgeld von 55 Euro. Konkret für Passanten gilt bei Verstößen derweil ein Verwarnungsgeld in der Höhe von 5 Euro, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt (siehe Tabelle).

Und dann gibt es noch das bereits erwähnte Höchst-Bußgeld von 350 Euro, das mit einem Punkt in Flensburg einhergehen kann. Dieses müssen sämtliche nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer – also auch Fußgänger – bezahlen, sofern sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überqueren. Ein Fahrverbot müssen Betroffene getreu dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog allerdings nicht befürchten.

VerstoßBußgeldPunkte
Überquerung des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke/Halbschranke350 Euro1
Betreten der Autobahn10 Euro
Betreten der Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle10 Euro
Betreten der Fahrbahn bei freiem Gehweg/Seitenstreifen5 Euro
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht am linken Fahrbahnrand unterwegs5 Euro
Überquerung der Fahrbahn an einer nicht vorgesehenen Stelle und Gefährdung Anderer5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Übersteigung einer Absperrung5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Nicht das Haltgebot/Zeichen
des Polizeibeamten befolgt
5 Euro
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als körperlich oder geistig eingeschränkte Person, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.10 Euro
25 Euro (für Verantwortung tragende Personen)
Missachtung des Rotlichts5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Behinderung des Fahrverkehrs in einem verkehrsberuhigten Bereich5 Euro

Eine komplette Übersicht aller Bußgelder findest du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts.

Regeln für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

Auch Fahrräder (ob motorisiert oder nicht) und E-Scooter sind Teil des Straßenverkehrs. Daher müssen Radfahrer und Fahrer von E-Scootern ebenfalls einige Regeln befolgen. Erstere müssen etwa Radwege benutzen, sofern diese „zumutbar“ sind – also beispielsweise nicht durch Hindernisse blockiert. Ist der Radweg allerdings nicht entsprechend gekennzeichnet, so darf er zwar benutzt werden, ein entsprechendes Gebot existiert allerdings nicht. Weitere Regelungen verrät der ADAC in einem umfangreichen und bebilderten Paper.

E-Scooter dürfen indes erst ab dem 14. Lebensjahr verwendet werden, allerdings nur, sofern der Tretroller entsprechend versichert wurde. Zudem ist die zeitgleiche Benutzung des Scooters durch zwei Personen in jedem Fall untersagt. Unser Ratgeber zu Regeln für E-Scooter klärt darüber auf, worauf es sonst noch zu achten gilt, wenn du einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg entgehen möchtest.

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8 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Jawohl. Regeln, Regeln, Regeln.
    Die Bürger müssen gemaßregelt werden, gesunder Menschenverstand reicht nicht mehr.
    Ein erwachsener Mensch, der die Gefahr selbst einschätzen kann, darf die Straße nicht einfach so überqueren, der muss bis zur Ampel gehen und unbedingt Rot für Autos auslösen, damit 20 Autos anhalten und die Umwelt verpesten, um einen Fußgänger über die Straße vorbeilassen, aber es läuft alles nach Regeln.
    Danke inside digital, dass ihr uns daran erinnert, mündige Bürger zu sein.

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  2. Nutzerbild Ruffty

    Die täglichen Verstöße der Radfahrer werden schon nicht geahndet, da macht es wohl kaum Sinn auf die Fußgänger loszugehen.

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  3. Nutzerbild O. Sachse

    spontan echauffiert

    Grundlegend sind Gesetze an die sich das Volk zu halten hat unabdingbar und je deutlicher diese formuliert und umgesetzt werden, um so besser funktioniert das System. Soweit, so gut…

    Das Ziel jede Nuance des öffentlichen Lebens mit Regeln zu belegen die Selbstverständlichkeiten sein sollten, hat die Voraussetzung „eines darauf bestehen könnens“ hervorgerufen. So wird das Volk von einem Ausleben von Selbstverständlichkeiten in ein künstliches Bewusstsein gezwungen was dem allgemeinen Abläufen weniger dient, als dem Ziel damit Produktivität erzielen zu können.

    Das System schafft sich mit all den bewährten Konstanten ab, um sich mit temporären Übergangs- und Notlösungen immer tiefer ins Chaos hinein neu zu erfinden.

    Etwas in eine enge Struktur hinein zu erzwingen was Jahrzehnte lang sich selbst überlassen und kurzsichtig an den Notwendigkeiten vorbei beschlossen wurde, schafft jedoch mehr Schwierigkeiten.

    Würde man nicht bewährten Systemen per Forma den Garaus machen um jungfräuliche Lösungsergüsse zu legitimieren, müssten wir uns bedeutend weniger Gedanken über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr machen.

    Aber es ist wie in allen Bereichen, wo verheißungsvolle Utopien den unstillbaren Hunger nähren, anstatt den Geist zu füttern!

    In diesem Sinne
    Blitz Blitz Hurra

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  4. Nutzerbild Rupprecht manfred

    Schafft diese Güteklasse
    Unserer führenden Politiker in Deutschland und in der Euro die nicht einmal drittklassig sind ab und ersetzt sie durch normale Fachkräfte die dafür geeignet sind dann wird der gesamte Irrsinn aufgehoben,denn diese Personen leben an der Realität vorbei.das sieht man alleine. schonen den aufgestellten verbotsschildern di e alle ein paar Meter stehen geschweige dennvon den vielen unsinnigen Entscheidungen der Politiker.

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  5. Nutzerbild Ich

    finde ich gut. beim Einkauf zum Beispiel kotzt mich das auch an. das ist ein Parkplatz keine Fußgängerzone

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  6. Nutzerbild Reinhard

    wofür den Passanten einen Punkt geben wenn er eh keinen führerschein besitzt.
    Ab 8 Punkte in Flensburg darf die Person seine Schuhe nicht mehr fahren?

    ich verstehe schon, das man damit die Ordnungswidrigkeiten verringern möchte, aber der gesunde Menschenverstand greift da schon eher ein. man könnte einfach nur die Strafe bei unfällen/beinah unfall erhöhen.

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    • Nutzerbild Artem Sandler inside digital Team

      Hallo Reinhard,

      der Punkt wird für den Fall vergeben, dass sich der Passant zeitnah einen Führerschein macht. Dann gilt er sofort.

      Beste Grüße
      Artem

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  7. Nutzerbild Gerd

    Eine rote Ampel ist eine Empfehlung für Fussgänger und Autos, mehr nicht.

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